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tend gemacht werden. Aber auch nach erfolgter Erteilung eines
Patentes kann der Geschädigte innerhalb dreier Jahre nach Ein
tragung in das Patentregister den Antrag auf Nichtigerklärung
stellen; diesem Anträge wird von seiten des Patentamtes Folge
gegeben werden, wenn der Antragsteller nachweist, daß der Gegen
stand des Patentes entweder überhaupt nicht nach dem Gesetze
patentfähig war oder daß die Erfindung bereits den Gegenstand
eines früher angemeldeten Patentes bildet; auch eine teilweise
Nichtigerklärung in der Form, daß der bei Erteilung des Patentes
bewilligte Patentanspruch nachträglich in seinem Umfange be
schränkt wird, ist nach dem Gesetze zulässig.
B. Die materielle Erzeugung.
Zur materiellen Erzeugung wird eine ganze Reihe von Be
triebsabteilungen herangezogen. Ihre Beteiligung ist entweder
eine direkte, wie bei den Werkstätten, in denen das Rohmaterial
zur Bearbeitung gelangt oder eine indirekte, wie bei den zahl
reichen Ililfsbetrieben, deren jedes größere industrielle Unter
nehmen bedarf; zu letzteren sind vornehmlich zu zählen: das
Kesselhaus, die Elektrizitätszentrale, der Dampfmaschinenraum,
die Workzeugfabrikation, die Modellanfertigung, die Kontrollstation,
die Kistentischlerei u. a. m.; mit der materiellen Erzeugung in
engem Zusammenhänge steht außerdem das Materialmagazin,
welches die Ausgabe der zur Fabrikation benötigten Roh- und
Hilfstoffe durchzuführen hat, das ihm angegliederte Lager der
Fertigfabrikate und die Versandabteilung. Jede einzelne Ab
teilung untersteht einem verantwortlichen Leiter — Werk
meister oder ihm gleichgestellten Unterbeamten; sämtliche Ab
teilungsleiter wiederum sind der Betriebsleitung untergeordnet.
Die Betriebsleitung selbst erhält ihre Instruktionen von der Zen
tralstelle — Chef- oder Direktionsbureau —• des ganzen Unter
nehmens; letztere gibt selbstverständlich nur allgemeine Direk
tiven, fällt in wichtigen, ihr vorgelegten Fällen die endgiltige Ent
scheidung, überläßt jedoch die Erteilung sämtlicher ins Detail
gehender Verfügungen der ihr verantwortlichen Betriebsleitung,
deren hauptsächlichste Funktionen demnach die folgenden sein
werden:
Die Arbeitseinteilung: Übernahme und Durchführung der
einlaufenden Bestellungen, sowie Bestimmung der auf Vorrat zu
arbeitenden Mengen.
Die ständige Kontrolle des gesamten Arbeitsprozesses.
Die Ausgabe der für die Meister nötigen Instruktionen.
Die Erledigung der wichtigeren Arbeiterangelegenheiten.
Die Beantragung außergewöhnlicher Anschaffungen.
Die Verwaltung der Betriebsanlagen.
Die erwähnte Erledigung der Aufträge wird gelegentlich der
Besprechung des Bestellbureaus, das am besten der Betriebsleitung