Full text: XVIII. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (18)

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vor allem die Rohölproduzenten wiederholt ein solches verlangt. Ein 
Transportmonopol durch Monopolisierung der Rohölleitungen und der 
außerhalb der Raffinerien befindlichen Reservoirs, auf welche die 
Regierung bereits durch die im Jahre 1909 erklärte Konzessions 
pflicht für den gewerbsmäßigen Betrieb der. Einlagerung von Erdöl 
und von Anlagen zur Leitung von Erdöl Einfluß gewonnen hatte, 
konnte dem Zwecke eines Monopols nicht genügen, da keineswegs 
sämtliches in Galizien produziertes Rohöl seinen Weg durch die 
Röhrenleitungen, die sich im wesentlichen auf das Revier von 
Boryslaw und Tustanowiee beschränken, nimmt. Ein Handelsmonopol 
aus wirtschaftspolitischen Gründen mußte biiligerweise ebenso die 
Interessen der Rohölproduzenten wie die der Raffineure berück 
sichtigen. Ersterem Zwecke sollte die Zentralisierung des Rohöl 
verkaufes und der dadurch bewirkte Ausschluß der freien Kon 
kurrenz, letzterem Zwecke die Kontingentierung des Inlandabsatzes 
dienen, die den vollen Zollschutz auszunützen und einen Fonds zu schaffen 
erlaubte, um den Überschuß über den inländischen Bedarf zu niedrigen 
Preisen im Ausland abzusetzen, eventuell zu Heizzwecken zu ver 
werten. Während die Verwirklichung des ersten Teiles dieses Pro 
gramms ein Novum in der Geschichte der österreichischen Petroleum- 
industrie bedeuten würde, sehen wir den zweiten Teil wiederholt im 
Mittelpunkt der seitens der Raffineriekartelle eingeleiteten Aktionen, 
nur mit dem Unterschied, daß die durch den freien Willen der 
Unternehmer zustandegekommenen und bald wieder aufgehobenen 
Maßnahmen nunmehr auf gesetzlichem Wege zwangsweise durch 
geführt werden sollten. Jedenfalls basierten beide Punkte des Pro 
gramms darauf, durch Ausschaltung der freien Konkurrenz eine 
Steigerung der Rohöl-, bzw. Petroleumpreise herbeizuführen und 
konnte dies naturgemäß nur auf Kosten des Konsums geschehen. 
Wenn auch zur Minderung dieser ungünstigen Wirkung eine Herab 
setzung der Petroleumsteuer eventuell bei gleichzeitiger Besteuerung 
der übrigen Lichtquellen vorgeschlagen wurde, so bliebe doch auch 
dann der Effekt derselbe. Dies war der Hauptgrund, der sich bei 
uns der Einführung eines Rohöl-, bzw Petroleummonopols entgegen 
stellte. Erst der seit 1909 eingetretene starke Produktionsrückgang 
und die damit verbundene Erhöhung der Rohölpreise haben der Dis 
kussion über die Einführung eines Petroleummonopols ein Ende 
gemacht. 
Durch die kaiserliche Verordnung vom 18. August 1JD) 
wurde vom Tage ihrer Kundmachung die gesamte Neuproduktion 
von Rohöl beschlagnahmt und verfügt, daß jeder Werks 
besitzer zur Aufnahme oder Fortsetzung seines ^Betriebes durch 
den Staat gezwungen werden kann. Von manchen Seiten wird darin 
die Vorbereitung eines künftigen Monopols gesehen. Allein die 
Gründe, welche gegenwärtig zu dieser Verordnung führten, vor 
allem die Notwendigkeit, den militärischen und zivilen Bedarf an 
Benzin und anderen Petroleumprodukten unter allen Umständen zu
	        
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