Full text: XVIII. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (18)

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sagen. Nach neuesten Nachrichten soll zur Erhöhung der auch durch 
die Kriegsverhältnisse verminderten Produktion ein Rohölsyndikat 
gebildet worden sein, an dem auch die Regierung nach Maßgabe 
ihres Besitzes an Naphthaländereien beteiligt ist. 
Ähnlich liegen die Verhältnisse in Rumänien. Auch hier hat 
man die Überlassung staatlicher Naphthaterrains zur privaten Exploi- 
tierung durch ein Gesetz aus dem Jahre 1906 an zahlreiche Bedin 
gungen geknüpft. Seit dem Jahre 1900 hatte sich der Standard Oil 
Trust wiederholt bemüht, die im Eigentum des rumänischen Staates 
befindlichen Erdölterrains zu erhalten, um dieselben, wie man an 
nahm, nicht auszubeuten, sondern brach liegen zu lassen. Durch 
strenge Bedingungen bei der Vergebung der staatlichen Terrains 
sollte diesen Expansionsgelüsten des amerikanischen Trusts Einhalt 
geboten werden. Da gleichzeitig aus fiskalischen Gründen eine weit 
gehende Beteiligung des Staates an dem Ertrage gefordert wurde, 
fand sich lange hiedurch niemand zur Ausbeutung bereit. Erst der 
im Jahre 1908 eingetretene Rohölmangel gab zu einer neuen milderen 
Regelung der Vergebungsbedingungen Anlaß, wobei auch Rücksicht 
genommen wurde, daß mindestens ein Teil der staatlichen Terrains 
in rumänische Hände gelange. Überdies wurden nur Unternehmen über 
eine gewisse Größe zur Bewerbung zugelassen und Vorsorge getroffen, 
daß nicht durch Vereinigung anstoßender Lose eine übergroße Kon 
zentration in wenigen Händen platzgreife. Auch wurden Minimal 
bohrungen festgesetzt. 
Ungünstiger liegen die Verhältnisse in jenen Ländern, in denen 
der Staat an den Rohölführenden Terrains gar keinen oder nur ge 
ringen Anteil hat. In Österreich hat man zur Zeit großer Überpro 
duktion vorgeschlagen, alles ölhaltige Land in staatliche Verwaltung 
zu nehmen, um auf diese Weise eine planmäßige rationelle Ex- 
ploitierung zu sichern, die zwischen Grundeigentümer und Bohr 
unternehmertretenden Mittelspersonen auszuschalten und die Spekulation 
mit Grundwerten einzuschränken. Indes dürfte ein solches Eingreifen 
des Staates in das Wirtschaftsleben, abgesehen von den Schwierig 
keiten der praktischen Durchführung, nur in zwingendsten Fällen 
zu befürworten sein. 
3, Staatliche Bohrungen. 
Staatliche Bohrungen, die an sich ein geeignetes Mittel dar 
stellen, um dem Staat ohne einschneidende legislative oder admini 
strative Maßnahmen Einfluß auf die Produktion und weiterhin auf 
die Preisbildung zu verschaffen, sind selten. Spezielle Verhältnisse 
bestehen diesbezüglich in Österreich, wo die Vorsorge für den 
künftigen Bedarf der staatlichen Raffinerie an Rohöl die Regierung 
veranlaßte, Terrains zur Durchführung staatlicher Bohrungen in Bit- 
kow zu erwerben und Bohrungen durchzuführen, die späterhin in 
erweitertem Umfange vorgenommen werden sollen.
	        
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