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monatlichen Ablieferungen an die staatliche Entbenzinierungsanstalt
und der an den Landesverband eingelieferten monatlichen Produktion
seiner Kommittenten- für die Zeit bis zum 30. April 1913 hergestellt.
Ferner wurde der „zweite Schluß“ von 90.000 Zisternen vorläufig
auf 75.000 Zisternen reduziert. Von den beiden Schlüssen per
150.000 Zisternen und 75.000 Zisternen waren bis Oktober 1912
rund 111.000 Zisternen, das sind 74 % des ersten Schlusses und
rund 24.000 Zisternen, das sind 32 % des zweiten Schlusses, ein-
geliefert, so daß in den Jahren 1913/15 noch zirka 90.000 Zisternen
zu liefern waren. Unter dem Drucke der Verhältnisse mußte die
Regierung bezüglich dieser Mengen nach langen Verhandlungen mit
dem Landesverband in eine Änderung des Vertrags Verhältnisses in
der Weise willigen, daß zwar in Bezug auf die einzuliefernder
Mengen.und die Preise Erleichterungen nicht eintre'ten, dagegen in
Bezug auf den Zeitpunkt der Lieferung auf die Produktionsverhält
nisse Rücksicht genommen werden solle. Die Einlieferungen sollten
weiterhin nur mit einem Achtel der dem Landesverband seitens
seiner Kommittenten übergebenen Pioduktion erfolgen und, sofern
das Statut des Landesverbandes auch über das Jahr 1915 hinaus in
unveränderter Form bestehen bleibe, noeh über diesen Zeitpunkt
hinaus ausgedehnt werden können. Genaue Details dieses schluß
brieflich festgelegten Übeieinkommens wurden nicht publiziert.
Gleichzeitig wurde die Heizölerzeugung der Entbenzinierungsanstalt
wesentlich eingeschränkt. Um die von der staatlichen Mineralölfabrik
angesammeiten Vorräte, die sich pro 31. Dezember 1912 auf 51.467
Zisternen, pro 31. Dezember 1913 noch auf rund 27 000 Zisternen
beliefen, entbrannte nunmehr ein heftiger Wettbewerb. Schon im
Jahre 1912 war über Ansuchen des Zentralverbandes der galizisehen
Fabriksindustriellen neben einem Quantum Heizöl auch eine kleine
Menge Rohöl zur Verteilung an die industriellen Etablissements
Galiziens abgegeben worden. Nunmehr waren es vor allem die
Raffinerien, die durch den Mangel an Rohöl und die hohen Preise
desselben in eine schwierige Lage geraten waren und auf Über
lassung eines größeren Quantums Rohöl durch die Staatsverwaltung
drängten. Nun war im August 1910, also zu einer Zeit, da noch
niemand den kommenden Umschwung in den Produktionsverhältnissen
voraussah, ein Übereinkommen zwischen der A.-G. für österreichische
und ungarische Mineralölprodukte und der k. k. Bergwerksprodukten-
Versehleiß-Direktion getroffen worden, wonach das gesamte in der
Zeit vom 1. Mai 1910 bis zum 30. April 1915 in der k. k. Mineral
ölfabrik erzeugte Petroleum und 60 % des erzeugten Benzins (40 %
waren anderweitig verkauft worden) zu einem Preise von K 3’50 für
100 kg Petroleum und K 7’64 bis K 28*14 für Benzin je nach der
Qualität abzugeben wan n. Die Regierung stand nun auf dem Stand
punkt, daß nur bei gleichzeitiger Annullierung dieses für die be
teiligten Raffinerien im gegenwärtigen Zeitpunkt nur vorteilhaften
Vertrages von einem Verkauf eines Quantums Rohöl an dieselben