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und Gewinnungsarbeiten an Arbeiter in der Weise, daß dieselben
hiebei als Unternehmer auftreten, ist überhaupt untersagt.
Im übrigen spielt neben dem Wortlaut der bergpolizeilichen
Vorschriften auch deren Handhabung eine wichtige Rolle. So wurde
zur Zeit der Überproduktion in Galizien im Jahre 1908 das zuständige
Revierbergamt angewiesen, die Bestimmungen hinsichtlich der Er
teilung des Bohrkonsenses mit besonderer Rigorosität zu handhaben
und neue Bohrbewilligungen zunächst überhaupt nicht zu erteilen.
Ferner wurde zur Einschränkung der Überproduktion auf strengste
Befolgung der bergbehördlichen Vorschriften gesehen. Dieser Hand
habung der Bergpolizei kommt umsomehr Bedeutung zu, als die Berg
behörde nicht bloß bei neu errichteten Anlagen das Vorhandensein
der gesetzlichen Voraussetzungen zu prüfen hat, sondern auch eine
ständige Überwachung während des Betriebes vorgesehen ist. So hat die
Berghauptmannschaft auf Entziehung des Naphthafeldes zu erkennen,
wenn amtlich festgestellt ist, daß der Naphthafeldeigentümer seine
Baue dauernd vernachlässigt, so daß hiedurch die persönliche Sicher
heit oder das Gemeinwohl gefährdet wird oder gefährdet werden
konnte und er trotz wiederholter Aufforderung und Bestrafung wegen
solcher Vernachlässigungen den bergpolizeiliehen Vorschriften nicht
entspricht.
5. Rechtssicherheit.
Dahin gehört vor allem die oben besprochene Einführung obli
gatorischer Naphthabücher, zum Teil auch die Errichtung von Börsen
und die Festsetzung bestimmter Usancen. In Österreich wurde
dem Rechnung getragen durch die Einrichtung des Rohölhandels
an der neugegründeten Lemberger Warenbörse im Jahre 1913
und die Schaffung entsprechender Usancen, wodurch auch den
Winkelbörsen und den durch diese hervorgerufenen übermäßigen
Preisschwankungen ein Ende gemacht werden sollte. In den Usancen
gilt es vor allem, einheitliche Bedingungen betreffend die Qualität
der Ware, Art und Zeit der Lieferung, sowie Bestimmungen über
die Rechtsverhältnisse zu schaffen, die durch Einstellung oder Ein
schränkung der regelmäßigen Produktion einer Grube hervorgerufen
werden.
In Rumänien, wo eine übertriebene Spekulation dazu geführt
hatte, daß vielfach ganz wertlose Terrains ohne Untersuchung ange
kauft, fiktive Gesellschaften gegründet wurden und eine allgemeine
Rechtsunsicherheit in der Petroleumindustrie Platz griff, diente ein
spezielles Konsolidierungsgesetz vom 9. Mai 1904, über dessen Ab
änderung übrigens ein Entwurf vorliegt, zur Abhilfe, das die Ent
scheidung in Streitigkeiten über Bohrberechtigungen einer Konsoli
dierungskommission überwies, die an Ort und Stelle die nötigen
Untersuchungen zu pflegen, die Parteien einzuvernehmen und auf
diese Weise über das Bestehen oder Niehtbestehen einer Bohr-
berechtigung zu entscheiden hatte.