Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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tend gemacht werden. Aber auch nach erfolgter Erteilung eines 
Patentes kann der Geschädigte innerhalb dreier Jahre nach Ein 
tragung in das Patentregister den Antrag auf Nichtigerklärung 
stellen; diesem Anträge wird von seiten des Patentamtes Folge 
gegeben werden, wenn der Antragsteller nachweist, daß der Gegen 
stand des Patentes entweder überhaupt nicht nach dem Gesetze 
patentfähig war oder daß die Erfindung bereits den Gegenstand 
eines früher angemeldeten Patentes bildet; auch eine teilweise 
Nichtigerklärung in der Form, daß der bei Erteilung des Patentes 
bewilligte Patentanspruch nachträglich in seinem Umfange be 
schränkt wird, ist nach dem Gesetze zulässig. 
B. Die materielle Erzeugung. 
Zur materiellen Erzeugung wird eine ganze Reihe von Be 
triebsabteilungen herangezogen. Ihre Beteiligung ist entweder 
eine direkte, wie bei den Werkstätten, in denen das Rohmaterial 
zur Bearbeitung gelangt oder eine indirekte, wie bei den zahl 
reichen Ililfsbetrieben, deren jedes größere industrielle Unter 
nehmen bedarf; zu letzteren sind vornehmlich zu zählen: das 
Kesselhaus, die Elektrizitätszentrale, der Dampfmaschinenraum, 
die Workzeugfabrikation, die Modellanfertigung, die Kontrollstation, 
die Kistentischlerei u. a. m.; mit der materiellen Erzeugung in 
engem Zusammenhänge steht außerdem das Materialmagazin, 
welches die Ausgabe der zur Fabrikation benötigten Roh- und 
Hilfstoffe durchzuführen hat, das ihm angegliederte Lager der 
Fertigfabrikate und die Versandabteilung. Jede einzelne Ab 
teilung untersteht einem verantwortlichen Leiter — Werk 
meister oder ihm gleichgestellten Unterbeamten; sämtliche Ab 
teilungsleiter wiederum sind der Betriebsleitung untergeordnet. 
Die Betriebsleitung selbst erhält ihre Instruktionen von der Zen 
tralstelle — Chef- oder Direktionsbureau —• des ganzen Unter 
nehmens; letztere gibt selbstverständlich nur allgemeine Direk 
tiven, fällt in wichtigen, ihr vorgelegten Fällen die endgiltige Ent 
scheidung, überläßt jedoch die Erteilung sämtlicher ins Detail 
gehender Verfügungen der ihr verantwortlichen Betriebsleitung, 
deren hauptsächlichste Funktionen demnach die folgenden sein 
werden: 
Die Arbeitseinteilung: Übernahme und Durchführung der 
einlaufenden Bestellungen, sowie Bestimmung der auf Vorrat zu 
arbeitenden Mengen. 
Die ständige Kontrolle des gesamten Arbeitsprozesses. 
Die Ausgabe der für die Meister nötigen Instruktionen. 
Die Erledigung der wichtigeren Arbeiterangelegenheiten. 
Die Beantragung außergewöhnlicher Anschaffungen. 
Die Verwaltung der Betriebsanlagen. 
Die erwähnte Erledigung der Aufträge wird gelegentlich der 
Besprechung des Bestellbureaus, das am besten der Betriebsleitung
	        
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