75
seine auf Reisen mitgeführten Effekten erstrecke, so ist ihm hiezu
die Möglichkeit durch Abschluß einer sogenannten Außenver-
sicherung gegeben. Die neuen deutschen Versicherungsbedingungen
gehen wieder einen Schritt weiter, indem sie für häusliches Mo
biliar und Arbeitsgerät die Außenversicherung ohne besondere
Beantragung bis zu 10 Prozent der für Gegenstände dieser
Gattung versicherten Summe, maximal bis zum Betrage von 2000
Mark, gelten lassen.
Auch die übliche zeitliche Begrenzung des Feuerversiche
rungsvertrages möchte ich — so selbstverständlich die Frage
scheint — mit einigen Worten berühren. Da nach versicherungs
rechtlicher Auffassung nicht die Sache selbst, sondern das wirt
schaftliche Interesse, welches der Versicherte an der Sache hat,
Gegenstand der Versicherung bildet, so wäre es naheliegend, die
Versicherung stets auf die Dauer dieses Interesses abzuschließen.
Damit wäre jedoch beiden Teilen wenig gedient. Der Feuerver
sicherer will in der Lage sein, die Ergebnisse seiner Statistik
und neugemachte technische Erfahrungen in absehbarer Zeit auf
seinen Versicherungsstock anzuwenden, der Versicherte will sich
die Möglichkeit, eine Herabminderung des Prämiensatzes zu er
reichen, nicht verschließen. Diesen Bedürfnissen könnte auch durch
die Bestimmung entsprochen werden, daß beiden Vertragsteilen
jederzeit ein Kündigungsrecht zustehen soll. Der Versicherer
würde jedoch von diesem Rechte behufs Regelung einer Versiche
rung schwer Gebrauch machen können, ohne es sich mit der
Partei zu verderben, dagegen würde die dem Versicherten gegebene
Freiheit der Kündigung die Geschäftsstabilität des Versicherers
gefährden. Daher ist es üblich, die Feuerversicherungen auf ein
oder mehrere Jahre fest abzuschließen. Gefährliche Versicherungen
oder Versicherungen, deren Natur er noch wenig kennt, schließt
der Feuerversicherer nur auf ein Jahr, dagegen gewährt er für
den mehrjährigen Abschluß wünschenswerter Versicherungen einen
Dauerrabatt. Unterjährige Versicherungen werden in der Regel
nur als Nachversicherungen zu ganzjährigen Stammversicherungen
übernommen, so sind unterjährige Vorratsnachversicherungen
geradezu ein Bedürfnis der Landwirtschaft, des Handels und der
Industrie. Unterjährige Stammversicherungen sind dagegen in der
Regel ungünstig zu beurteilen; sie werden entweder, wie z. B. bei
Versicherung von Holz im Walde, nur für die gefährliche, heiße
Jahreszeit beantragt, oder das betreffende Unternehmen ist über
haupt nur auf kurze Dauer berechnet, und dann fehlt von Seite
des Versicherungsnehmers das Interesse an der Erhaltung.
Das Versicherungsentgelt, die Prämie, gebührt dem Ver
sicherer auch dann, wenn die versicherten Gegenstände vor Be
endigung des Versicherungsverhältnisses fortfallen, für die
laufende Versicherungsperiode, das ist also bei mehrjährigen Ver
sicherungen noch für das ganze begonnene Versicherungsjahr.
Dieses Prinzip der Unteilbarkeit der Prämie wird auch vom öster-