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lieh ist und dem Arbeiter daher ein größeres Quantum zur Ver
fügung gestellt werden muß (z. B. Stangenmaterial, Holz, Blech etc.).
In solchen Fällen muß der Arbeiter dazu verhalten werden, das
nicht benutzte Quantum sofort nach Fertigstellung des Arbeits
stückes dem Materialmagazin zurückzustellen, das den Empfang
auf dem Materialentnahmeschein bestätigt und das Material als
„Eingang” im Lagerbuch verzeichnet. Noch viel häufiger wird sich
der Fall ergeben, daß zwar nicht intakter Materialüberschuß, wohl
aber eine ganz erhebliche Menge Abfall (Metallspäne, Garn- oder
Tuchabfälle etc.) zurückbleibt; auch dieser muß gesammelt und
dem Magazin überstellt werden, welches ihn entweder im Betriebe
wieder verwendet oder veräußert.
Einer ständigen Kontrolle muß ferner der Werkzeugver
brauch unterworfen sein. Wenn auch durch die Einführung der
Werkzeugmaschinen in vielen Betrieben der Bedarf an Handwerk
zeug erheblich gesunken ist, bildet das Werkzeugkonto doch fast
überall einen so erheblichen Kostenpunkt, daß der sachgemäßen
Anfertigung, der richtigen Verwendung und der ordentlichen Auf
bewahrung der Werkzeuge das größte Augenmerk zuzuwenden
ist. Wie bereits erwähnt, befindet sich in größeren Betrieben, so
fern dieselben erheblichen Werkzeugbedarf haben, fast immer eine
eigene Werkzeugfabrikation, der ein Werkzeugmagazin angegliedert
ist; die Werkzeugfabrikation untersteht gleichfalls der Betriebs
leitung, welche ihre Erzeugung, ihren Magazinsstand und den
Werkzeugverbrauch der einzelnen Werkstätten kontrolliert. Das
Werkzeugmagazin gibt gleich dem Rohmaterialmagazin kein Stück
aus, das nicht mittels Entnahmescheines angesprochen wird. Jeder
Arbeiter hat seinem Meister zu melden, welche Werkzeuge er be
nötigt; der Meister stellt einen Werkzeugentnahmeschein aus,
gegen welchen das Werkzeugmagazin das betreffende Stück ver
abfolgt. Letzteres bleibt nun so lange in der Verwahrung des
Arbeiters, als es von ihm benötigt wird, beziehungsweise bis es
unbrauchbar geworden ist. Bedarf er seiner nicht mehr oder
muß es infolge starker Abnützung durch ein neues Werkzeug
ersetzt werden, so hat der Arbeiter es an das Werkzeugmagazin
zurückzustellen, das die Retournierung bestätigt. Die Werkzeug
entnahmescheine werden im Werkzeugmagazin als Beleg für die
ausgefolgten Werkzeuge zurückbehalten. Ein Passus bezüglich sorg
fältiger Aufbewahrung aller dem Arbeiter übergebenen Werkzeuge,
nach Beendigung der Arbeitszeit womöglich unter Verschluß, findet
sich regelmäßig in der Arbeitsordnung.
III. Der Verkauf.
1. Das Ziel der Verkaufstätigkeit.
Die Produktionsziffern moderner Betriebe weisen darauf hin,
welche ungeheure Quantitäten laufender Arbeit ein groß angelegtes
Fabriksunternehmen erfordert und welche Verluste dem Unter-