Paris.
Für jeden angefangenen Betrag von 100‘— Francs sind 5 Cen
times Stempel zu entrichten. ,
Schecks, die am Ausstellungsorte zahlbar sind, unterliegen einer
Gebühr von 10 Centimes, alle anderen Schecks einer solchen von
20 Centimes.
Für Durchlaufwechsel beträgt der Stempel 50 Centimes für
je angefangene ‘2000"— Francs.
Umrechnung. Die Wechselsumme wird zum Tageskurse in Francs
umgerechnet und aufgerundet.
St. Petersburg'.
Bis einschließlich Rbl. 50.— . . . Rbl. —T0
von Rbl. 50'— „ „ „ 100’— . . . „ —'16
100'— „ „ , '200'— • . . „ —'30
usw. bis Rbl. 1000'— je 15 Kopeken für angefangene 100'—
von Rbl. 1000'-— bis einschließlich Rbl. 1500'— . . . Rbl. 2'25
„ „ 1500'— „ * „ 2000' ... „ . 3'—
■ „ 2000'— „ „ „ 3000'— . . . „ 4'50
usw. bis Rbl. 10.000'— je Rbl. 1'50 für angefangene Rbl. 1000'—-; dann
von Rbl. 10.000'—- bis einschließlich Rbl. 20.000'— . . . Rbl. 30’—
„ „ 20.000'— „ „ „ 30.000’-— 45.'—
usw. je Rbl. 15'— für angefangene Rbl. 10.000'—.
Ohne Rücksicht anf die Laufzeit.
Der Transitostempel beträgt 10 Kopeken für je angefangene Rbl. 100'—
von der Hälfte der Wechselsumme.
Umrechnung. Der fremde Wechselbetrag wird behufs Ermittlung der
Stempelgebühr wie folgt umgerechnet:
1 Rubel— 2'6668 Francs .... =25'37 engl. Pence
1 = 2'5395 österr. Kronen . — 2'16 Mark
1 ,, = 1'28 holländ. Gulden — 1'92 skand. Kronen
1 ,, =51'45 amerik. Cents.
Wien, Triest.
SKALA I.
Bis K 150'— /GOTO
von K 150'— „ „ 300'— 0'20
, „ 300'— , „ 600'— „ 0'40'
usw. je Ä'0'20 für angefangene K 300'— bis I\ 3000'—
von A' 3000'— bis K 6000'— K 4'—
„ „ 6000'— „ , 9000'— . • „ 6'—
usw. je KZ'— für angefangene K 3000'—.
Dieser Skala unterliegen alle im Inlande ausgestellten Wechsel
mit bis zu 6 Monate Laufzeit und im Auslande ausgestellten, im In
lande zahlbaren Wechsel mit einer Laufzeit bis zu 12 Monaten.
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