Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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seine auf Reisen mitgeführten Effekten erstrecke, so ist ihm hiezu 
die Möglichkeit durch Abschluß einer sogenannten Außenver- 
sicherung gegeben. Die neuen deutschen Versicherungsbedingungen 
gehen wieder einen Schritt weiter, indem sie für häusliches Mo 
biliar und Arbeitsgerät die Außenversicherung ohne besondere 
Beantragung bis zu 10 Prozent der für Gegenstände dieser 
Gattung versicherten Summe, maximal bis zum Betrage von 2000 
Mark, gelten lassen. 
Auch die übliche zeitliche Begrenzung des Feuerversiche 
rungsvertrages möchte ich — so selbstverständlich die Frage 
scheint — mit einigen Worten berühren. Da nach versicherungs 
rechtlicher Auffassung nicht die Sache selbst, sondern das wirt 
schaftliche Interesse, welches der Versicherte an der Sache hat, 
Gegenstand der Versicherung bildet, so wäre es naheliegend, die 
Versicherung stets auf die Dauer dieses Interesses abzuschließen. 
Damit wäre jedoch beiden Teilen wenig gedient. Der Feuerver 
sicherer will in der Lage sein, die Ergebnisse seiner Statistik 
und neugemachte technische Erfahrungen in absehbarer Zeit auf 
seinen Versicherungsstock anzuwenden, der Versicherte will sich 
die Möglichkeit, eine Herabminderung des Prämiensatzes zu er 
reichen, nicht verschließen. Diesen Bedürfnissen könnte auch durch 
die Bestimmung entsprochen werden, daß beiden Vertragsteilen 
jederzeit ein Kündigungsrecht zustehen soll. Der Versicherer 
würde jedoch von diesem Rechte behufs Regelung einer Versiche 
rung schwer Gebrauch machen können, ohne es sich mit der 
Partei zu verderben, dagegen würde die dem Versicherten gegebene 
Freiheit der Kündigung die Geschäftsstabilität des Versicherers 
gefährden. Daher ist es üblich, die Feuerversicherungen auf ein 
oder mehrere Jahre fest abzuschließen. Gefährliche Versicherungen 
oder Versicherungen, deren Natur er noch wenig kennt, schließt 
der Feuerversicherer nur auf ein Jahr, dagegen gewährt er für 
den mehrjährigen Abschluß wünschenswerter Versicherungen einen 
Dauerrabatt. Unterjährige Versicherungen werden in der Regel 
nur als Nachversicherungen zu ganzjährigen Stammversicherungen 
übernommen, so sind unterjährige Vorratsnachversicherungen 
geradezu ein Bedürfnis der Landwirtschaft, des Handels und der 
Industrie. Unterjährige Stammversicherungen sind dagegen in der 
Regel ungünstig zu beurteilen; sie werden entweder, wie z. B. bei 
Versicherung von Holz im Walde, nur für die gefährliche, heiße 
Jahreszeit beantragt, oder das betreffende Unternehmen ist über 
haupt nur auf kurze Dauer berechnet, und dann fehlt von Seite 
des Versicherungsnehmers das Interesse an der Erhaltung. 
Das Versicherungsentgelt, die Prämie, gebührt dem Ver 
sicherer auch dann, wenn die versicherten Gegenstände vor Be 
endigung des Versicherungsverhältnisses fortfallen, für die 
laufende Versicherungsperiode, das ist also bei mehrjährigen Ver 
sicherungen noch für das ganze begonnene Versicherungsjahr. 
Dieses Prinzip der Unteilbarkeit der Prämie wird auch vom öster-
	        
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