30
regulativs, zu belasten. Zu den sonstigen Einnahmen in unserem
Beispiele gehören noch die von den Kautionanten geleisteten Be
träge zum Gewährleistungsfond, welche auf letzterem verbucht
sind, und die von den Überlebensassoziationen in diesem Jahre
gezahlten Verwaltungsgebühren. Die Differenz der Ausgaben und
Einnahmen ist, falls sie einen Gewinn darstellt, auf die Ausgaben
seite als Überschuß aus der Jahresgebarung einzustellen. Im ent
gegengesetzten Falle wird auf der Einnahmenseite die Post: Abgang
aus der Jahresgebarung entstehen.
Zur Klarstellung der Vermögensverhältnisse der Gesellschaft
ist außer derBetriebsrechnung noch die Aufstellung einer Bilanz nötig.
Über dio dabei vorzunehmende Bewertung der einzelnen Vermögons-
objekte gibt hauptsächlich der § 33 des Versicherungsregulativs Auf
schluß. Das emittierte Aktienkapital oder bei wechselseitigen Ver
sicherungsgesellschaften der Gründungsfond sind in das Passivum,
die Forderungen an die Aktionäre für noch nicht eingezahltes Aktien
kapital in das Aktivum aufzunehmen, überhaupt nicht emittierte
Aktien dürfen in der Bilanz nicht genannt werden. Der Vorrat an
Bargeld, das Guthaben bei Sparkassen und Kreditinstituten sowie
die von der Gesellschaft gegebenen Darlehen sind zu ihrem Buch
werte als Aktivum zu führen. Bei der Böhmischen Eskomptebank
werden also nur K 16.446-82 einzutragen sein. Daß tatsächlich ein
Aktivum von K 16.848-— zu verzeichnen ist, zeigt bereits die Dar
stellung auf Seite 26. Das Inventar sowie die Realitäten sind mit
dem nach erfolgter Abschreibung verbleibenden Werte einzusetzen.
Wären Hypotheken vorhanden, so müßten diese abgesondert er
sichtlich gemacht werden, indem sie entweder als Passivum ge
führt oder in der Bilanz von dem Brutto werte der Realitäten in
Abzug gebracht werden müßten. Wechsel und Effekten sollen mit
dem ihnen zur Zeit des Abschlusses zukommenden Werte an
geführt werden. Bei den ersteren müßte daher der auf den Ab
schlußtag diskontierte Wort derselben in dem Aktivum der Bilanz
stehen. In unserem Beispiel ist jedoch der volle Nominalbetrag
als Aktivum, dagegen der Diskont als Passivum in den transito
rischen Posten behandelt worden. Die Effekten sind mit ihrem
Kurswerte vom 31. Dezember 1. J. bewertet. Doch ist es auch zu
lässig, solche verlosbare Effekten, welche über ihren Verlosungs
wert notieren, mit letzterem in die Bilanz aufzunehmen. Da die
Effekten gegenwärtig außer ihrem Kurswerte auch noch den Wert
der auf sie entfallenden Zinsen bis 31. Dezember heurigen Jahres
repräsentieren, so sind diese Zinsen dem Kurswerte zuzuschlagen.
Die Saldi aus den Rechnungen mit den Rückversicherern sind
als Passivum, jene aus den Rechnungen mit den Filialen und Agen
turen als Aktivum zu führen. Außerdem gehören zu den Aktiven
noch alle aus den Rechnungen dieses Jahres entstammenden,
noch nicht empfangenen Zinsen sowie alle für Rechnung des näch
sten Jahres im vorhinein bezahlte Verwaltungsausgaben, zu den
Passiven alle für Rechnung des nächsten Jahres im vorhinein