Full text: 19. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (19)

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Die Wahl trifft also auf den Fall Rimesse-Tratte zur Deckung 
einer Schuld Wiens an Paris, Für die Voraussetzung einer Forde 
rung müßte das Arbitrium natürlich auf die Spannung 0'0038, die 
direkte Devise fallen. 
Bei Durchführung aller indirekter Fälle würde es sich zeigen, 
daß nicht nur in den zwei durchgerechneten, sondern in allen 
Kombinationen von den Fällen des ersten Einzelausgleiches die 
Rimesse der absolut günstigste ist, während die Tratte für den 
zweiten Einzelausgleich jener Fall ist, welcher die kleinste un 
günstigste Spannung aufweist und so die günstige des ersten 
Einzelausgleiches am wenigsten schmälert, also als relativ günstigster 
zu wählen ist. Auch hier kann daher die beim gewöhnlichen 
Rechnungsvorgang angegebene vereinfachte Methode ange- 
wendot werden, nach der nicht alle indirekten Fälle durchrechnet, 
sondern nur ihre Kombinationselemente, die (direkten) Einzel 
ausgleiche ausgerechnet werden müssen. So brauchen auch hier 
nicht die Gesamtspannungen aller indirekten Fälle, sondern nur 
die Spannungen der verschiedenen Fälle der Einzelausgleiche er 
rechnet und die beiden günstigsten miteinander kombiniert werden. 
Die ziffernmäßige Übereinstimmung der hier nach der Wechsel 
parimethode gefundenen Spannungen mit den g. bei der Methode 
der unmittelbaren Margenbostimmung erklärt sich, wie bereits 
angedeutet, dadurch, daß dort für den Vergleich aller Ausgleichs 
paritäten (x K für 100 Fra) die Basisparität 96 verwendet wurde. 
Hier ist die Relation Wien-Paris ebenfalls auf die feste Umrech 
nung 96 gegründet worden. Dementsprechend mußten dann als 
feste Umrechnungen für die anderen Relationen Pariwerte von 96 
verwendet werden, also für Paris-Wien — 104166, für Paris- 
0‘96 
Petersburg — unter Zugrundelegung von 262 für Wien-Peters- 
252 
bürg — = 262-5 etc. Dadurch wurden beide Rechnungsgänge, 
96 
die beide von den durch die vorbereitenden Operationen auf ge 
meinsame Basis gebrachten Kursen ausgingen, auf die gleiche 
Grundlage gestellt und die Übereinstimmung erzielt, die aus syste 
matischen Gründen erwünscht schien. 
' Es ist aber ohneweiters klar, daß statt solcher konstruierter 
Pariwerte die Münzparitäten zwischen den Währungen der betref 
fenden Plätze verwendet werden könnten, da diese ja von vorn 
herein ein starres Netz von Pariwerten aller Plätze vorstellon. 
Hiebei wäre, ebenso wie im hier durchgeführten Fall, Voraus 
setzung, daß zum Vergleich Kurse herangezogen werden, die auf 
gleiche Fälligkeit gestellt worden sind. 
Praktisch kann der Rechnungsgang bei dieser Methode nun 
dadurch bedeutend vereinfacht werden, daß er sich nicht auf Münz 
pari oder ähnliche feste Umrechnungen stützt, sondern wie schon 
der Name sagt, auf die Wechselpari, Wechselpari sind Pariwerte,
	        
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