Full text: XVII. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (17)

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9. Darlehen an inländische Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen 
schaften, bei welchen die Aufnahme fremder Gelder an die statuten 
gemäße Bedingung geknüpft ist, daß selbe nicht die Höhe der 
eingezahlten haftungspflichtigen Einlagen überschreiten; 
10. Kautionsdarlehen an Versicherte, sofern für die Sicherheit 
dieser Kapitalsanlage durch Schaffung besonderer Reserven vor 
gesorgt ist; 
11. Einlagen bei akkreditierten inländischen Kreditinstituten 
in Kontokorrentgeschäften oder gegen Kassascheine, jedoch nur 
insoweit, als die Führung der Geschäfte die Bereithaltung dis 
ponibler Mittel erfordert. 
Nach dieser Zusammenstellung richtet sich auch die Ein 
teilung der Konten unseres Hauptbuches. Wir haben auf Folio 8 
ein Konto des k. k. Postsparkassenamtes, Wien, für die unter 5 
genannten Werte, auf Folio 9, 10 und 11 Konti der österr.-Ungar. 
Bank, Wien, der Böhmischen Eskompte-Bank, Prag und des Wiener 
Bankverein, Wien, für die unter 11 genannten Weide, auf Folio 14 
das Wechselkonto für Punkt 6, auf Folio 15 das Effektenkonto 
für Punkt 1, auf Folio 16 das Realitätenkonto für Punkt 3 und 
auf den Folien 17 bis 21 die verschiedenen Darlehenkonti für 
die unter 4, 7, 8, 9 und 10 genannten Werte. Darlehen an den 
Staat oder an die im Reichsrate vertretenen Königreiche und 
Länder haben wir keine abgegeben. Daher entfällt auch ein dement 
sprechendes Konto. Dem vorher zitierten § 29 des Versicherungs 
regulativs gemäß, ist der bei weitem überwiegende Teil unseres 
Kapitales in Effekten angelegt. Effekten sind jederzeit wieder ver 
käuflich. Allerdings muß auch ein entsprechend hoher Kursdiffe 
renzenfond vorhanden sein, da es nicht ausgeschlossen ist, daß 
wir Effekten mit Verlust verkaufen müssen. Verhältnismäßig wenig 
Kapital haben wir dagegen in Realitäten, in den Darlehen, sowie 
bei den Kreditinstituten und Sparkassen angelegt. Jedem dieser 
Konti für die Kapitalsanlage wird ein eigenes Hilfsbuch oder 
wenigstens ein Teil eines solchen entsprechen. Die Konti der Spar 
kassen und Kreditinstitute werden im Saidakonti verzeichnet sein, 
die Darlehenkonti im Darlehenbuche, respektive in den einzelnen, 
getrennt geführten Darlehenbüchern, dem Wechselkonto wird ein 
Wechselskontro und dem Realitätenkonto ein Realitätenskontro 
gegonüberstehen. Über die Bedeutung der auf den einzelnen Konti 
in Soll und Haben verzeichneten Summen ist nichts von Bedeutung 
zu sagen. Boi den Konti der Sparkassen und Kreditinstitute sind 
in den Sollposton alle jene Summen inbegriffen, welche die be 
treffenden Institute von uns oder für unsere Rechnung von Dritten 
erhalten haben, in den Habenposten dagegen alle jene Summen, 
welche von ihnen an uns oder für uns an Dritte ausgezahlt 
wurden. Außerdem kommen dann noch die uns zur Last ge 
schriebenen Provisionen und Spesen auf die Haben- und die uns 
kreditierten Zinsen auf die Sollseite. Bei dem Wechselkonto trägt 
die Sollseite den Eingang der Wechsel, die Habenseite den Aus-
	        
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