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und die Übereinstimmung in seinen Ergebnissen mit den vorigen
Methoden aufzuzeigen, als Vergleichskurse die durch die vorbe
reiteten Operationen uniformierten Kurse benutzt, wahrend als
feste Umrechnungen 96, für die Relation Wien-Paris und ent
sprechende Pariwerte für die übrigen Relationen gewählt wurden,
was einer Verwendung von 96 als Basisparitat bei der Methode
der unmittelbaren Margenbestimmung entspricht. So stellt sich
dann der Vorgang dieser Methode für die Annahmen des obigen
Beispieles unter Voraussetzung der Schuld wie folgt dar:
I. Direkter Ausgleich.
1 Rimesse.
Der benötigte Kurs für den Kauf der JW-Rimesse in
Wien ist 95'994. Als Vergleichsbasis dient hier die feste Um
rechnung 96.
In die allgemeinen Gleichungen
Ap . .
War
ist hier zu substituieren:
Ä F = Äa = 95-994 )
W AF =W_.ta — 96 [
entsprechend dem Kauf der Frs-Rimesse
in Wien.
ßAF =
- Gf =
War
[IGF =
= ßAG
&G — f
- WffG =
- ßGG = 0
1
)
Es bleibt also:
A g _ 95-994 =
94 96 1
1 + aAG = 0'9999
entsprechend der Verwertung dieses Frs-
Wechsels in Paris.
ßAGi
ßAG
CrOOOl
Die Spannung „S” ergibt sich aus der allgemeinen
Formel
8 — ßAF ± ß GF
diö hier lautet:
8 = fi AQ ± ßacr = ßAG ±0= ßAG = 0-0001 in günstigem Sinn.
D. h.: Nachdem der ft-Wert für den Kurs, zu dem nach
der Natur des Schuldausgleiehes zu kaufen ist, d. i. der Frs-
Kurs in Wien (Ä G ), ßAG, negativ erscheint, während das ß der
Verkaufseite (Verwertung der Frs in Paris zu 1) j*<s<? — 0 ist,
bedeutet der Zahlenwert des ßAG eine günstige Spannung
für diesen Ausgleichsfall.