Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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3. Gehe vom Besonderen (Konkreten, Elementaren) aus 
und suche das Allgemeine (meist Abstrakte), die Formel, die 
Regel, das System. 
2. Vom Allgemeinen aus läßt sich wieder viel Besonderes 
(z. B. Anwendungsmöglichkeiten, Formen, Details) erreichen. Man 
muß sich aber hüten, diese als das Hauptziel zu betrachten und 
darüber das Allgemeine, Wesentliche, zu vernachlässigen. 
Das Allgemeingiltige (Formel, Regel, System) muß allerdings, 
wenn es von den Schülern erfaßt worden ist, an verschieden 
artigen Beispielen, Erscheinungs- und Anwendungsformen eingeübt 
und befestigt werden, so z. B. das System der Doppik an kon 
kreten Geschäftsfällen (nachdem es auch mit Hilfe konkreter 
Fälle entwickelt worden ist). 
Trotzdem ist nicht die Kenntnis der einzelnen Anwendungs 
formen, sondern das wirkliche, innere Verständnis des Ganzen, 
das ist des Gedankens, welcher dem einzelnen zugrunde liegt und 
aus welchem dieses sich notwendig ei’gibt, als das wahre Ziel des 
Unterrichtes zu betrachten. 
Hiezu einige Beispiele: 
1. ln der Buchhaltung ist das Allgemeine und einzig Wesent 
liche für den Schüler die absolut sichere Beherrschung des 
Systems. Anwendungsformen, Spezialgebiete (z. B. Konto metä), 
Regeln (wie z. B. über den Kalkulationsskonto), spielen daneben 
eine unwichtige Rolle. Wer sie allzusehr betont, wird die Haupt 
sache vergessen. Diese ist: Der Schüler soll, vermöge seines 
Verständnisses für das System, die Fähigkeit erlangen, 
sich in jede beliebige Buchhaltung hineinzufinden. 
2. Das Verständnis der Arbitrage ist für jeden Kauf 
mann wex’tvoll, denn ihr Prinzip (eine Anwendung des allgemeinen 
Prinzips des Handels vom billigen Ein- und teureren Verkauf) 
macht die Zusammenhänge unter den Weltmärkten anschaulich. 
Wird die Arbitrage so unterrichtet, daß der Schüler imstande ist, 
aus dem wohlverstandenen Grundsätze Anwendungsmöglichkeiten 
zu finden, d.. h. auf Grund von Notierungen rentable Transaktionen 
anzugeben, und zwar in einigen wenigen Papieren, welche nicht 
in ihrer Berechnung besondere Schwierigkeiten bieten, 
so hat der Unterricht alles geleistet, was er soll. Wird aber das 
Hauptgewicht auf das technische Moment gelegt, werden zahl 
reiche „Ausnahmen” gelehrt, die der Schüler merken soll, werden 
endlich die möglichen Formen der Arbitrage trotz ihrer indivi 
duellen Verschiedenheit nicht immer wieder begrifflich als Ein 
heit zusammengefaßt, so hat der Schüler den Eindruck einer 
schwer zu merkenden Menge von Erscheinungen, die er, wenn 
es gut geht, rein äußerlich zu memorieren versucht, jedenfalls 
aber vergißt, ehe er sie in der Praxis anwenden kann. 
Der Zweck des Arbitrageunterrichts ist daher Ver 
ständnis des Prinzips (Allgemeines) und nicht technisches 
Können (Besonderes).
	        
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