Umfang der übernommenen Haftung,
Zweck der Feuerversicherung ist die Vergütung von Schäden,
welche durch Brand, Blitzschlag und Explosion von Leuchtgas
entstehen. Wenn mau sich über den Umfang der Haftung des
Feuer Versicherers orientieren will, ist es daher nötig, zuerst den
Begriff des Brandes festzustellen.
Vom Standpunkte der Chemie betrachtet, ist Brand ein Ver
brennungsprozeß, ein chemischer Vorgang, bei welchem ein Körper
unter Wärmeentwicklung oxydiert, d. h. sich mit dem Sauerstoffe
der Luft vei’bindet.
Damit ein Körper in Brand gerät, muß er drei Stadien durch
laufen, er muß erstens auf die Entflammungstemperatur gebracht
werden, bei welcher sich brennbare Dämpfe aus ihm entwickeln;
durch das Verbrennen dieser Dämpfe erreicht sodann der Körper
selbst seine Entzündungstemperatur; steigert sich diese weiters
so, daß der Körper imstande ist, allein fortzubrennen, so ist er
auf seiner Verbrennungstemperatur angelangt. Der Unterschied
zwischen Entflammungs- und Entzündungstemperatur wird bei
manchen brennbaren Flüssigkeiten besonders augenscheinlich, so
z. B. bei Rohpetroleum. Erwärmt man dasselbe auf 2 t Grad und
nähert demselben ein brennendes Zündhölzchen, so verbrennen
die Dämpfe, taucht man aber das brennende Zündholz in die
Flüssigkeit, so erlischt es. Ich brauche nicht zu erwähnen, daß
dieses Experiment nach Ansicht mancher Versieherungswerber die
Unverbrennbarkeit des Petroleums beweist. Es erklärt sich jedoch
einfach dadurch, daß Rohpetroleum seinen Entzündungspunkt erst
bei 30 Grad erreicht.
Das Verbrennen erfolgt entweder unter Flammenerscheinung
oder unter Gluterscheinung. Man spricht von Glimmen, wenn ein
Körper nur so viel Verbrennungswärme entwickelt, um immer
nur die allernächste Stelle in schwaches Glühen zu versetzen. Ein
Verbrennungsprozeß besonderer Art zeigt sich bei Körpeim, welche
der Selbstentzündung unterliegen, wie z. B. Kohle, Heu und
fettige Baumwollabfälle. Bei diesen handelt es sich um gewisse
chemische oder biologische Vorgänge, welche sich aber im weiteren
Verlaufe ebenfalls zu Glimmschäden und zu Flammenschäden ent
wickeln können.