ANHANG.
I. Wechselstempel.
Amsterdam.
Bis einschließlich hfl. 100'— hfl. —'05
von hfl. 100-01 „ „ „ 200-— „ —-10
» - 200-01 „ „ » 300"— , —-15
. „ 300-01 „ * „ 400' — , —20
. 400-01 „ „ , 500'— , —-25
, „ 500-01 „ „ „ 1000-— — -50
für jede weiteren angefangenen hfl. 500'— bis einschließlich
hfl. 10.000'— je hfl. —-25 mehr. Ober hfl. 10.000'— für jede an
gefangenen hfl. 1000"— je hfl. —-50 mehr.
Dieser Gebühr unterliegen alle im Inlande zahlbaren Wechsel,
die später als 3 Tage nach Sicht oder 8 Tage de dato fällig werden.
Einer festen Abgabe von 5 Cents (ohne Rücksicht auf die Höhe
des Betrages) unterliegen:
a) Schecks, Wechsel, Anweisungen etc., zahlbar bei Sicht oder
längstens o Tage nach Sicht oder spätestens 8 Tage de dato
der Ausstellung;
b) außerhalb der Niederlande und in den Kolonien zahlbare
Wechsel, Anweisungen etc.:
c) Quittungen.
Die Umrechnung des Wechselbetrages fremder Währung erfolgt
nach der offiziellen Notiz für achttägiges Papier.
Berlin, Bremen, Hamburg-.
Bis einschließlich 200"— —'10
von 0 jj$ 200- , 400-— . • . . . . * —‘20
, 400- „ „ n 600"— „ —-30
- 600’— „ - „ 800*— „ —-40
,, 800’— „ „ „ 1000-— „ —-60
für weitere angefangene c Jl$. 1000'— je otlß —'50.
Dies für Wechsel mit einer Laufzeit bis zu 3 Monaten und 5 Tagen.
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