Full text: XVII. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (17)

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Gewinn ersetzen können. Häufig sind bei Versicherungsaktien 
gesellschaften auch die Versicherten am Gewinne der Gesellschaft 
mit einem gewissen Prozentsatz beteiligt. Dieser Gewinnanteil ge 
langt entweder sofort oder nachdem er mehrere Jahre angesammelt, 
an die noch Überlebenden zur Verteilung. Dadurch wird das 
speziell den Versicherungsgesellschaften eigentümliche Schwanken 
des Gewinnes etwas ausgeglichen. Die Gewinnanteile müssen bei 
diesem sogenannten Tontinensystem während der Jahre, in denen 
keine Auszahlung erfolgt, in einem eigenen Dividendenfond der 
Versicherten (Fol. 49) angesammelt werden. Aus diesem werden 
dann alljährlich die abgelaufenen Tontinenklassen ausgeschieden. 
In unserem Beispiele ist außerdem noch eine Reserve für Kapitals 
anlagen (Fol. 47) gebildet. Dieselbe wird alljährlich mit einem 
Teile des Gewinnes dotiert, um dann von Zeit zu Zeit größere 
Kapitalsanlagen durchführen zu können. 
Eine besondere Stellung unter den Fonds nehmen schließlich 
noch die der Überlebensassoziationen (Fol. 41) und der Pensions 
fond (Fol. 43) ein. Beide gehören eigentlich nicht zum Gesell 
schaftsvermögen, sondern werden von der Anstalt nur verwaltet. 
Dafür erhält dieselbe von den Überlebensassoziationen eine Ver 
waltungsgebühr, welche in der Regel im vorhinein für die ganze 
Zeit der Assoziation erlegt wird. Der auf die späteren Jahre ent 
fallende Teil dieser Gebühren muß daher jedes Jahr als Ver 
waltungsgebührenreserve (Fol. 42) vorgetragen werden. 
4. Der Abschluß bei Lebensversicherungsanstalten, 
a) Die Vorarbeiten. 
Bezüglich des Abschlusses schreibt das Versicherungsregulativ 
im § 31 vor, daß der jährliche Rechnungsabschluß einer Ver 
sicherungsgesellschaft zu bestehen hat: 
1. aus der Betriebsrechnung (Gewinn- und Verlustkonto); 
2. aus der Bilanz. 
Dazu kommt noch ein der Betriebsrechnung beizuschließender 
Nachweis über dieVerwendung des Überschusses der Jahresgebarung. 
Bevor wir jedoch zur Aufstellung dieser drei Sachen übergehen 
können, haben wir noch eine Reihe verschiedener Vorarbeiten vor 
zunehmen. 
Vor allem muß uns die Probebilanz die Überzeugung liefern, 
ob die Soll- und Habenseiten des Hauptbuches in ihrer Summe 
keine Unterschiede aufweisen. Ist Summengleichheit das Ergebnis, 
können wir uns versichert halten, daß bei der Übertragung aus 
der Primanota, der Kassa oder dem Journale keine Fehler unter 
laufen sind. Vor Fehlern in der Primanota oder in der Kassa 
selbst kann uns natürlich auch die Probebilanz nicht schützen. 
Nach Aufstellung der Probebilanz ist zunächst der Saldo des Rück 
versicherungsprämienkontos auf das Prämienkonto zu übertragen.
	        
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