Full text: XVI. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (16)

ANHANG. 
I. Wechselstempel. 
Amsterdam. 
Bis einschließlich hfl. 100'— hfl. —'05 
von hfl. 100-01 „ „ „ 200-— „ —-10 
» - 200-01 „ „ » 300"— , —-15 
. „ 300-01 „ * „ 400' — , —20 
. 400-01 „ „ , 500'— , —-25 
, „ 500-01 „ „ „ 1000-— — -50 
für jede weiteren angefangenen hfl. 500'— bis einschließlich 
hfl. 10.000'— je hfl. —-25 mehr. Ober hfl. 10.000'— für jede an 
gefangenen hfl. 1000"— je hfl. —-50 mehr. 
Dieser Gebühr unterliegen alle im Inlande zahlbaren Wechsel, 
die später als 3 Tage nach Sicht oder 8 Tage de dato fällig werden. 
Einer festen Abgabe von 5 Cents (ohne Rücksicht auf die Höhe 
des Betrages) unterliegen: 
a) Schecks, Wechsel, Anweisungen etc., zahlbar bei Sicht oder 
längstens o Tage nach Sicht oder spätestens 8 Tage de dato 
der Ausstellung; 
b) außerhalb der Niederlande und in den Kolonien zahlbare 
Wechsel, Anweisungen etc.: 
c) Quittungen. 
Die Umrechnung des Wechselbetrages fremder Währung erfolgt 
nach der offiziellen Notiz für achttägiges Papier. 
Berlin, Bremen, Hamburg-. 
Bis einschließlich 200"— —'10 
von 0 jj$ 200- , 400-— . • . . . . * —‘20 
, 400- „ „ n 600"— „ —-30 
- 600’— „ - „ 800*— „ —-40 
,, 800’— „ „ „ 1000-— „ —-60 
für weitere angefangene c Jl$. 1000'— je otlß —'50. 
Dies für Wechsel mit einer Laufzeit bis zu 3 Monaten und 5 Tagen. 
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