Full text: XVIII. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (18)

II. Staatliche Einflußnahme auf die 
Produktion. 
A. Rechtsverhältnisse. 
1. Regalitätsprinzip. 
Für die Entwicklung der Produktion und die Gestaltung der 
Produktionsverhältnisse ist zunächst entscheidend, ob die Gewinnung 
von Erdöl ein staatliches Regal bildet oder prinzipiell dem Grund 
eigentümer zusteht. Für das Regalitätsprinzip spricht die größere 
Wahrscheinlichkeit einer ökonomischen, auf Wahrung der Boden 
schätze bedachten Ausbeutung, ferner die leichtere Überwachung und 
Einflußnahme auf den Betrieb durch staatliche Faktoren. Die prin 
zipielle Verbindung der Bohrberechtigung mit dem Grundeigentum 
erhöht den Wert des erdölhaltigen Bodens, sie wird, zumal solange 
als der Kleinbetrieb vorherrscht, dem Grundeigentümer durch Selbst 
betätigung Erwerbsgelegenheit bieten und wird überhaupt der Ertrag 
der Produktion mehr kleinen und kleinsten Wirtschaften zugute 
kommen, als dies beim Regalitätsprinzip der Fall ist. Ein Übergang 
von der Verbindung der Bohrberechtigung mit dem Grundbesitz zum 
Regal ist möglich, wenngleich derselbe eine kostspielige Expropriation 
der Grundbesitzer erfordert. Die zunehmende Verdrängung des Zwerg 
betriebes durch den Großbetrieb, die steigende Notwendigkeit, mit 
den natürlichen Bodenschätzen ökonomisch und vorausschauend um 
zugehen, wird im allgemeinen die für das Regalitätsprinzip sprechenden 
Gründe hervortreten, die Gegengründe zurücktreten lassen. 
In Österreich basiert die im wesentlichen auf Galizien be 
schränkte Produktion seit der im Jahre 1884 erfolgten Aufhebung 
des Regals auf der Verbindung des Gewinnungsrechtes für Erdöl mit 
dem Grundbesitz. Gewiß waren zum genannten Zeitpunkte die Ver 
hältnisse der Verbindung des Gewinnungsrechtes mit dem Grundbesitz 
günstiger als heute, die Betriebsweise einfacher, die zur Produktion 
nötigen Kapitalien geringer. Dennoch ist es heute noch kontrovers, 
ob der Übergang vom Regalitätsprinzip zur Verbindung des Ge- 
winnungsreehtes mit dem Grundeigentum auch den damaligen Ver 
hältnissen entsprach. Es sei darauf hingewiesen, daß die Aufhebung 
des Regals gegen die Ansicht hervorragender Fachleute, gegen das
	        
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