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Bei den Mischformen der zweiten Art hingegen kommen
für alle Kombinationen besondere Formeln zustande, indem in
den allgemeinen Ausdruck der indirekten Arbitrage (eventuell
2 tfin Grades) für die Einzelausgleiche jeweils die charakteristischen
Ausdrücke einzusetzen sind. Die Durchführung aller möglichen,
ja so zahlreichen derartigen Kombinationen, die nur in einem
Substituieren der verschiedenen Einzelausgleichsformeln in die
allgemeinen Grundformeln besteht, hätte zumal bei dem mini
malen praktischen Werte dieser Mischformen keinen Sinn. Es
soll vielmehr nur ein Beispiel, und zwar der erwähnte häufigste
Z. Fall, abgeleitet werden; welchem folgende Annahme zugrunde
liegt: Der Ausgleich zwischen Z und & hat durch Effekten zu
erfolgen, die Ausgleichung Z’s durch A vermittels direkter
Rimesse bei der Voraussetzung einer Schuld (respektive Tratte
bei Forderung): Die allgemeine Formel:
Zq Aö,
setzt sich zu-
GoZ 0 ,
Zo 4.
sammen aus den direkten Einzelausgleichsformeln -p— und -=^-.
CTO /jo,
Im gegebenen Fall für die erste die Effekten-, für die zweite
z <
die Direkte-Rimessen-Formel substituiert: und A z ergibt die
_ « ^ ^ I» ^ ^
selbstverständlich eine Analogie mit Fall Nr. 7 der Schuld
(Nr. 8 der Forderung) bei der indirekten Devisen-Ausgleichs
arbitrage auf.
In ähnlicher Weise wäre die Ableitung auch für alle andern
derartigen Mischformen durchzuführen.