Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

Umfang der übernommenen Haftung, 
Zweck der Feuerversicherung ist die Vergütung von Schäden, 
welche durch Brand, Blitzschlag und Explosion von Leuchtgas 
entstehen. Wenn mau sich über den Umfang der Haftung des 
Feuer Versicherers orientieren will, ist es daher nötig, zuerst den 
Begriff des Brandes festzustellen. 
Vom Standpunkte der Chemie betrachtet, ist Brand ein Ver 
brennungsprozeß, ein chemischer Vorgang, bei welchem ein Körper 
unter Wärmeentwicklung oxydiert, d. h. sich mit dem Sauerstoffe 
der Luft vei’bindet. 
Damit ein Körper in Brand gerät, muß er drei Stadien durch 
laufen, er muß erstens auf die Entflammungstemperatur gebracht 
werden, bei welcher sich brennbare Dämpfe aus ihm entwickeln; 
durch das Verbrennen dieser Dämpfe erreicht sodann der Körper 
selbst seine Entzündungstemperatur; steigert sich diese weiters 
so, daß der Körper imstande ist, allein fortzubrennen, so ist er 
auf seiner Verbrennungstemperatur angelangt. Der Unterschied 
zwischen Entflammungs- und Entzündungstemperatur wird bei 
manchen brennbaren Flüssigkeiten besonders augenscheinlich, so 
z. B. bei Rohpetroleum. Erwärmt man dasselbe auf 2 t Grad und 
nähert demselben ein brennendes Zündhölzchen, so verbrennen 
die Dämpfe, taucht man aber das brennende Zündholz in die 
Flüssigkeit, so erlischt es. Ich brauche nicht zu erwähnen, daß 
dieses Experiment nach Ansicht mancher Versieherungswerber die 
Unverbrennbarkeit des Petroleums beweist. Es erklärt sich jedoch 
einfach dadurch, daß Rohpetroleum seinen Entzündungspunkt erst 
bei 30 Grad erreicht. 
Das Verbrennen erfolgt entweder unter Flammenerscheinung 
oder unter Gluterscheinung. Man spricht von Glimmen, wenn ein 
Körper nur so viel Verbrennungswärme entwickelt, um immer 
nur die allernächste Stelle in schwaches Glühen zu versetzen. Ein 
Verbrennungsprozeß besonderer Art zeigt sich bei Körpeim, welche 
der Selbstentzündung unterliegen, wie z. B. Kohle, Heu und 
fettige Baumwollabfälle. Bei diesen handelt es sich um gewisse 
chemische oder biologische Vorgänge, welche sich aber im weiteren 
Verlaufe ebenfalls zu Glimmschäden und zu Flammenschäden ent 
wickeln können.
	        
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