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Erträgnisse der deutschen Petroleumgesellschaften lagen nicht vor,
besonders war es bei den Tochtergesellschaften der Standard Oil Co.
nicht möglich festzustellen, wieviel von den in Deutschland erzielten
Gewinnen auch tatsächlich bei den deutschen Gesellschaften ver
rechnet worden waren. Immerhin unterliegt es keinem Zweifel, daß
die Monopolsverwaltung durch entsprechende Verteilung der impor
tierten Quanten an die frachttarifarisch am günstigsten gelegenen
Stationen, feiner durch den Wegfall von verschiedenen durch die
gegenseitige Konkurrenz der Gesellschaften bedingten Unkosten,
sowie infolge der in ihrer Große begründeten Machtstellung Erspar
nisse erzielen kann, welche zusammen mit den von den Petroleum
import- und Handelsgesellschaften bisher erzielten Gewinnen ein
entsprechendes Erträgnis des Monopols sichern können.
Einen weiteren wichtigen Faktor, der von den Gegnern eines
Staatsmonopols gerne ins Treffen geführt wird, bildete die Schwierig
keit einer guten kaufmännischen Leitung. Die Erfahrung hat gelehrt,
daß sich der Staatsbetrieb im allgemeinen dann bewährt, wenn der
Betrieb ein gleichmäßiger ist und die Notwendigkeit, günstige Kon
junkturen entschlossen auszunutzen, rasche und unvorbereitete Ent
scheidungen zu treffen, weniger in Betracht kommt. Gerade in dieser
Hin'ich t sind nun die' Schwierigkeiten in der Petroleumindustrie
größer als in anderen Produktions- und Erwerbszweigen. Dazu
kommen die vielfachen Hemmungen, denen reine Staatsbetriebe durch
die stete Kontrolle der Öffentlichkeit ausgesetzt sind und die geringe
Wahrscheinlichkeit, innerhalb des staatlichen Rang- und Gehalt-
' Schemas die für die Leitung notwendigen kaufmännisch tüchtigen
Kräfte zu finden. Zur Vermeidung dieser Schwierigkeiten wählte man
die gemischt-wirtschaftliche Form einer privaten Handelsgesellschaft
mit weitgehender staatlicher Einflußnahme auf die Verwaltung. Von
dem mit 60 Millionen Mark bemessenen Aktienkapital der Gesell
schaft sollte 10 Millionen Mark Namensaktien das Reich, 50 Mil
lionen Mark Inhaberaktien das Privatkapital erhalten. Auf Grund
dieses Aktienbesitzes sollte das Reich 52 von 100 Stimmen in der
Generalversammlung und das Recht bekommen, von 21 Aufsichts-
ratsmitgliedern 11 durch den Reichskanzler ernennen zu lassen. Als
weiteren Vorteil dieser Betriebsform hat man hervorgehoben, daß
hei reinem Staatsbetrieb leicht Schwierigkeiten hei Handelsvertrags-
veihandlungen entstehen könnten und Reichseigentum im Falle eines
Seekrieges gefährdeter sei, als das Eigentum einer privaten Gesell
schaft. Doch sind diese Einwände gegen den Staatsbetrieb wohl wenig
praktisch, zumal Petroleum im Kriegsfälle wegen des Verbrauches
der Marine zu Heizzwecken Konterbande bildet.
Rohölgewinnung und Kleinhandel sollten nicht m den Wir
kungskreis des Monopols fallen. Ersteres, um das Risiko für den
Staat nicht unnötig zu erhöhen, letzteres, weil keine Veranlassung
. bestand, den Kleinhandel vom Petroleumverkauf auszuschalten und
durch einen Mondpolverschleiß za ersetzen.