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gemäß der Verkauf von Rohöl und Rohölprodukten für Rechnung
der Verbandsmitglieder, der Verkauf von Rohöl und Rohölprodukten
für Rechnung der Genossenschaft, die Magazinierung und der Trans
port von Rohöl, Kauf, Miete, Pacht, Errichtung und Betrieb von
Reservoiren, Pipelines, Pipestationen, Raffinerien usw.
Wiederholt wurde die Frage erörtert, oh der Landesverband
ein Kartell darstellt. Produktionskartelle sind infolge der Eigenart
der Rohölproduktion nicht gut denkbar. Als mögliche Kartellform
zur Regelung von Angebot und Nachfrage kommen daher nur Preis
kartelle in Betracht und kann der Landesverband als Preiskartell
mit gemeinsamem Verkauf der Produkte angesehen werden. Unter
nehmerqualität der Genossenschafter ist allerdings nach dem Statut
nicht erforderlich, sondern können physische und juridische Personen
und Personen Vereinigungen der Genossenschaft beitreten, sofern sie
an der Petroleumindustrie interessiert sind. Durch die Statuten
änderung des Jahres 1913 wurde dies dahin eingeschränkt, daß
weiterhin der Nachweis eines materiellen Interesses an der Petro
leumindustrie verlangt wird.
Die für die Charakteristik des Landesverbandes und den Erfolg
seiner Aktionen wichtigste Frage ist die, ob und in welchem Maße
ihm Monopolscharakter zukommt. Ist doch die Erlangung einer
Monopolsstellung Voraussetzung für die Wirksamkeit und damit den
Bestand eines Kartells überhaupt. Mehrere Umstände stellen sich dem
Bestreben des Landesverbandes, eine vollständige Monopolsstellung
in der Rohölindustrie zu erlangen, entgegen.
1. Die Kombinationen in Form einer Beteiligung der Raffi
nerien an der Rohölproduktiou oder eines Anschlusses von Gruben
besitzern an Raffinerien. Das Zunehmen der Kombinationen ist aller
dings nicht auf die Petroleumindustrie beschränkt. Auch bilden in
sämtlichen Industrien die Kombinationen, demnach der Zusammen
schluß von Unternehmungen in vertikaler Reihe das wesentlichste
Hindernis für die Wirksamkeit der Vereinigung von Unternehmungen
des gleichet! Produktionsstadiums, demnach Vereinigungen in hori
zontaler Reihe, vor allem der Kartelle.
2. Das auf den beiden Heizöl- bzw. Rohöllieferungsüberein
kommen aus den Jahren 1908 und 1910 beruhende Verhältnis zum
Staate- Diese Verträge waren abgeschlossen auf Basis eines Preises
von K 2'84 resp. K 3'09. Mit dem Steigen der Rohölpreise bis über
K 10 im Jahre 1913 erwuchsen dem Landesverband bzw. seinen
Kommittenten um so größere Nachteile, als infolge des Naehlassens
der Produktion und der Erwerbung zahlreicher Schächte durch
Raffinerien das von den einzelnen Verbandsmitgliedern an die Regierung
abzuliefernde Quantum ein immer größeres wurde. Überdies waren die
Produktionskosten seit dem Abschluß der staatlichen Verträge erheb
lich gestiegen. Unter diesen Umständen bildete die vom Landesver
bände zur Zeit der Überproduktion übernommene Verpflichtung eine
drückende Last, die seine Stellung gegenüber den Outsiders, welche