Full text: XVIII. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (18)

V. Staatliche Monopole. 
i. Allgemeines. 
Unter den Mitteln, welche dem Staat zur Beeinflussung der 
Produktions- und Absatzverhältnisse sowie zur direkten Einflußnahme 
auf die Preisbewegung zur Verfügung stehen, ist keines von so 
starker und einschneidender Wirkung wie die gesetzliehen Monopole. 
Die Monopolstellung, welche Produzenten und Händler in früherer 
Zeit infolge der mangelhaften Kommunikationsverhältnisse, der ge 
ringen kaufmännischen Bildung weiter Bevölkerungskreise und der 
Schranken, welche sieh dem freien Verkehr hindernd in den Weg 
stellten, häufig innehalten und von der zum Schaden der Konsu 
menten meist ein recht ausgiebiger Gebrauch gemacht wurde, ist im 
Zeitalter der Weltwirtschaft eine mehr und mehr schwindende. Da 
gegen hat der auf Grund des freien, unbehinderten Verkehrs immer 
mehr um sieh greifende Kapitalismus aus kleinen Unternehmen 
große, aus Einzelunternehmen gewaltige Produzentengruppen und 
Konzerne, aus nationalen Betrieben Unternehmen auf internationaler 
Basis gemacht und häufen sich die Fälle, wo die sich daraus er 
gebende Monopolstellung großer Unternehmungen und Unternehmer 
gruppen staatliche Überwachung, staatliches Eingreifen erfordert, ja 
sogar das faktische Privatmonopol durch ein gesetzliches Staats 
monopol ersetzt werden muß. Die damit zusammenhängenden Fragen 
bilden nicht bloß den Tummelplatz für die Diskussion der Theore 
tiker, sondern bieten auch der praktischen Lösung vielfach noch 
unbehobeue Schwierigkeiten. 
Mit den Formen der gesetzlichen Monopole, ihren Voraus 
setzungen und Wirkungen hat sich die Theorie wenig beschäftigt. 
Wie die Kompliziertheit des heutigen wirtschaftlichen Lebens weit 
eher praktische Untersuchungen als theoretische Auseinandersetzungen 
zuläßt, so stellen sich auf einer generalisierenden Besprechung dieser 
Materie Schwierigkeiten entgegen. 
Die gesetzlichen Monopole erscheinen keineswegs immer als 
solche bezeichnet. Zahlreiche Möglichkeiten stehen den gemeinwirt- 
sehaftlichen Verbänden offen, bestehenden Unternehmungen eine 
Monopolstellung zu sichern oder eigene Unternehmungen mit Monopol 
stellung zu gründen. Konzessiotisweien, Tarifpolitik, Steuerpolitik,
	        
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