Full text: XVIII. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (18)

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Eine weitere Schwierigkeit lag in der Festsetzung des Ver 
kaufspreises. Man wollte den in der Gesellschaft investierten Kapi 
talien eine angemessene Verzinsung sichern, ohne die Verkaufspreise 
zu erhöhen. Zu diesem Zwecke wurde eine Preisskala vorgeschlagen, 
die hei einem Literpreis von 20 Pf. der Gesellschaft einen Verdienst 
von V, Pf. gewährt, was einer 5%igen Verzinsung des investierten 
Kapitals entspricht. Bei niedrigeren Petroleumpreisen sollte der 
Gewinn der Gesellschaft in geometrischer Progression bis nahezu 
6y» Pf. per Liter steigen, bei höheren Petroleumpreisen dement 
sprechend sinken. Auf diese Weise bleibt die Gesellschaft an der 
Festsetzung möglichst niedriger Verkaufspreise interessiert und können 
direkte staatliche Eingriffe in die Finanzpolitik der Gesellschaft ver 
mieden werden. Eine 5%ige Dividende darf die Gesellschaif auf 
jeden Fall erzielen. Der Gewinnanteil des Reiches, der erst bei einem 
Verkaufspreis von 20 Pf. und darunter vorgesehen ist, beläuft sich 
auf das Vierfache des Gesellschaftsgewinnes. Ein Preisausgleichungs 
fonds, der aus den 5 % übersteigenden Gewinnen dotiert werden 
soll, dient dazu, den Aktionären auch in ungünstigen Jahren eine 
4’A%ige Verzinsung zu sichern und weiterhin die Preise zu ver 
billigen. 
Gegen den Entwurf nahmen naturgemäß in erster Linie die 
durch ihn schwer bedrohten deutschen Tochtergesellschaften der 
Standard Oil Co. Stellung. Verschiedene Broschüren, Zeitungspole 
miken, zur Unterschrift unter den Detaillisten aufgelegte Protestbogen 
dienten diesem Zwecke. Die Stellung der deutschen Großbanken zum 
Monopolsprojekt war wegen ihrer vielfachen Beziehungen zur rumä 
nischen, russischen und österreichischen Naphthaindustrie eine über 
wiegend günstige. Konnten sie doch auf eine dauernde Sicherung 
der rumänischen, russischen und österreichischen Petroleumeinfuhr 
nach Deutschland rechnen und gewährleistete ihnen der Gesetzent 
wurf eine vorteilhafte Übernahme der bestehenden Anlagen durch 
die neue Gesellschaft. Lediglich der Konzern der Deutschen Erdöl- 
A.-G., bzw. die hinter demselben stehende Diskonto-Gesellschaft 
nahmen gegen den Entwurf Stellung, da die in den letzten Jahren 
ausgebaute Organisation der Dea und das im Jahre 1913 mit der 
Standard Oil Co. geschlossene günstige Übereinkommen der Dea auch 
ohne das geplante Monopol eine gewinnbringende Beteiligung an der 
Versorgung des deutschen Marktes sicherte. Das endgültige Schicksal 
der Vorlage, die noch bei Ausbruch des Krieges die Leuchtölkom 
mission des Reichstages beschäftigte, kann im gegenwärtigen Zeit 
punkt noch nicht vorausgesagt werden. Sind auch die wirtschaft 
lichen Gründe der Vorlage einstweilen in den Hintergrund getreten, 
zumal durch die Höchstpreisverordnung vom 8. Juli 1915 der Regierung 
überaus große Machtvollkommenheit eingeräumt wurde, so kann doch 
bald nach dem Kriege die Notwendigkeit, dem Staate neue Ein 
nahmsquellen zu erschließen, zum baldigen Wiederaufleben des Pro 
jektes, wenn auch in geänderter Form, führen.
	        
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