186
direkt angegliedert zu betrachten sein; der außergewöhnlichen An
schaffungen wurde bei der Besprechung des Einkaufes Erwähnung t
getan. Die Verwaltung der Betriebsanlagen fällt in den Tätigkeits
bereich der Betriebsleitung, soferne nicht eine eigene Gebäude- |
administration vorhanden ist. Sie hat sich auf die Instandhaltung der j
Gebäude und Arbeitsräume, die Vornahme der notwendigen Adap- I
tierungen, die Beobachtung der von den Behörden — Polizei, Ge
werbebehörde, Gewerbeinspektorat — oder der Versicherungsgesell- |
schaff gegebenen Vorschriften zuerstrecken; auch die Kontrolle des I
Wasser- und Kraftverbrauches fällt unter diese Agenden. Die J
ständige Kontrolle des Arbeitsprozesses wird sich nicht nur auf die
einzelnen Werkstätten (für deren ordnungsmäßigen Betrieb die jj
Meister verantwortlich sind) erstrecken, sondern auch die Magazine, |
die Expedition und andere angegliederte Abteilungen umfassen.
Unangesagte Kontrollen der Lagervorräte, Inspizierung irgend
eines Rohmateriales und Vergleich der Bestände mit den Auf
zeichnungen des Lagerbuches werden jedenfalls dazu geeignet
sein, unrichtige oder unerlaubte Manipulationen zu verhindern.
Die Kontrolle des Arbeitsprozesses in den Werkstätten selbst wird
die Überzeugung zu verschaffen haben, daß der Meister die Ar
beiter entsprechend ihren Fähigkeiten beschäftigt, daß die aufge
stellten Maschinen möglichst vorteilhaft ausgenfttzt, dabei aber
fachgemäß behandelt werden, daß in der Ausgabe, Benützung und |
Rückgabe der Werkzeuge vollkommene Ordnung herrscht, daß J
die Vorschriften der Arbeitsordnung bezüglich der Arbeitszeit, ,
der Pausen, des Verweilens in den Arbeitsräumen während der- ;
selben beobachtet werden usw. Endlich wird die Betriebsleitung j
bei Einlangen von Reklamationen, sobald sich dieselben nicht auf
konstruktive, sondern durch unrichtige Erzeugung hervorgerufene
Mängel beziehen, alles daransetzen müssen, um den Fehler in der
Fabrikation aufzudecken und durch entsprechende Maßnahmen
für die Zukunft abzustellen. Auf Grund der bei der Kontrolle
gemachten Beobachtungen gibt die Betriebsleitung den Meistern
die entsprechenden Instruktionen; außerdem sind die Meister ver
pflichtet, in allen Fällen, die eine besondere, nicht in den Rahmen
des normalen Betriebes fallende Entscheidung^ verlangen, die
Weisungen der Betriebsleitung einzuholen. Dies wird insbesondere
häufig in Arbeiterangelegenheiten der Fall sein; so wird die Auf
nahme oder Entlassung größerer Partien, die Verlängerung oder
Verkürzung der Arbeitszeit über das normale in der Arbeits
ordnung vorgesehene Maß, die Gewährung außerordentlicher
Vorschüsse an Arbeiter, die Verwarnung oder Entlassung der
selben aus disziplinären Gründen, die Verhandlungen mit den j
Vertrauensmännern der Arbeiter über neue Forderungen oder |
Beschwerden der Betriebsleitung Vorbehalten bleiben.
Die Führung jeder einzelnen Werkstätte ist einem Meister
übertragen; er bildet das Bindeglied zwischen Betriebsleitung und
Arbeitern. Seine Stellung ist eine ungemein wichtige und tüchtigen