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konto gegenüber dem Kursdifferenzenfond für den beim Abschlüsse
entstandenen buchmäßigen Kursgewinn belasten.
Von den für die ganze Dauer der Überlobensassoziationen
entrichteten Verwaltungsgebühren entfällt eine bestimmte Quote
auf das heurige Jahr. Dieser Betrag muß von der Verwaltungs
gebührenreserve der Überlebensassoziationen abgeschrieben und
dem Verwaltungseinnahmenkonto gutgeschrieben werden.
Die Agenturen und Filialen sind im Laufe des Jahres für
alle von den Versicherten einzukassierenden Beträge belastet
worden. Stellen sich nun einzelne dieser Forderungen mit der
Zeit als uneinbringlich dar, so müssen die Agenturen und Filialen
dafür wieder erkannt werden. Als Debitor hat dabei die Dubiosen-
reserve zu fungieren. Es wird demnach diese letztere gegenüber
dem Agentur- und Filialekonto für die dubiosen Forderungen bei
den Versicherten belastet.
Ist dies alles richtig erledigt, so bleiben schließlich nur noch
die transitorischen Posten übrig. Alle jene Posten, welche bereits
im heurigen Jahre verbucht wurden, aber erst auf Rechnung des
nächsten Jahres zu setzen sind, sowie alle jene Posten, welche
heuer gebucht werden sollten, deren Buchung aber aus irgend
einem Grunde unterblieb, sind als transitorische Posten zu be
handeln. Demgemäß erscheinen:
A. auf der Sollseite des transitorischen Kontos:
1. diejenigen Einnahmenposten, welche uns aus der Rechnung
des heurigen Jahres zukommen, die wir aber irgendwelcher Ur
sache wegen noch nicht empfangen haben, und
2. diejenigen Ausgabenposten, welche wir heuer verausgabt
haben, trotzdem sie erst der Rechnung des nächsten Jahres an
gehören.
B. auf der Habenseite des transitorischen Kontos:
1. jene Einnahmenposten, welche wir bereits heuer auf Rech
nung des nächsten Jahres empfangen haben, und
2. jene Ausgabenposten, welche auf Rechnung des heurigen
Jahres entfallen, von uns aber noch nicht beglichen worden
sind.
In unserem Beispiele gehören zu A 1: a) die Zinsen des noch
zu empfangenden Kontokorrents der Böhmischen Eskomptebank,
Prag; b) die noch rückständigen Zinsen unserer Hypothekardar
lehen (eventuell auch die bereits früher erledigten Effektenzinsen);
zu A 2: die von uns im vorhinein entrichtete Miete pro Januar
und Februar. Zu B 1: a) die Eskomptezinsen auf den gegen
wärtigen Wechselbestand; b) die im vorhinein empfangenen Dar
lohenzinsen; c) die im vorhinein empfangene Miete unserer
Realitäten; zu B 2: alle von uns noch nicht beglichenen Regie
auslagen.