Full text: XVIII. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (18)

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4. Österreichische Monopolsprojekte. 
Eine gewisse Monopolstellung der Raffinerien wurde schon durch 
die mit Verordnung vom 23. März 1909 vorgeschriebene Konzessions 
pflicht des Raffinationsgeweibes und des Vertriebes von Petroleum 
mittels Tankwagen geschaffen. Diese Verordnung, die wegen der 
dadurch geschaffenen Monopolstellung der bestehenden Raffinerien 
und der Gefahr, daß neue Raffinerien nunmehr auf ungarischem 
Boden statt in Österreich errichtet würden, bekämpft worden war, 
sollte nach der ausdrücklichen Erklärung der Regierung nur eine 
provisorische Maßregel bilden, die sofort außer Kraft zu setzen war, 
wenn die Verhältnisse in der Petroleumindustrie dies gestatteten. 
Zweck der Konzessionspflicht war in erster Linie, zu verhindern, daß 
die Position des amerikanischen Trusts durch Neugründungen auf 
österreichischem Boden eine weitere Stärkung erfahre. 
Gleichzeitig mit dem Erscheinen dieser Verordnung erklärte 
die Regierung, Studien über ein Monopol in der Petroleumindustrie 
zu pflegen. Offizielle Erklärungen über deren Ergebnis sind nicht 
erfolgt. Die vielen vorgeschlagenen Varianten waren im wesentlichen 
in folgenden zwei Grundzügen einig: Erstens sollte das gesamte 
zutage geförderte Rohöl, auch das jener Produzenten, die über eigene 
Raffinerien verfügen, an eine staatliche oder staatlich kontrollierte 
Zentralstelle abgeliefert werden, die den Produzenten einen den je 
weiligen Produktions- un i Marktverhältnissen entsprechenden Preis 
zahlen, eventuell auch die Produzenten an ihrem Gewinn zu be 
teiligen gehabt hätte. Zweitens sollte das gesamte Rohöl seitens 
dieser Zentrale an die einzelnen Raffinerien nach einem bestimmten 
Kontingentierungssehlüssel verteilt werden, wobei die Fragen, ob aueh 
der Petroleumexport zu kontingentieren sei und ob die Raffinerien 
bloß einen Raffinationslohn beziehen und die Fertigprodukte einer 
zentralen Verkaufsstelle abzuliefern hätten oder ihnen der treie 
Verkauf ihrer Produkte zu gestatten se_i, in der verschiedensten Weise 
beantwortet wurden. Nun waren in Österreich die Verhältnisse für 
die Einführung eines Petroleummonopols besonders ungünstig. Gegen 
ein Produktionsmonopol aus finanzpolitischen Gründen sprachen die 
für die Ablösung der zahlreichen, zum Teil kleinen Unternehmen in 
der Rohölproduktion, bzw. Raffination erforderlichen außerordent 
lichen Geldmittel. Ein reines Handelsmonopol hätte bei der be 
deutenden Rohölproduktion Galiziens eine komplizierte und teure 
Überwachung erfordert und sicherte überdies die hohe Steuer von 
K 13 per 100 kg Petroleum dem Staate ein jährliches Erträgnis 
von über 20 Millionen Kronen, das aueh durch den Reinerti ag eines 
Monopols ohne Erhöhung der Verkaufspreise kaum wesentlich zu 
übertreffen war, zumal sicherlich kleinere Zwischenhandelsgewinne in 
Frage kamen, als in einem Lande, das zur Gänze auf ausländische 
• Importe angewiesen ist. Es konnten nur wirtschaftspolitische Gründe 
für die Errichtung eines Monopols in Betracht kommen und haben
	        
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