Full text: XV. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (15)

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fluktuationen, welche auf den Wert der Maschinen Einfluß nehmen, 
nicht so leicht übersehen. Eine sofortige Regulierung der Ver 
sicherung stößt hier auf Schwierigkeiten. Deshalb ist den Fabri 
kanten die Möglichkeit gegeben worden, schon beim Vertrags 
abschlüsse für solche Fälle durch Versicherung besonderer Posten 
für Wertzuwachs oder Mehrwert der Maschinen und Gebäude vor 
zusorgen. 
II. Umfang der versprochenen Leistung. 
Wir wollen uns heute mit dem Umfang der vom Feuerver 
sicherer versprochenen Leistung beschäftigen. Da ist vor allem 
ein in Laienkreisen vielfach verbreiteter Irrtum richtigzustellen. 
Der Umfang der Leistung ist nicht identisch mit der Ver 
sicherungssumme, die Feuerversicherungspolizze ist kein Wechsel, 
der, wie viele vermeinen, bei Eintritt eines Brandschadens fällig 
wird. Die Feuversicherung ist eine Sehadenversicherung und hat 
nur den wirklich eingetretenen Schaden zu ersetzen. Die hohe 
wirtschaftliche und ethische Aufgabe der Feuerversicherung be 
steht nicht bloß darin, eingetretene Schäden einzelnen abzunehmen 
und auf viele Schultern zu verteilen, sondern auch darin, die 
Schäden nicht zu überzahlen, weil der dadurch geweckte Anreiz 
zu Spekulationsbränden sehr verderbliche Folgen für das National 
vermögen und für die persönliche Sicherheit der Bevölkerung 
nach sich ziehen würde. Die Versicherungssumme hat nur zwei 
Funktionen zu erfüllen, sie dient als Grundlage für die Prämien 
berechnung und als obere Grenze für die Entschädigungspflicht 
des Versicherers. Der Vorwurf, den man den Feuerversicherern 
macht, daß sie manchmal Jahre hindurch die Prämie von einer 
höheren Versicherungssumme einheben und dann im Schaden 
falle nur auf Grund eines niedrigeren Ersatzwertes liquidieren, 
ist ungerechtfertigt. Die Feuerversicherer können mit den äußerst 
niedrigen Prämien nicht die Kosten von Vorschätzungen be 
streiten, außerdem kann, wie wir gesehen haben, für die Schaden 
vergütung nicht der Versicherungswert beim Versieh erungs- 
abschlusse, sondern nur der Versicherungswert zur Zeit des 
Schadenfalles, der sogenannte Ersatzwert, maßgebend sein, der 
wegen Änderung der Preise und bei beweglichen Gegenständen 
auch wegen Änderung der Bestände von dem erstgenannten 
Werte erheblich abweichen kann. Das Vorschätzungswesen konnte 
daher von den Versicherern nur für industrielle Gebäude und 
Einrichtungen organisiert werden, die Vorschätzungen erfolgen 
da auf Kosten der Industriellen, und die Versicherer räumen auch 
diesen Vorschätzungen nur unter großen Reserven einen Einfluß 
auf die Schadenfeststellung ein. Dem Versicherten steht es übrigens
	        
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