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Konsumverein und Einkaufsgenossenschaft die Vorteile zu sichern,
welche die Angliederung der höheren Funktionen gewährt. Auch
die ersten Faktoren des Güterumlaufes, die Produzenten, haben im
.Vollbewußtsein ihres kapitalistisch-koalitionistischen Übergewichtes
zuweilen ihre Hand bis zum letzten Verbraucher ausgestreckt.
Kartelle und Trusts gliederten sich zur Schaffung eines Monopols
die Groß- und Detailhandelsorganisation an und übernahmen so
unter anderem die örtliche Funktion des Handels in eigene Regie.
Meistens müssen sie aber den Handel in seinen Rechten belassen und
schreiben ihm bloß eine Beschränkung durch Begrenzung des
Verkaufsrayons für den einzelnen Händler vor, hemmen also den
freien Wettbewerb in der Überwindung örtlichen Unterschiedes und
setzen damit den hiefür so wertvollen Unternehmungsgeist des Kauf
mannes außer Spiel, allerdings nur innerhalb der Zollgrenzen, soweit
nicht darüber hinaus internationale Übereinkommen wirken.
Die Kartelle und Trusts beschränken das Angebot und
damit den Wettbewerb. Dies erlaubt ihnen, die Initiative zur
Überwindung des räumlichen Unterschiedes dem Verbraucher
beziehungsweise dem Zwischenhändler zu überlassen, die eigene
Absatzorganisation abzubauen und deren Kosten zu ersparen *),
vorausgesetzt, daß keine nennenswerte Outsiderkonkurrenz zu
aktiverer Bearbeitung des Marktes drängt.
Die zeitliche Funktion.
Die Natur hat die Produktion vieler Güter, deren Konsum
keine Unterbrechung verträgt, zeitlich beschränkt. Die größten
Gegensätze weist der Rhythmus der beiden wirtschaftlichen Pro
zesse bei den Erzeugnissen des Bodens auf, die dem täglichen
Bedarfe dienend, nur periodisch gewonnen werden können, wo
durch Intervalle entstehen, während derer verbraucht wird, ohne
daß neue Gütermengen dem Konsume zur Verfügung gestellt
würden. Nach vollendeter Produktion bewegen aber eine Reihe
von Gründen den Erzeuger, die Ware, soweit er sie nicht selbst
verbraucht, in Geld umzusetzen, sei es, daß er die mit der Lage
rung verbundenen Gefahren scheut, sei es, daß Investitionen oder
Schulden dazu drängen. Der Konsument hingegen hat unter
normalen Verhältnissen ein Intei*esse am Gütererwerbe erst zum
Zeitpunkte des Verbrauches. Auch ihm fehlt in der Regel die
Möglichkeit einer zweckdienlichen Einlagerung sowie das zum
Aufkäufe eines verhältnismäßig großen Quantums nötige Kapital
Für Güter, deren Erzeugung lediglich vom menschlichen Willen
abhängig ist, wäre allerdings eine zeitliche Anpassung denkbar,
doch bilden bei näherer Betrachtung die Notwendigkeit des
o) Steinmann-Bucher und Tschierschky. Kartelle und der Zwischen
handel, S. 213.