Full text: XVII. Jahrbuch der Export-Akademie des K. K. Österreichischen Handels-Museums (17)

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regulativs, zu belasten. Zu den sonstigen Einnahmen in unserem 
Beispiele gehören noch die von den Kautionanten geleisteten Be 
träge zum Gewährleistungsfond, welche auf letzterem verbucht 
sind, und die von den Überlebensassoziationen in diesem Jahre 
gezahlten Verwaltungsgebühren. Die Differenz der Ausgaben und 
Einnahmen ist, falls sie einen Gewinn darstellt, auf die Ausgaben 
seite als Überschuß aus der Jahresgebarung einzustellen. Im ent 
gegengesetzten Falle wird auf der Einnahmenseite die Post: Abgang 
aus der Jahresgebarung entstehen. 
Zur Klarstellung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft 
ist außer derBetriebsrechnung noch die Aufstellung einer Bilanz nötig. 
Über dio dabei vorzunehmende Bewertung der einzelnen Vermögons- 
objekte gibt hauptsächlich der § 33 des Versicherungsregulativs Auf 
schluß. Das emittierte Aktienkapital oder bei wechselseitigen Ver 
sicherungsgesellschaften der Gründungsfond sind in das Passivum, 
die Forderungen an die Aktionäre für noch nicht eingezahltes Aktien 
kapital in das Aktivum aufzunehmen, überhaupt nicht emittierte 
Aktien dürfen in der Bilanz nicht genannt werden. Der Vorrat an 
Bargeld, das Guthaben bei Sparkassen und Kreditinstituten sowie 
die von der Gesellschaft gegebenen Darlehen sind zu ihrem Buch 
werte als Aktivum zu führen. Bei der Böhmischen Eskomptebank 
werden also nur K 16.446-82 einzutragen sein. Daß tatsächlich ein 
Aktivum von K 16.848-— zu verzeichnen ist, zeigt bereits die Dar 
stellung auf Seite 26. Das Inventar sowie die Realitäten sind mit 
dem nach erfolgter Abschreibung verbleibenden Werte einzusetzen. 
Wären Hypotheken vorhanden, so müßten diese abgesondert er 
sichtlich gemacht werden, indem sie entweder als Passivum ge 
führt oder in der Bilanz von dem Brutto werte der Realitäten in 
Abzug gebracht werden müßten. Wechsel und Effekten sollen mit 
dem ihnen zur Zeit des Abschlusses zukommenden Werte an 
geführt werden. Bei den ersteren müßte daher der auf den Ab 
schlußtag diskontierte Wort derselben in dem Aktivum der Bilanz 
stehen. In unserem Beispiel ist jedoch der volle Nominalbetrag 
als Aktivum, dagegen der Diskont als Passivum in den transito 
rischen Posten behandelt worden. Die Effekten sind mit ihrem 
Kurswerte vom 31. Dezember 1. J. bewertet. Doch ist es auch zu 
lässig, solche verlosbare Effekten, welche über ihren Verlosungs 
wert notieren, mit letzterem in die Bilanz aufzunehmen. Da die 
Effekten gegenwärtig außer ihrem Kurswerte auch noch den Wert 
der auf sie entfallenden Zinsen bis 31. Dezember heurigen Jahres 
repräsentieren, so sind diese Zinsen dem Kurswerte zuzuschlagen. 
Die Saldi aus den Rechnungen mit den Rückversicherern sind 
als Passivum, jene aus den Rechnungen mit den Filialen und Agen 
turen als Aktivum zu führen. Außerdem gehören zu den Aktiven 
noch alle aus den Rechnungen dieses Jahres entstammenden, 
noch nicht empfangenen Zinsen sowie alle für Rechnung des näch 
sten Jahres im vorhinein bezahlte Verwaltungsausgaben, zu den 
Passiven alle für Rechnung des nächsten Jahres im vorhinein
	        
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