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9. Darlehen an inländische Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen
schaften, bei welchen die Aufnahme fremder Gelder an die statuten
gemäße Bedingung geknüpft ist, daß selbe nicht die Höhe der
eingezahlten haftungspflichtigen Einlagen überschreiten;
10. Kautionsdarlehen an Versicherte, sofern für die Sicherheit
dieser Kapitalsanlage durch Schaffung besonderer Reserven vor
gesorgt ist;
11. Einlagen bei akkreditierten inländischen Kreditinstituten
in Kontokorrentgeschäften oder gegen Kassascheine, jedoch nur
insoweit, als die Führung der Geschäfte die Bereithaltung dis
ponibler Mittel erfordert.
Nach dieser Zusammenstellung richtet sich auch die Ein
teilung der Konten unseres Hauptbuches. Wir haben auf Folio 8
ein Konto des k. k. Postsparkassenamtes, Wien, für die unter 5
genannten Werte, auf Folio 9, 10 und 11 Konti der österr.-Ungar.
Bank, Wien, der Böhmischen Eskompte-Bank, Prag und des Wiener
Bankverein, Wien, für die unter 11 genannten Weide, auf Folio 14
das Wechselkonto für Punkt 6, auf Folio 15 das Effektenkonto
für Punkt 1, auf Folio 16 das Realitätenkonto für Punkt 3 und
auf den Folien 17 bis 21 die verschiedenen Darlehenkonti für
die unter 4, 7, 8, 9 und 10 genannten Werte. Darlehen an den
Staat oder an die im Reichsrate vertretenen Königreiche und
Länder haben wir keine abgegeben. Daher entfällt auch ein dement
sprechendes Konto. Dem vorher zitierten § 29 des Versicherungs
regulativs gemäß, ist der bei weitem überwiegende Teil unseres
Kapitales in Effekten angelegt. Effekten sind jederzeit wieder ver
käuflich. Allerdings muß auch ein entsprechend hoher Kursdiffe
renzenfond vorhanden sein, da es nicht ausgeschlossen ist, daß
wir Effekten mit Verlust verkaufen müssen. Verhältnismäßig wenig
Kapital haben wir dagegen in Realitäten, in den Darlehen, sowie
bei den Kreditinstituten und Sparkassen angelegt. Jedem dieser
Konti für die Kapitalsanlage wird ein eigenes Hilfsbuch oder
wenigstens ein Teil eines solchen entsprechen. Die Konti der Spar
kassen und Kreditinstitute werden im Saidakonti verzeichnet sein,
die Darlehenkonti im Darlehenbuche, respektive in den einzelnen,
getrennt geführten Darlehenbüchern, dem Wechselkonto wird ein
Wechselskontro und dem Realitätenkonto ein Realitätenskontro
gegonüberstehen. Über die Bedeutung der auf den einzelnen Konti
in Soll und Haben verzeichneten Summen ist nichts von Bedeutung
zu sagen. Boi den Konti der Sparkassen und Kreditinstitute sind
in den Sollposton alle jene Summen inbegriffen, welche die be
treffenden Institute von uns oder für unsere Rechnung von Dritten
erhalten haben, in den Habenposten dagegen alle jene Summen,
welche von ihnen an uns oder für uns an Dritte ausgezahlt
wurden. Außerdem kommen dann noch die uns zur Last ge
schriebenen Provisionen und Spesen auf die Haben- und die uns
kreditierten Zinsen auf die Sollseite. Bei dem Wechselkonto trägt
die Sollseite den Eingang der Wechsel, die Habenseite den Aus-