Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

59 
ie 
ss 
n. 
ti- 
a- 
m 
iS 
ie 
U’ 
lt 
‘g 
' n 
in 
n 
ie 
se 
n 
o 
;e 
ie 
n 
i- 
d 
’t 
e 
li 
n. 
it 
e 
n 
ii 
e 
e 
r 
a 
I 
wie sich die spezifische Bedeutung des Ausdruckes noch heute 
erhalten hat, bloß das ans Steinkohle gewonnene Gas, oder ob 
darunter jedes zu Beleuchtungszwecken verwendete Gas, z. B. auch 
das aus Kalziumkarbid erzeugte Azetylengas verstanden werden 
soll, ferner ob die Leuchtgasexplosion auch dann gedeckt ist, 
wenn das Leuchtgas nicht Leuchtzwecken, sondern Beheizungs 
zwecken dient. 
Die deutschen Feuerversicherer haben in dieser Beziehung 
in ihren neuen Versicherungsbedingungen Klarheit gesehaffexi, 
indem sie sagen: „Der Versicherer haftet, für den Schaden durch 
Explosion von Leuchtgas aller Art, auch wenn es zu anderen 
als zu Beleuchtungszwecken dient.” Gleichzeitig haben die deut 
schen Feuerversicherer ihre Haftung auch auf die Explosion von 
Haushaltungs-Heizemrichtungen (d. i. also von Öfen, Kochappa 
raten etc.) und auf die Explosion von Beleuchtungskörpern aus 
gedehnt. 
Bei der Feuei Versicherung von Fabriken wird die Gefahr 
der Dampfkesselexplosion allgemein in die Versicherung einbezogen, 
wenn die Dampfkessel im vollen Werte gegen Brandschaden ver 
sichert sind. Die Versicherer sind jedoch den Bedürfnissen der 
Industrie noch weiter entgegengekommen, indem sie die Haftung 
für Schäden durch Explosionen anderer Art (ausgenommen 
die Explosion von Sprengstoffen) im Anschlüsse an die _ Feuer 
versicherung gegen besondere Vereinbarung und gegen Entrichtung 
einer Zuschlagsprämie übernehmen. Bei sehr großen freistehenden 
Dampfkessel- und Koksöfenanlagen haben die österreichischen 
Feuerversicherer ausnahmsweise auch die Explosionsgefahr allein 
mit Ausschluß der Feuersgefahr unter dem Namen einer Zer 
trümmerungsversicherung übernommen. 
Da unter der Flagge von Explosionssehädeti vielfach der 
Ersatz von Schäden verlangt wird, welche alles andere denn Explo- 
sionssehäden sind, z. B. Schäden durch Zusammenklappen oder 
Einbänlen eines Dampfkessel-Flammenrohres, durch Bersten eines 
Wasserleitungsrohres, durch Zertrümmerung eines Schwungrades, 
durch Rußen einer zu stark aufgedrehten Lampe, wobei Lampen 
explosion vorgeschützt wird usf., so hat sich die Notwendigkeit 
einer Definition des Begriffes Explosion ergeben. Henne hat 
zu diesem Zwecke die möglichen Explosionen zusammengestellt 
und fünf Arten derselben unterschieden, nämlich: 1. Die Explosion 
von Sprengstoffen, 2. die Explosion von Gemischen aus brenn 
baren Gasen oder Dämpfen mit Luft; dazu gehören die^ Leucht 
gasexplosionen, die Knallgasexplosionen, die Benzin-, Spiritus- und 
Petroleumexplosionen, die Ofenexplosionen etc., 3. die Explosion 
von Gemischen aus fein verteilten pulverigen Körpern mit der 
Luft; dazu gehören z. B. die Mehlstaub- und die Zelluloidstaub 
explosionen, 4. die Dampfkesselexplosionen, 5. die Explosion von 
anderen unter Druck stehenden Gefäßen, wie Kochern, Heizkörpern. 
Trockenzylindern u. dgl.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.