Full text: 19. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (19)

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Das zur Deckung einer Schuld günstigste Element im ersten 
Einzelausgleich liefert Fall 1, die Rimesse, mit 3-97299 als niedrigster 
Parität. (Bei Erstellung der Parität in der Wechselvaluta muß um 
gekehrt die höchste Parität als günstigste angesprochen werden, 
hier 25-170, natürlich wieder der 1. Fall.) Im zweiten Einzelaus 
gleich ist Fall 2, die Tratte, der günstigste mit der niedrigsten 
Parität 24-126. 
Daher ist der günstigste Gesamtfall die Kombination Ri 
messe-Tratte, die eine indirekte Parität 
3-97299.24-126 = 95-852 
ergibt. (Bei Verwendung der Parität 25-170 für den ersten Einzel 
ausgleich ist diese selbstverständlich mit dem reziproken Wert in 
die Multiplikation mit 24-126 einzusetzen, was unter Berücksichti 
gung des Stellenwertes ergibt: 
iMw ■ 24-126 = 95 - 852 )- 
Dieses Ergebnis dieser Methode muß natürlich mit dem Re 
sultat des gewöhnlichen Rechnnngsganges übereinstimmen, was 
ja auch tatsächlich der Fall ist. Ihre Vereinfachung ist in die 
Augen springend und ließe sie vielleicht wert erscheinen in unsere 
Lehrbücher aufgenommen zu werden. 
Es erübrigt noch zum Schluß die Anwendung der im theo 
retischen Teil besprochenen Methode der unmittelbaren Margen 
bestimmung, sowie der Wechselparimethode aufzuzeigon. 
Die Methode der unmittelbaren Margenbestimmung 
entspricht einer Fragestellung nicht allein nach der günstigsten 
Parität, sondern danach, um wie viel, um welche Margen, sich die 
Paritäten von einer Basisparität unterscheiden. 
Der Rechnungsgang dieser Methode ist für obiges Beispiel 
unter Voraussetzung der Schuld, ausgehend von den durch die 
vorbereitenden Operationen uniformierten Kursen 1 ) der folgende: 
In allgemeiner Fassung lautet die Grundgleichung dieser 
Methode P „ , 
Aff ~ 1 "P .«■ 
Als Basisparität (Ä G ) soll hier eine feste Umrechnung, z. B. 
96, angenommen werden, respektive entsprechend der Aufstellung 
der allgemeinen Paritätsformeln für 1 Einheit 0'9 6. Durch Sub 
stitution der einzelnen Paritäten 2 ) für P ergibt sich in den ver 
schiedenen Ausgleichsfällen jeweils das 1 —j— ^ wie folgt: 
l ) Die Kurse sind hiebei entsprechend der Fassung der allgemeinen 
Formeln für 1 Einheit zu erstellen, der Londoner Kubelkurs in 1 statt in d aus 
zudrücken, 
3 ) Die Ableitung dieser durch die indirekte Notierung Londons modi 
fizierten Formeln vergl. bei der Aufstellung des Beispieles nach der gewöhn 
lichen Methode.
	        
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