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3. Gehe vom Besonderen (Konkreten, Elementaren) aus
und suche das Allgemeine (meist Abstrakte), die Formel, die
Regel, das System.
2. Vom Allgemeinen aus läßt sich wieder viel Besonderes
(z. B. Anwendungsmöglichkeiten, Formen, Details) erreichen. Man
muß sich aber hüten, diese als das Hauptziel zu betrachten und
darüber das Allgemeine, Wesentliche, zu vernachlässigen.
Das Allgemeingiltige (Formel, Regel, System) muß allerdings,
wenn es von den Schülern erfaßt worden ist, an verschieden
artigen Beispielen, Erscheinungs- und Anwendungsformen eingeübt
und befestigt werden, so z. B. das System der Doppik an kon
kreten Geschäftsfällen (nachdem es auch mit Hilfe konkreter
Fälle entwickelt worden ist).
Trotzdem ist nicht die Kenntnis der einzelnen Anwendungs
formen, sondern das wirkliche, innere Verständnis des Ganzen,
das ist des Gedankens, welcher dem einzelnen zugrunde liegt und
aus welchem dieses sich notwendig ei’gibt, als das wahre Ziel des
Unterrichtes zu betrachten.
Hiezu einige Beispiele:
1. ln der Buchhaltung ist das Allgemeine und einzig Wesent
liche für den Schüler die absolut sichere Beherrschung des
Systems. Anwendungsformen, Spezialgebiete (z. B. Konto metä),
Regeln (wie z. B. über den Kalkulationsskonto), spielen daneben
eine unwichtige Rolle. Wer sie allzusehr betont, wird die Haupt
sache vergessen. Diese ist: Der Schüler soll, vermöge seines
Verständnisses für das System, die Fähigkeit erlangen,
sich in jede beliebige Buchhaltung hineinzufinden.
2. Das Verständnis der Arbitrage ist für jeden Kauf
mann wex’tvoll, denn ihr Prinzip (eine Anwendung des allgemeinen
Prinzips des Handels vom billigen Ein- und teureren Verkauf)
macht die Zusammenhänge unter den Weltmärkten anschaulich.
Wird die Arbitrage so unterrichtet, daß der Schüler imstande ist,
aus dem wohlverstandenen Grundsätze Anwendungsmöglichkeiten
zu finden, d.. h. auf Grund von Notierungen rentable Transaktionen
anzugeben, und zwar in einigen wenigen Papieren, welche nicht
in ihrer Berechnung besondere Schwierigkeiten bieten,
so hat der Unterricht alles geleistet, was er soll. Wird aber das
Hauptgewicht auf das technische Moment gelegt, werden zahl
reiche „Ausnahmen” gelehrt, die der Schüler merken soll, werden
endlich die möglichen Formen der Arbitrage trotz ihrer indivi
duellen Verschiedenheit nicht immer wieder begrifflich als Ein
heit zusammengefaßt, so hat der Schüler den Eindruck einer
schwer zu merkenden Menge von Erscheinungen, die er, wenn
es gut geht, rein äußerlich zu memorieren versucht, jedenfalls
aber vergißt, ehe er sie in der Praxis anwenden kann.
Der Zweck des Arbitrageunterrichts ist daher Ver
ständnis des Prinzips (Allgemeines) und nicht technisches
Können (Besonderes).