V. Staatliche Monopole.
i. Allgemeines.
Unter den Mitteln, welche dem Staat zur Beeinflussung der
Produktions- und Absatzverhältnisse sowie zur direkten Einflußnahme
auf die Preisbewegung zur Verfügung stehen, ist keines von so
starker und einschneidender Wirkung wie die gesetzliehen Monopole.
Die Monopolstellung, welche Produzenten und Händler in früherer
Zeit infolge der mangelhaften Kommunikationsverhältnisse, der ge
ringen kaufmännischen Bildung weiter Bevölkerungskreise und der
Schranken, welche sieh dem freien Verkehr hindernd in den Weg
stellten, häufig innehalten und von der zum Schaden der Konsu
menten meist ein recht ausgiebiger Gebrauch gemacht wurde, ist im
Zeitalter der Weltwirtschaft eine mehr und mehr schwindende. Da
gegen hat der auf Grund des freien, unbehinderten Verkehrs immer
mehr um sieh greifende Kapitalismus aus kleinen Unternehmen
große, aus Einzelunternehmen gewaltige Produzentengruppen und
Konzerne, aus nationalen Betrieben Unternehmen auf internationaler
Basis gemacht und häufen sich die Fälle, wo die sich daraus er
gebende Monopolstellung großer Unternehmungen und Unternehmer
gruppen staatliche Überwachung, staatliches Eingreifen erfordert, ja
sogar das faktische Privatmonopol durch ein gesetzliches Staats
monopol ersetzt werden muß. Die damit zusammenhängenden Fragen
bilden nicht bloß den Tummelplatz für die Diskussion der Theore
tiker, sondern bieten auch der praktischen Lösung vielfach noch
unbehobeue Schwierigkeiten.
Mit den Formen der gesetzlichen Monopole, ihren Voraus
setzungen und Wirkungen hat sich die Theorie wenig beschäftigt.
Wie die Kompliziertheit des heutigen wirtschaftlichen Lebens weit
eher praktische Untersuchungen als theoretische Auseinandersetzungen
zuläßt, so stellen sich auf einer generalisierenden Besprechung dieser
Materie Schwierigkeiten entgegen.
Die gesetzlichen Monopole erscheinen keineswegs immer als
solche bezeichnet. Zahlreiche Möglichkeiten stehen den gemeinwirt-
sehaftlichen Verbänden offen, bestehenden Unternehmungen eine
Monopolstellung zu sichern oder eigene Unternehmungen mit Monopol
stellung zu gründen. Konzessiotisweien, Tarifpolitik, Steuerpolitik,