Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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lieh ist und dem Arbeiter daher ein größeres Quantum zur Ver 
fügung gestellt werden muß (z. B. Stangenmaterial, Holz, Blech etc.). 
In solchen Fällen muß der Arbeiter dazu verhalten werden, das 
nicht benutzte Quantum sofort nach Fertigstellung des Arbeits 
stückes dem Materialmagazin zurückzustellen, das den Empfang 
auf dem Materialentnahmeschein bestätigt und das Material als 
„Eingang” im Lagerbuch verzeichnet. Noch viel häufiger wird sich 
der Fall ergeben, daß zwar nicht intakter Materialüberschuß, wohl 
aber eine ganz erhebliche Menge Abfall (Metallspäne, Garn- oder 
Tuchabfälle etc.) zurückbleibt; auch dieser muß gesammelt und 
dem Magazin überstellt werden, welches ihn entweder im Betriebe 
wieder verwendet oder veräußert. 
Einer ständigen Kontrolle muß ferner der Werkzeugver 
brauch unterworfen sein. Wenn auch durch die Einführung der 
Werkzeugmaschinen in vielen Betrieben der Bedarf an Handwerk 
zeug erheblich gesunken ist, bildet das Werkzeugkonto doch fast 
überall einen so erheblichen Kostenpunkt, daß der sachgemäßen 
Anfertigung, der richtigen Verwendung und der ordentlichen Auf 
bewahrung der Werkzeuge das größte Augenmerk zuzuwenden 
ist. Wie bereits erwähnt, befindet sich in größeren Betrieben, so 
fern dieselben erheblichen Werkzeugbedarf haben, fast immer eine 
eigene Werkzeugfabrikation, der ein Werkzeugmagazin angegliedert 
ist; die Werkzeugfabrikation untersteht gleichfalls der Betriebs 
leitung, welche ihre Erzeugung, ihren Magazinsstand und den 
Werkzeugverbrauch der einzelnen Werkstätten kontrolliert. Das 
Werkzeugmagazin gibt gleich dem Rohmaterialmagazin kein Stück 
aus, das nicht mittels Entnahmescheines angesprochen wird. Jeder 
Arbeiter hat seinem Meister zu melden, welche Werkzeuge er be 
nötigt; der Meister stellt einen Werkzeugentnahmeschein aus, 
gegen welchen das Werkzeugmagazin das betreffende Stück ver 
abfolgt. Letzteres bleibt nun so lange in der Verwahrung des 
Arbeiters, als es von ihm benötigt wird, beziehungsweise bis es 
unbrauchbar geworden ist. Bedarf er seiner nicht mehr oder 
muß es infolge starker Abnützung durch ein neues Werkzeug 
ersetzt werden, so hat der Arbeiter es an das Werkzeugmagazin 
zurückzustellen, das die Retournierung bestätigt. Die Werkzeug 
entnahmescheine werden im Werkzeugmagazin als Beleg für die 
ausgefolgten Werkzeuge zurückbehalten. Ein Passus bezüglich sorg 
fältiger Aufbewahrung aller dem Arbeiter übergebenen Werkzeuge, 
nach Beendigung der Arbeitszeit womöglich unter Verschluß, findet 
sich regelmäßig in der Arbeitsordnung. 
III. Der Verkauf. 
1. Das Ziel der Verkaufstätigkeit. 
Die Produktionsziffern moderner Betriebe weisen darauf hin, 
welche ungeheure Quantitäten laufender Arbeit ein groß angelegtes 
Fabriksunternehmen erfordert und welche Verluste dem Unter-
	        
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