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aller Versicherten genommen. Auf diese Weise entsteht aus den
kleinen Prämien ein neues produktiveres Kapital.
Die Lebensversicherung kann in zweifacher Hinsicht wirken:
Als ein Hilfsmittel für die eigene Versorgung, indem sie
bestimmt ist, die durch irgend einen Zufall oder durch das Alter
geschwächte Kapitalskraft der Existenz eines Menschen zu er
gänzen, oder
2. als Wohltätigkeitsmittel, weil durch die Versicherungs
summe den Hinterbliebenen ein Ersatz für die verloren gegangene
Kapitalskraft der Existenz ihres Ernährers geboten wird. In diesem
Falle tragen sämtliche Versicherte, denen ein längeres Leben be
schießen ist, ihr Scherflein dazu bei, denjenigen ihre drückende
Lage erleichtern zu helfen, denen durch den verfrühten Tod
ihres Familienoberhauptes eine solche zuteil ward. Hier erfüllt
also die Lebensversicherung zugleich einen Akt der Nächsten
liebe und wirkt dadurch unstreitbar veredelnd auf das Menscheu
geschlecht.
Leider läßt bei uns der Stand der Lebensversicherung noch
viel zu wünschen übrig. Schuld mögen wohl hauptsächlich zu hohe
Prämien haben. In dieser Beziehung wäre es Sache des Staates,
dahin zu wirken, daß die Begünstigung der Lebensversicherung
Jedem zugänglich gemacht werde. Solange jedoch der Fortbestand
der oft geradezu unerschwinglichen Prämien andauern wird, ist
den minderbemittelten Klassen der Bevölkerung der Zugang zu
dieser Wohlfahrtseinrichtung benommen.
c) Technik.
Jeder Lebensversicherung liegt ein sogenannter Versicherungs
vertrag zugrunde. Derselbe wird zwischen dem Versicherer
einerseits und dem Versicherten anderseits abgeschlossen und
enthält genaue Bestimmungen über die Art, sowie Zeit der Lei
stungen der einzelnen Vertragschließenden. Das Schriftstück
welches hierüber ausgefertigt wird, heißt Polizze und geht in den
Besitz des Versicherungsnehmers über. Die Leistungen, welche im
Versicherungsverträge festgestellt werden, zerfallen in zwei Gruppen
und zwar in:
1. die des Versicherten und
2. die des Versicherers.
Die Leistung des Versicherten besteht in der Regel aus der
Zahlung einer Prämie. Die Höhe derselben richtet sich:
1. nach dem Lebensalter dos zu Versichernden,
2. nach der Versicherungsdauer,
3. nach der Gesundheit und dem Berufe des Versicherten,
4. nach der Höhe des Zinsfußes und
5. nach der Höhe der Verwaltungskosten.
Da die Prämie eine jährlich wiederkehrende Zahlung bedeutet,