Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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Aufteilung der Akkordsumme. 
Teilbetrag Sr. 1: 27 X1.5773 = K 4259 
„2: 27 X WJW = f 42'69 
„3: 32 5< 1-5773 = „ 50A7 
„ 4: 32 XI 5773 = ,, 50’47 
” ö: 40 ’ 5 X 1-5773 = „ 63-88 
Akkordsumme K 250.— 
Die zu gemeinsamer Arbeit vereinigten Akkordarbeiter 
werden als Partie bezeichnet; die Partie steht unter Leitung eines 
Vorarbeiters, des Partieführers; dieser ist für die richtige Aus 
führung des Arbeitsstückes dem Meister verantwortlich; je knapper 
der zugestandene Akkordpreis ist, desto mehr wird der Partie 
führer darauf sehen, daß rasch gearbeitet wird und die Weiter 
gabe des Materials von Mann zu Mann keine Unterbrechung er 
fährt; ein Nachteil des Gruppenakkordes liegt in dem Umstande, 
daß bei ungleichen Fähigkeiten der in der Partie Beschäftigten 
die schneller Arbeitenden einen Teil des erzielten Akkord 
überschusses an die minder Tüchtigen abgeben müssen; im all 
gemeinen sorgen jedoch die Mitglieder einer Partie selbst dafür, 
daß nur gleichwertige Kräfte sich in die Arbeit teilen und 
Leute, die die Verdienstmöglichkeit schmälern, aus der Partie 
ausgeschieden werden. 
b) Berechnung und Auszahlung des Lohnes. 
Die Lohnabrechnung erfolgt in allen ausgedehnten Betrieben 
durch ein eigenes Lohnbureau, da das aufzuarbeitende Material 
bei halbwegs großer Arbeiterzahl zu umfangreich ist, um von 
einer anderen Stelle neben den laufenden Angelegenheiten er 
ledigt zu werden. Der Abrechnung zugrunde gelegt werden alle 
während der letzten Löhnungsperiode (gewöhnlich eine Woche) 
vom Betriebe eingelaufenen Lohn- und Akkordscheine; der Löh- 
nungstag ist nicht identisch mit dem letzten Tage der Lohnwoche, 
liegt viel mehr stets schon in der nächsten; gewöhnlich wird der 
Samstag als Löhnungstag festgesetzt; die zur Auszahlung gelan 
genden Löhne beziehen sich aber auf die mit dem vorhergehenden 
Mittwoch oder Donnerstag abschließende Lohnwoche; die da 
zwischen liegende Zeit wird zur Durchführung der Arbeiten für 
die Aufstellung der Lohnliste verwendet. Die Lohnliste enthält 
den jedem Arbeiter auf Grund seiner Leistung in der letzten 
Lohnwoche zukommenden Betrag, weist aber auch alle Abzüge auf, 
die vom Lohnbetrage zurückzubehalten sind: Krankenkassen- und 
Versicherungsbeiträge, Gegenwert für Naturalbezüge, Disziplinar 
strafen, gerichtlich beschlagnahmte Bezüge, vom Unternehmer 
für Rechnung des Arbeiters abzuführende Steuerrückstände; end 
lich werden auch die bereits als Vorschuß ausgezahlten Beträge 
in dar Lohnliste zu erscheinen haben. In ganz großen Betrieben 
wird die Aufstellung der Abzüge - insbesondere der regel- 
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