Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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8. loh leiste Ihnen einen jährlichen Spesenbeitrag von 
Rubel 2000 (zweitausend Rubel) zu Ihren permanenten Geschäfts 
kosten. 
Dieser Betrag ist l / 2 jährjg am 80. Juni und 31. Dezember 
a. St. zur Hälfte zahlbahr. Reiseauslagen sowie sämtliche Reklame 
spesen gehen zu meinen Lasten. Sofern diese Auslagen durch Sie 
veranlaßt werden, ist in wichtigeren Fällen meine vorherige Ge 
nehmigung einzuholen. 
Die Ihnen gemäß Funkt 7 zukommenden Provisionsbeträge 
bezüglich der am Verrechnungstage bereits fakturierten Liefe 
rungen werden alljährlich zweimal und zwar pro 30. Juni und pro 
31. Dezember a. St. verrechnet und sind Ihnen spätestens binnen 
Monatsfrist aufzugeben und nach Richtigbefund Ihrerseits sofort 
von mir zu bezahlen. Diese Verrechnungen müssen eine genaue 
Aufstellung der einzelnen Posten enthalten. 
9. Sollte eine Faktura nicht reguliert werden, so kommt 
Ihnen auch die in Punkt 7 zugesicherte Provision nicht zu; eine be 
reits ausbezahlte Provision ist Ihnen in diesem Falle in der 
nächsten Verrechnung zur Last zu schreiben. 
10. Die Fakturierung der effektuierten Bestellungen an rus 
sische Kunden erfolgt durch Sie auf speziellen, mit dem Vermerk 
der Vertretung und dem Inkassovermerk versehenen Formularien. 
Diese Fakturen haben fortlaufende Nummern zu erhalten und 
von jeder Faktura ist nach erfolgter Ausschreibung sogleich 
eine Kopie an mich nach Wien einzusenden. 
11. Mit dem Inkasso der Fakturenbeträge bleibt bis auf 
weiteres die Warschauer Kommerzbank in der Weise betraut, 
daß die Remittierung der Fakturenbeträge direkt durch Vermitt 
lung dieser Bank für meine Rechnung zu erfolgen hat. Der dies 
bezügliche Ihkassovermerk ist in hervorstechender Weise.in die 
Pakt uronformulare aufzunehmen. 
Sollten ungeachtet der obigen Vorschriften Zahlungen, Au 
weisungen u. dgl. seitens der Kunden an Sie abgefertigt werden, 
so sind Sie verpflichtet, die bezüglichen Gelder, beziehungsweise 
Wertpapiere unverzüglich für meine Rechnung bei obiger Bank 
zu erlegen, beziehungsweise dieser Bank die auf das Inkasso be 
züglichen Dokumente auszufolgen. 
12. Ich verpflichte mich, Ihnen mit allen nötigen Behelfen 
zum Vertriebe meiner Fabrikate im Kaisertum Rußland an die 
Hand zu gehen, und die erforderlichen Kataloge, Prospekte, 
Zeichnungen, Formulare etc. in russischer Sprache borst eilen zu 
lassen. 
13. Behufs Prüfung der Richtigkeit der Verkäufe etc. ist mir, 
beziehungsweise einer von mir bevollmächtigten Person, jederzeit 
die Einsicht in Ihre Bücher gestattet. 
14. Dieses Übereinkommen wird auf die Dauer von 5 Jahren, 
das ist bis 31. Dezember 1916, geschlossen und gilt stillschweigend 
auf je ein weiteres Jahr verlängert, wenn es nicht spätestens
	        
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