Full text: XVIII. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (18)

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Erträgnisse der deutschen Petroleumgesellschaften lagen nicht vor, 
besonders war es bei den Tochtergesellschaften der Standard Oil Co. 
nicht möglich festzustellen, wieviel von den in Deutschland erzielten 
Gewinnen auch tatsächlich bei den deutschen Gesellschaften ver 
rechnet worden waren. Immerhin unterliegt es keinem Zweifel, daß 
die Monopolsverwaltung durch entsprechende Verteilung der impor 
tierten Quanten an die frachttarifarisch am günstigsten gelegenen 
Stationen, feiner durch den Wegfall von verschiedenen durch die 
gegenseitige Konkurrenz der Gesellschaften bedingten Unkosten, 
sowie infolge der in ihrer Große begründeten Machtstellung Erspar 
nisse erzielen kann, welche zusammen mit den von den Petroleum 
import- und Handelsgesellschaften bisher erzielten Gewinnen ein 
entsprechendes Erträgnis des Monopols sichern können. 
Einen weiteren wichtigen Faktor, der von den Gegnern eines 
Staatsmonopols gerne ins Treffen geführt wird, bildete die Schwierig 
keit einer guten kaufmännischen Leitung. Die Erfahrung hat gelehrt, 
daß sich der Staatsbetrieb im allgemeinen dann bewährt, wenn der 
Betrieb ein gleichmäßiger ist und die Notwendigkeit, günstige Kon 
junkturen entschlossen auszunutzen, rasche und unvorbereitete Ent 
scheidungen zu treffen, weniger in Betracht kommt. Gerade in dieser 
Hin'ich t sind nun die' Schwierigkeiten in der Petroleumindustrie 
größer als in anderen Produktions- und Erwerbszweigen. Dazu 
kommen die vielfachen Hemmungen, denen reine Staatsbetriebe durch 
die stete Kontrolle der Öffentlichkeit ausgesetzt sind und die geringe 
Wahrscheinlichkeit, innerhalb des staatlichen Rang- und Gehalt- 
' Schemas die für die Leitung notwendigen kaufmännisch tüchtigen 
Kräfte zu finden. Zur Vermeidung dieser Schwierigkeiten wählte man 
die gemischt-wirtschaftliche Form einer privaten Handelsgesellschaft 
mit weitgehender staatlicher Einflußnahme auf die Verwaltung. Von 
dem mit 60 Millionen Mark bemessenen Aktienkapital der Gesell 
schaft sollte 10 Millionen Mark Namensaktien das Reich, 50 Mil 
lionen Mark Inhaberaktien das Privatkapital erhalten. Auf Grund 
dieses Aktienbesitzes sollte das Reich 52 von 100 Stimmen in der 
Generalversammlung und das Recht bekommen, von 21 Aufsichts- 
ratsmitgliedern 11 durch den Reichskanzler ernennen zu lassen. Als 
weiteren Vorteil dieser Betriebsform hat man hervorgehoben, daß 
hei reinem Staatsbetrieb leicht Schwierigkeiten hei Handelsvertrags- 
veihandlungen entstehen könnten und Reichseigentum im Falle eines 
Seekrieges gefährdeter sei, als das Eigentum einer privaten Gesell 
schaft. Doch sind diese Einwände gegen den Staatsbetrieb wohl wenig 
praktisch, zumal Petroleum im Kriegsfälle wegen des Verbrauches 
der Marine zu Heizzwecken Konterbande bildet. 
Rohölgewinnung und Kleinhandel sollten nicht m den Wir 
kungskreis des Monopols fallen. Ersteres, um das Risiko für den 
Staat nicht unnötig zu erhöhen, letzteres, weil keine Veranlassung 
. bestand, den Kleinhandel vom Petroleumverkauf auszuschalten und 
durch einen Mondpolverschleiß za ersetzen.
	        
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