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sagen. Nach neuesten Nachrichten soll zur Erhöhung der auch durch
die Kriegsverhältnisse verminderten Produktion ein Rohölsyndikat
gebildet worden sein, an dem auch die Regierung nach Maßgabe
ihres Besitzes an Naphthaländereien beteiligt ist.
Ähnlich liegen die Verhältnisse in Rumänien. Auch hier hat
man die Überlassung staatlicher Naphthaterrains zur privaten Exploi-
tierung durch ein Gesetz aus dem Jahre 1906 an zahlreiche Bedin
gungen geknüpft. Seit dem Jahre 1900 hatte sich der Standard Oil
Trust wiederholt bemüht, die im Eigentum des rumänischen Staates
befindlichen Erdölterrains zu erhalten, um dieselben, wie man an
nahm, nicht auszubeuten, sondern brach liegen zu lassen. Durch
strenge Bedingungen bei der Vergebung der staatlichen Terrains
sollte diesen Expansionsgelüsten des amerikanischen Trusts Einhalt
geboten werden. Da gleichzeitig aus fiskalischen Gründen eine weit
gehende Beteiligung des Staates an dem Ertrage gefordert wurde,
fand sich lange hiedurch niemand zur Ausbeutung bereit. Erst der
im Jahre 1908 eingetretene Rohölmangel gab zu einer neuen milderen
Regelung der Vergebungsbedingungen Anlaß, wobei auch Rücksicht
genommen wurde, daß mindestens ein Teil der staatlichen Terrains
in rumänische Hände gelange. Überdies wurden nur Unternehmen über
eine gewisse Größe zur Bewerbung zugelassen und Vorsorge getroffen,
daß nicht durch Vereinigung anstoßender Lose eine übergroße Kon
zentration in wenigen Händen platzgreife. Auch wurden Minimal
bohrungen festgesetzt.
Ungünstiger liegen die Verhältnisse in jenen Ländern, in denen
der Staat an den Rohölführenden Terrains gar keinen oder nur ge
ringen Anteil hat. In Österreich hat man zur Zeit großer Überpro
duktion vorgeschlagen, alles ölhaltige Land in staatliche Verwaltung
zu nehmen, um auf diese Weise eine planmäßige rationelle Ex-
ploitierung zu sichern, die zwischen Grundeigentümer und Bohr
unternehmertretenden Mittelspersonen auszuschalten und die Spekulation
mit Grundwerten einzuschränken. Indes dürfte ein solches Eingreifen
des Staates in das Wirtschaftsleben, abgesehen von den Schwierig
keiten der praktischen Durchführung, nur in zwingendsten Fällen
zu befürworten sein.
3, Staatliche Bohrungen.
Staatliche Bohrungen, die an sich ein geeignetes Mittel dar
stellen, um dem Staat ohne einschneidende legislative oder admini
strative Maßnahmen Einfluß auf die Produktion und weiterhin auf
die Preisbildung zu verschaffen, sind selten. Spezielle Verhältnisse
bestehen diesbezüglich in Österreich, wo die Vorsorge für den
künftigen Bedarf der staatlichen Raffinerie an Rohöl die Regierung
veranlaßte, Terrains zur Durchführung staatlicher Bohrungen in Bit-
kow zu erwerben und Bohrungen durchzuführen, die späterhin in
erweitertem Umfange vorgenommen werden sollen.