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Gewinn ersetzen können. Häufig sind bei Versicherungsaktien
gesellschaften auch die Versicherten am Gewinne der Gesellschaft
mit einem gewissen Prozentsatz beteiligt. Dieser Gewinnanteil ge
langt entweder sofort oder nachdem er mehrere Jahre angesammelt,
an die noch Überlebenden zur Verteilung. Dadurch wird das
speziell den Versicherungsgesellschaften eigentümliche Schwanken
des Gewinnes etwas ausgeglichen. Die Gewinnanteile müssen bei
diesem sogenannten Tontinensystem während der Jahre, in denen
keine Auszahlung erfolgt, in einem eigenen Dividendenfond der
Versicherten (Fol. 49) angesammelt werden. Aus diesem werden
dann alljährlich die abgelaufenen Tontinenklassen ausgeschieden.
In unserem Beispiele ist außerdem noch eine Reserve für Kapitals
anlagen (Fol. 47) gebildet. Dieselbe wird alljährlich mit einem
Teile des Gewinnes dotiert, um dann von Zeit zu Zeit größere
Kapitalsanlagen durchführen zu können.
Eine besondere Stellung unter den Fonds nehmen schließlich
noch die der Überlebensassoziationen (Fol. 41) und der Pensions
fond (Fol. 43) ein. Beide gehören eigentlich nicht zum Gesell
schaftsvermögen, sondern werden von der Anstalt nur verwaltet.
Dafür erhält dieselbe von den Überlebensassoziationen eine Ver
waltungsgebühr, welche in der Regel im vorhinein für die ganze
Zeit der Assoziation erlegt wird. Der auf die späteren Jahre ent
fallende Teil dieser Gebühren muß daher jedes Jahr als Ver
waltungsgebührenreserve (Fol. 42) vorgetragen werden.
4. Der Abschluß bei Lebensversicherungsanstalten,
a) Die Vorarbeiten.
Bezüglich des Abschlusses schreibt das Versicherungsregulativ
im § 31 vor, daß der jährliche Rechnungsabschluß einer Ver
sicherungsgesellschaft zu bestehen hat:
1. aus der Betriebsrechnung (Gewinn- und Verlustkonto);
2. aus der Bilanz.
Dazu kommt noch ein der Betriebsrechnung beizuschließender
Nachweis über dieVerwendung des Überschusses der Jahresgebarung.
Bevor wir jedoch zur Aufstellung dieser drei Sachen übergehen
können, haben wir noch eine Reihe verschiedener Vorarbeiten vor
zunehmen.
Vor allem muß uns die Probebilanz die Überzeugung liefern,
ob die Soll- und Habenseiten des Hauptbuches in ihrer Summe
keine Unterschiede aufweisen. Ist Summengleichheit das Ergebnis,
können wir uns versichert halten, daß bei der Übertragung aus
der Primanota, der Kassa oder dem Journale keine Fehler unter
laufen sind. Vor Fehlern in der Primanota oder in der Kassa
selbst kann uns natürlich auch die Probebilanz nicht schützen.
Nach Aufstellung der Probebilanz ist zunächst der Saldo des Rück
versicherungsprämienkontos auf das Prämienkonto zu übertragen.