Full text: XVII. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (17)

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konto gegenüber dem Kursdifferenzenfond für den beim Abschlüsse 
entstandenen buchmäßigen Kursgewinn belasten. 
Von den für die ganze Dauer der Überlobensassoziationen 
entrichteten Verwaltungsgebühren entfällt eine bestimmte Quote 
auf das heurige Jahr. Dieser Betrag muß von der Verwaltungs 
gebührenreserve der Überlebensassoziationen abgeschrieben und 
dem Verwaltungseinnahmenkonto gutgeschrieben werden. 
Die Agenturen und Filialen sind im Laufe des Jahres für 
alle von den Versicherten einzukassierenden Beträge belastet 
worden. Stellen sich nun einzelne dieser Forderungen mit der 
Zeit als uneinbringlich dar, so müssen die Agenturen und Filialen 
dafür wieder erkannt werden. Als Debitor hat dabei die Dubiosen- 
reserve zu fungieren. Es wird demnach diese letztere gegenüber 
dem Agentur- und Filialekonto für die dubiosen Forderungen bei 
den Versicherten belastet. 
Ist dies alles richtig erledigt, so bleiben schließlich nur noch 
die transitorischen Posten übrig. Alle jene Posten, welche bereits 
im heurigen Jahre verbucht wurden, aber erst auf Rechnung des 
nächsten Jahres zu setzen sind, sowie alle jene Posten, welche 
heuer gebucht werden sollten, deren Buchung aber aus irgend 
einem Grunde unterblieb, sind als transitorische Posten zu be 
handeln. Demgemäß erscheinen: 
A. auf der Sollseite des transitorischen Kontos: 
1. diejenigen Einnahmenposten, welche uns aus der Rechnung 
des heurigen Jahres zukommen, die wir aber irgendwelcher Ur 
sache wegen noch nicht empfangen haben, und 
2. diejenigen Ausgabenposten, welche wir heuer verausgabt 
haben, trotzdem sie erst der Rechnung des nächsten Jahres an 
gehören. 
B. auf der Habenseite des transitorischen Kontos: 
1. jene Einnahmenposten, welche wir bereits heuer auf Rech 
nung des nächsten Jahres empfangen haben, und 
2. jene Ausgabenposten, welche auf Rechnung des heurigen 
Jahres entfallen, von uns aber noch nicht beglichen worden 
sind. 
In unserem Beispiele gehören zu A 1: a) die Zinsen des noch 
zu empfangenden Kontokorrents der Böhmischen Eskomptebank, 
Prag; b) die noch rückständigen Zinsen unserer Hypothekardar 
lehen (eventuell auch die bereits früher erledigten Effektenzinsen); 
zu A 2: die von uns im vorhinein entrichtete Miete pro Januar 
und Februar. Zu B 1: a) die Eskomptezinsen auf den gegen 
wärtigen Wechselbestand; b) die im vorhinein empfangenen Dar 
lohenzinsen; c) die im vorhinein empfangene Miete unserer 
Realitäten; zu B 2: alle von uns noch nicht beglichenen Regie 
auslagen.
	        
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