42
Eine in Österreich speziell zur Förderung der Petroleumindustrie
bestehende Einrichtung ist der Naphtharat. Er wurde eingeführt durch
das Naphthalandesgesetz vom 22. März 1908 und bildet eine begut
achtende Körperschaft, die in allen Fragen zu Rate gezogen wird,
welche den technischen Betrieb des Bergbaues zur Gewinnung von
Erdharzmineralien, besonders die dabei zu beobachtenden Sicherheits
maßregeln sowie die volkswirtschaftliche Pflege des Naphthabergbaues
betreffen. Seine Mitglieder werden zum Teil durch den Minister für
öffentliche Arbeiten ernannt, zum Teil vom Landesausschuß entsendet
oder durch fachliche Vereinigungen gewählt und erhalten keine Ent
lohnung. Die Kosten der Sitzungen werden aus Landesmitteln be
stritten. .
Von den internationalen zur Förderung der Petroleumindustrie .
bestehenden Instituten ist zunächst _ zu erwähnen die Internationale
Petroleumkommission. Ihr ursprünglicher Zweck war die einheitliche
Regelung der Prüfungsbestimmungen für Petroleum und Petroleum
produkte auf internationaler Basis. Damit in Zusammenhang steht
die für Zoll- und Frachttarife, ferner für Handelsverträge wichtige
Begriffsfeststellung und Definierung der Petroleumprodukte. Später
hin wurde der Wirkungskreis der Kommission auch auf Transport-,
Lagerungs- und Nomeoklaturfragen erweitert. Die Internationale
Petroleumkommission, deren Sitz Karlsruhe ist, wurde 1907 bei Ge
legenheit des Bukarester Petroleumkongresses gewählt und umfaßt
nahezu alle Kulturstaaten. Neben der internationalen Hauptkommission
bestehen noch zahlreiche nationale Sektionen. Neuestens ist die Um
wandlung der internationalen Petroleumkommission in ein inter
nationales Petroleuminstitut mit dem Sitze in Karlsruhe geplant. Seit
dem ersten Jänner 1914 besteht ferner ein internationales Petroleum-
Institut in Bukarest, das eine Zentrale bilden soll für sämtliche Er
scheinungen, die Petroleumterrains und deren Abbau, die Gewinnung
von Rohöl, seine Verarbeitung, sowie die ganze Petroleumindustrie
und den Petroienmhandel überhaupt betreffen. Die Leitung liegt in
Händen des Direktors und eines Beirates, der zum Teil durch das
Ministerium ernannt, zum Teil durch die Petroleumindustriellen des
Landes gewählt wird. Die Kosten tragen der Staat und die rumänischen
Petroleumindustriellen.