Full text: XVIII. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (18)

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gemäß der Verkauf von Rohöl und Rohölprodukten für Rechnung 
der Verbandsmitglieder, der Verkauf von Rohöl und Rohölprodukten 
für Rechnung der Genossenschaft, die Magazinierung und der Trans 
port von Rohöl, Kauf, Miete, Pacht, Errichtung und Betrieb von 
Reservoiren, Pipelines, Pipestationen, Raffinerien usw. 
Wiederholt wurde die Frage erörtert, oh der Landesverband 
ein Kartell darstellt. Produktionskartelle sind infolge der Eigenart 
der Rohölproduktion nicht gut denkbar. Als mögliche Kartellform 
zur Regelung von Angebot und Nachfrage kommen daher nur Preis 
kartelle in Betracht und kann der Landesverband als Preiskartell 
mit gemeinsamem Verkauf der Produkte angesehen werden. Unter 
nehmerqualität der Genossenschafter ist allerdings nach dem Statut 
nicht erforderlich, sondern können physische und juridische Personen 
und Personen Vereinigungen der Genossenschaft beitreten, sofern sie 
an der Petroleumindustrie interessiert sind. Durch die Statuten 
änderung des Jahres 1913 wurde dies dahin eingeschränkt, daß 
weiterhin der Nachweis eines materiellen Interesses an der Petro 
leumindustrie verlangt wird. 
Die für die Charakteristik des Landesverbandes und den Erfolg 
seiner Aktionen wichtigste Frage ist die, ob und in welchem Maße 
ihm Monopolscharakter zukommt. Ist doch die Erlangung einer 
Monopolsstellung Voraussetzung für die Wirksamkeit und damit den 
Bestand eines Kartells überhaupt. Mehrere Umstände stellen sich dem 
Bestreben des Landesverbandes, eine vollständige Monopolsstellung 
in der Rohölindustrie zu erlangen, entgegen. 
1. Die Kombinationen in Form einer Beteiligung der Raffi 
nerien an der Rohölproduktiou oder eines Anschlusses von Gruben 
besitzern an Raffinerien. Das Zunehmen der Kombinationen ist aller 
dings nicht auf die Petroleumindustrie beschränkt. Auch bilden in 
sämtlichen Industrien die Kombinationen, demnach der Zusammen 
schluß von Unternehmungen in vertikaler Reihe das wesentlichste 
Hindernis für die Wirksamkeit der Vereinigung von Unternehmungen 
des gleichet! Produktionsstadiums, demnach Vereinigungen in hori 
zontaler Reihe, vor allem der Kartelle. 
2. Das auf den beiden Heizöl- bzw. Rohöllieferungsüberein 
kommen aus den Jahren 1908 und 1910 beruhende Verhältnis zum 
Staate- Diese Verträge waren abgeschlossen auf Basis eines Preises 
von K 2'84 resp. K 3'09. Mit dem Steigen der Rohölpreise bis über 
K 10 im Jahre 1913 erwuchsen dem Landesverband bzw. seinen 
Kommittenten um so größere Nachteile, als infolge des Naehlassens 
der Produktion und der Erwerbung zahlreicher Schächte durch 
Raffinerien das von den einzelnen Verbandsmitgliedern an die Regierung 
abzuliefernde Quantum ein immer größeres wurde. Überdies waren die 
Produktionskosten seit dem Abschluß der staatlichen Verträge erheb 
lich gestiegen. Unter diesen Umständen bildete die vom Landesver 
bände zur Zeit der Überproduktion übernommene Verpflichtung eine 
drückende Last, die seine Stellung gegenüber den Outsiders, welche
	        
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