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fluktuationen, welche auf den Wert der Maschinen Einfluß nehmen,
nicht so leicht übersehen. Eine sofortige Regulierung der Ver
sicherung stößt hier auf Schwierigkeiten. Deshalb ist den Fabri
kanten die Möglichkeit gegeben worden, schon beim Vertrags
abschlüsse für solche Fälle durch Versicherung besonderer Posten
für Wertzuwachs oder Mehrwert der Maschinen und Gebäude vor
zusorgen.
II. Umfang der versprochenen Leistung.
Wir wollen uns heute mit dem Umfang der vom Feuerver
sicherer versprochenen Leistung beschäftigen. Da ist vor allem
ein in Laienkreisen vielfach verbreiteter Irrtum richtigzustellen.
Der Umfang der Leistung ist nicht identisch mit der Ver
sicherungssumme, die Feuerversicherungspolizze ist kein Wechsel,
der, wie viele vermeinen, bei Eintritt eines Brandschadens fällig
wird. Die Feuversicherung ist eine Sehadenversicherung und hat
nur den wirklich eingetretenen Schaden zu ersetzen. Die hohe
wirtschaftliche und ethische Aufgabe der Feuerversicherung be
steht nicht bloß darin, eingetretene Schäden einzelnen abzunehmen
und auf viele Schultern zu verteilen, sondern auch darin, die
Schäden nicht zu überzahlen, weil der dadurch geweckte Anreiz
zu Spekulationsbränden sehr verderbliche Folgen für das National
vermögen und für die persönliche Sicherheit der Bevölkerung
nach sich ziehen würde. Die Versicherungssumme hat nur zwei
Funktionen zu erfüllen, sie dient als Grundlage für die Prämien
berechnung und als obere Grenze für die Entschädigungspflicht
des Versicherers. Der Vorwurf, den man den Feuerversicherern
macht, daß sie manchmal Jahre hindurch die Prämie von einer
höheren Versicherungssumme einheben und dann im Schaden
falle nur auf Grund eines niedrigeren Ersatzwertes liquidieren,
ist ungerechtfertigt. Die Feuerversicherer können mit den äußerst
niedrigen Prämien nicht die Kosten von Vorschätzungen be
streiten, außerdem kann, wie wir gesehen haben, für die Schaden
vergütung nicht der Versicherungswert beim Versieh erungs-
abschlusse, sondern nur der Versicherungswert zur Zeit des
Schadenfalles, der sogenannte Ersatzwert, maßgebend sein, der
wegen Änderung der Preise und bei beweglichen Gegenständen
auch wegen Änderung der Bestände von dem erstgenannten
Werte erheblich abweichen kann. Das Vorschätzungswesen konnte
daher von den Versicherern nur für industrielle Gebäude und
Einrichtungen organisiert werden, die Vorschätzungen erfolgen
da auf Kosten der Industriellen, und die Versicherer räumen auch
diesen Vorschätzungen nur unter großen Reserven einen Einfluß
auf die Schadenfeststellung ein. Dem Versicherten steht es übrigens