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so wird sie natürlich um so niedriger sein können, je öfter sie
sich wiederholen soll. Wenn vorauszusehen ist, daß der Versicherte
noch lange leben, daher noch viele Jahre Prämien zahlen kann,
so werden letztere niedriger sein können denn im entgegen
gesetzten Falle.
Nach langen Beobachtungen, die besonders in England durch
geführt wurden, hat man für jede Altersklasse eine bestimmte
mittlere Lebensdauer herausgefunden, die bei Berechnung der
Prämienhöhe vor allem maßgebend wirkt. In der Regel ist die
mittlere Lebensdauer bis zum Alter von 10 Jahren gering, dann
steigt sie bis zum 15. Jahre, um von dieser Stufe an wieder
langsam zu fallen. Je älter also der Versicherte zur Zeit des Ver
tragsabschlusses ist, um so geringer ist seine mittlere Lebens
dauer und desto höhere Prämien wird er zahlen müssen. Ist die
Prämienzahlung von vornherein auf eine bestimmte Zeit begrenzt,
so richtet sich die Prämienhöhe natürlich auch nach dieser Zeit
dauer.
Die mittlere Lebensdauer ist jedoch nur für vollkommen ge
sunde Personen, sowie für solche, deren Beruf kein besonders
lebensgefährlicher oder gesundheitsschädlicher ist, angenommen.
Daher kommen bei Bestimmung der Prämienhöhe auch Gesundheit
und Beruf des zu Versichernden in Betracht.
Jeder, der eine Versicherung einzugehen gedenkt, muß sich
vorher einer gründlichen Untersuchung seitens eines von der Ver
sicherungsgesellschaft ermächtigten Arztes unterziehen. Gewöhn
lich werden nur vollkommen gesunde Personen von der Gesell
schaft aufgenommen; doch gibt es auch Ausnahmen, wobei aber
die Zahlung einer höheren Prämie bedingt ist. Dasselbe trifft auch
bei Leuten, die einem gefährlichen Berufe, wie beispielsweise Berg
oder Schwefelarbeiter, obliegen, und bei der sogenannten Kriegs
versicherung zu. Neuerdings scheint man allerdings bezüglich der
Kriegsversicherung hievon Abstand nehmen zu wollen. Wenigstens
machte die Gothaer Lebensversicherungsbank 1870/71 einen Ver
such damit, ohne damit bedeutenden Schaden zu erleiden, und in
den letzten Jahrzehnten sind fast alle größeren Versicherungs
anstalten diesem Beispiele gefolgt. Die Polizzen derselben gelten
gewöhnlich ohne oder nur gegen einen geringen Aufschlag auch
für den Kriegsfall. Einen ähnlichen Fortschritt bedeutet auch der
Umstand, daß die modernen Polizzen nach Ablauf einer Reihe von
Jahren auch für den Fall größerer Reisen (sogenannte Welt
polizzen) Geltung behalten.
Endlich wird die Steigerung der Prämien, im Falle des
Sinkens des Zinsfußes eines Landes, eintreten, da die eingezahlten
Beträge ein bedeutend geringeres Erträgnis liefern, das natürlich
durch die Prämien wieder ausgeglichen werden muß. Aus dem
selben Grunde wirkt hier auch die Höhe der Verwaltungskosten
ein und es ist für jede Gesellschaft von großer Wichtigkeit, die
selben nicht zu hoch anwachsen zu lassen. Denn diesfalls würden