Full text: XVIII. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (18)

42 
Eine in Österreich speziell zur Förderung der Petroleumindustrie 
bestehende Einrichtung ist der Naphtharat. Er wurde eingeführt durch 
das Naphthalandesgesetz vom 22. März 1908 und bildet eine begut 
achtende Körperschaft, die in allen Fragen zu Rate gezogen wird, 
welche den technischen Betrieb des Bergbaues zur Gewinnung von 
Erdharzmineralien, besonders die dabei zu beobachtenden Sicherheits 
maßregeln sowie die volkswirtschaftliche Pflege des Naphthabergbaues 
betreffen. Seine Mitglieder werden zum Teil durch den Minister für 
öffentliche Arbeiten ernannt, zum Teil vom Landesausschuß entsendet 
oder durch fachliche Vereinigungen gewählt und erhalten keine Ent 
lohnung. Die Kosten der Sitzungen werden aus Landesmitteln be 
stritten. . 
Von den internationalen zur Förderung der Petroleumindustrie . 
bestehenden Instituten ist zunächst _ zu erwähnen die Internationale 
Petroleumkommission. Ihr ursprünglicher Zweck war die einheitliche 
Regelung der Prüfungsbestimmungen für Petroleum und Petroleum 
produkte auf internationaler Basis. Damit in Zusammenhang steht 
die für Zoll- und Frachttarife, ferner für Handelsverträge wichtige 
Begriffsfeststellung und Definierung der Petroleumprodukte. Später 
hin wurde der Wirkungskreis der Kommission auch auf Transport-, 
Lagerungs- und Nomeoklaturfragen erweitert. Die Internationale 
Petroleumkommission, deren Sitz Karlsruhe ist, wurde 1907 bei Ge 
legenheit des Bukarester Petroleumkongresses gewählt und umfaßt 
nahezu alle Kulturstaaten. Neben der internationalen Hauptkommission 
bestehen noch zahlreiche nationale Sektionen. Neuestens ist die Um 
wandlung der internationalen Petroleumkommission in ein inter 
nationales Petroleuminstitut mit dem Sitze in Karlsruhe geplant. Seit 
dem ersten Jänner 1914 besteht ferner ein internationales Petroleum- 
Institut in Bukarest, das eine Zentrale bilden soll für sämtliche Er 
scheinungen, die Petroleumterrains und deren Abbau, die Gewinnung 
von Rohöl, seine Verarbeitung, sowie die ganze Petroleumindustrie 
und den Petroienmhandel überhaupt betreffen. Die Leitung liegt in 
Händen des Direktors und eines Beirates, der zum Teil durch das 
Ministerium ernannt, zum Teil durch die Petroleumindustriellen des 
Landes gewählt wird. Die Kosten tragen der Staat und die rumänischen 
Petroleumindustriellen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.