Full text: XVII. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (17)

8 
aller Versicherten genommen. Auf diese Weise entsteht aus den 
kleinen Prämien ein neues produktiveres Kapital. 
Die Lebensversicherung kann in zweifacher Hinsicht wirken: 
Als ein Hilfsmittel für die eigene Versorgung, indem sie 
bestimmt ist, die durch irgend einen Zufall oder durch das Alter 
geschwächte Kapitalskraft der Existenz eines Menschen zu er 
gänzen, oder 
2. als Wohltätigkeitsmittel, weil durch die Versicherungs 
summe den Hinterbliebenen ein Ersatz für die verloren gegangene 
Kapitalskraft der Existenz ihres Ernährers geboten wird. In diesem 
Falle tragen sämtliche Versicherte, denen ein längeres Leben be 
schießen ist, ihr Scherflein dazu bei, denjenigen ihre drückende 
Lage erleichtern zu helfen, denen durch den verfrühten Tod 
ihres Familienoberhauptes eine solche zuteil ward. Hier erfüllt 
also die Lebensversicherung zugleich einen Akt der Nächsten 
liebe und wirkt dadurch unstreitbar veredelnd auf das Menscheu 
geschlecht. 
Leider läßt bei uns der Stand der Lebensversicherung noch 
viel zu wünschen übrig. Schuld mögen wohl hauptsächlich zu hohe 
Prämien haben. In dieser Beziehung wäre es Sache des Staates, 
dahin zu wirken, daß die Begünstigung der Lebensversicherung 
Jedem zugänglich gemacht werde. Solange jedoch der Fortbestand 
der oft geradezu unerschwinglichen Prämien andauern wird, ist 
den minderbemittelten Klassen der Bevölkerung der Zugang zu 
dieser Wohlfahrtseinrichtung benommen. 
c) Technik. 
Jeder Lebensversicherung liegt ein sogenannter Versicherungs 
vertrag zugrunde. Derselbe wird zwischen dem Versicherer 
einerseits und dem Versicherten anderseits abgeschlossen und 
enthält genaue Bestimmungen über die Art, sowie Zeit der Lei 
stungen der einzelnen Vertragschließenden. Das Schriftstück 
welches hierüber ausgefertigt wird, heißt Polizze und geht in den 
Besitz des Versicherungsnehmers über. Die Leistungen, welche im 
Versicherungsverträge festgestellt werden, zerfallen in zwei Gruppen 
und zwar in: 
1. die des Versicherten und 
2. die des Versicherers. 
Die Leistung des Versicherten besteht in der Regel aus der 
Zahlung einer Prämie. Die Höhe derselben richtet sich: 
1. nach dem Lebensalter dos zu Versichernden, 
2. nach der Versicherungsdauer, 
3. nach der Gesundheit und dem Berufe des Versicherten, 
4. nach der Höhe des Zinsfußes und 
5. nach der Höhe der Verwaltungskosten. 
Da die Prämie eine jährlich wiederkehrende Zahlung bedeutet,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.