Full text: 19. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (19)

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Bei den Mischformen der zweiten Art hingegen kommen 
für alle Kombinationen besondere Formeln zustande, indem in 
den allgemeinen Ausdruck der indirekten Arbitrage (eventuell 
2 tfin Grades) für die Einzelausgleiche jeweils die charakteristischen 
Ausdrücke einzusetzen sind. Die Durchführung aller möglichen, 
ja so zahlreichen derartigen Kombinationen, die nur in einem 
Substituieren der verschiedenen Einzelausgleichsformeln in die 
allgemeinen Grundformeln besteht, hätte zumal bei dem mini 
malen praktischen Werte dieser Mischformen keinen Sinn. Es 
soll vielmehr nur ein Beispiel, und zwar der erwähnte häufigste 
Z. Fall, abgeleitet werden; welchem folgende Annahme zugrunde 
liegt: Der Ausgleich zwischen Z und & hat durch Effekten zu 
erfolgen, die Ausgleichung Z’s durch A vermittels direkter 
Rimesse bei der Voraussetzung einer Schuld (respektive Tratte 
bei Forderung): Die allgemeine Formel: 
Zq Aö, 
setzt sich zu- 
GoZ 0 , 
Zo 4. 
sammen aus den direkten Einzelausgleichsformeln -p— und -=^-. 
CTO /jo, 
Im gegebenen Fall für die erste die Effekten-, für die zweite 
z < 
die Direkte-Rimessen-Formel substituiert: und A z ergibt die 
_ « ^ ^ I» ^ ^ 
selbstverständlich eine Analogie mit Fall Nr. 7 der Schuld 
(Nr. 8 der Forderung) bei der indirekten Devisen-Ausgleichs 
arbitrage auf. 
In ähnlicher Weise wäre die Ableitung auch für alle andern 
derartigen Mischformen durchzuführen.
	        
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