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In dieser Tabelle kommt selbstverständlich ebenso wie in
der Zusammenstellung nach Seite 82 die besprochene Gegenläufigkeit
der Rimesse- und Tratte-Fälle zum Ausdruck. Desgleichen läßt sie
die Einschränkung bezüglich der indirekten Fälle Schuld 4 und
Forderung 2 erkennen, die in Wirklichkeit, wie erwähnt, auf eine
direkte Deckung durch Londoner Devise hinauskommen.
Ferner kann man eine weitere Beziehung, auf die übrigens
auch schon hingewiesen wurde, an Hand dieser Tabelle deutlich
in ihrer praktischen Bedeutung verfolgen.
Die 9 indirekten Ausgleichsfälle bestehen aus je 2 Einzel
ausgleichs-Elementen, von denen jedes wieder die direkte Rimesse
oder Tratte oder Devise sein kann; sie stellen die Kombinationen
dieser drei Möglichkeiten in jedem der beiden Einzelausgleiche
dar. Je drei indirekte Fälle haben also eine Hälfte (einen Einzel
ausgleich) gemeinsam, während sie mit der zweiten Hälfte je zwei
anderen der neun Fälle gleichen. So besitzen die Fälle 7, 8 und
9 gemeinsam als erste Hälfte den Einzelausgleich durch Devise.
Im zweiten Einzelausgleich deckt sich aber z. B. Fall 7 (Rimesse)
mit Nr. 1 und 4, Fall 8 (Tratte) mit Nr. 2 und 5 1 ), wobei sich
wieder die Fälle 1 und 2, respektive 4 und 5 untereinander in
der ersten Hälfte (Rimesse, respektive Tratte) gleichen.
Praktisch kann dieses Verhältnis bei Errechnung der Pari
täten 7 und 8 (auch bei 4 und 5) folgendermaßen benützt werden.
Bei Ausrechnung der Fälle t und 2 ergab Nr. 2 für die Einziehung
einer Forderung, die bei dieser Ableitung vorausgesetzt sei, die
günstigere, höhere Ausgleichsparität. Die beiden Fälle hatten im
zweiten EinzelausHeick 1. Rimesse und 2. Tratte mit einem ge
meinsamen ersten Einzelausgleich kombiniert und ließen hiebei die
Tratte als das günstigere Element erscheinen. Ebenso verhalten
sich aber die Fälle 4 und .9, sowie 7 und 8 zueinander. Es ist
daher von vornherein klar, daß auch der Trattenfall 5 günstiger
als 4 und Parität 8 höher als 7 sein muß. Die Ausrechnung der
Fällo 4 und 7 könnte hier also unterbleiben, da diese, ebenso wie
Parität 1, aus der Wahl des günstigsten Fordcrungsausgleiches
schon ausscheiden.
Bei Durchzurechnung der Fälle 2, 5 und 8, die alle im zweiten
Einzelausgleich Tratte kombiniert mit den drei Möglichkeiten B",
T e und J)' im ersten Einzelausgloich enthalten, wird die höchste
Parität erkennen lassen, welcher von diesen 3 ersten Einzelaus
gleichen das günstigste Element ist.
Der günstigste Gesamtfall, die höchste indirekte Parität,
kommt also dadurch zustande, daß darin die beiden günstigsten
Elemente, also der günstigste erste Einzelausgleich mit dem
günstigsten zweiten kombiniert erscheinen.
i>) Von den drei Fällen mit Devise im zweiten Einzelausgleich lassen sich
nur Nr. 3 und t> in analoger Weise vergleichen; beim Fall 9 kommt durch Ein
führung einer anderen Devise ein neues Rechnungsmoment hinzu.