Full text: 19. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (19)

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In dieser Tabelle kommt selbstverständlich ebenso wie in 
der Zusammenstellung nach Seite 82 die besprochene Gegenläufigkeit 
der Rimesse- und Tratte-Fälle zum Ausdruck. Desgleichen läßt sie 
die Einschränkung bezüglich der indirekten Fälle Schuld 4 und 
Forderung 2 erkennen, die in Wirklichkeit, wie erwähnt, auf eine 
direkte Deckung durch Londoner Devise hinauskommen. 
Ferner kann man eine weitere Beziehung, auf die übrigens 
auch schon hingewiesen wurde, an Hand dieser Tabelle deutlich 
in ihrer praktischen Bedeutung verfolgen. 
Die 9 indirekten Ausgleichsfälle bestehen aus je 2 Einzel 
ausgleichs-Elementen, von denen jedes wieder die direkte Rimesse 
oder Tratte oder Devise sein kann; sie stellen die Kombinationen 
dieser drei Möglichkeiten in jedem der beiden Einzelausgleiche 
dar. Je drei indirekte Fälle haben also eine Hälfte (einen Einzel 
ausgleich) gemeinsam, während sie mit der zweiten Hälfte je zwei 
anderen der neun Fälle gleichen. So besitzen die Fälle 7, 8 und 
9 gemeinsam als erste Hälfte den Einzelausgleich durch Devise. 
Im zweiten Einzelausgleich deckt sich aber z. B. Fall 7 (Rimesse) 
mit Nr. 1 und 4, Fall 8 (Tratte) mit Nr. 2 und 5 1 ), wobei sich 
wieder die Fälle 1 und 2, respektive 4 und 5 untereinander in 
der ersten Hälfte (Rimesse, respektive Tratte) gleichen. 
Praktisch kann dieses Verhältnis bei Errechnung der Pari 
täten 7 und 8 (auch bei 4 und 5) folgendermaßen benützt werden. 
Bei Ausrechnung der Fälle t und 2 ergab Nr. 2 für die Einziehung 
einer Forderung, die bei dieser Ableitung vorausgesetzt sei, die 
günstigere, höhere Ausgleichsparität. Die beiden Fälle hatten im 
zweiten EinzelausHeick 1. Rimesse und 2. Tratte mit einem ge 
meinsamen ersten Einzelausgleich kombiniert und ließen hiebei die 
Tratte als das günstigere Element erscheinen. Ebenso verhalten 
sich aber die Fälle 4 und .9, sowie 7 und 8 zueinander. Es ist 
daher von vornherein klar, daß auch der Trattenfall 5 günstiger 
als 4 und Parität 8 höher als 7 sein muß. Die Ausrechnung der 
Fällo 4 und 7 könnte hier also unterbleiben, da diese, ebenso wie 
Parität 1, aus der Wahl des günstigsten Fordcrungsausgleiches 
schon ausscheiden. 
Bei Durchzurechnung der Fälle 2, 5 und 8, die alle im zweiten 
Einzelausgleich Tratte kombiniert mit den drei Möglichkeiten B", 
T e und J)' im ersten Einzelausgloich enthalten, wird die höchste 
Parität erkennen lassen, welcher von diesen 3 ersten Einzelaus 
gleichen das günstigste Element ist. 
Der günstigste Gesamtfall, die höchste indirekte Parität, 
kommt also dadurch zustande, daß darin die beiden günstigsten 
Elemente, also der günstigste erste Einzelausgleich mit dem 
günstigsten zweiten kombiniert erscheinen. 
i>) Von den drei Fällen mit Devise im zweiten Einzelausgleich lassen sich 
nur Nr. 3 und t> in analoger Weise vergleichen; beim Fall 9 kommt durch Ein 
führung einer anderen Devise ein neues Rechnungsmoment hinzu.
	        
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