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leichter als solche, die nur periodisch oder gar nur einmal ange
schafft 1 ), innerhalb langgestreckter Fristen bezahlt werden und
überdies ihrer Eigenart wegen vom Handel eine reiche Lager
haltung verlangen.
Schließlich muß zugegeben werden, daß ein nicht unbeträcht
licher Teil des Kredites auf einer Zahlungsunsitte der Schuldner 2 )
beruht, die natürlich der Kreditfunktion gegen die Ausschaltungs
tendenz viel weniger Widerstandskraft verleiht als ihr die eigent
lichen privatwirtschaftlichen Voraussetzungen zu bieten vermögen.
Jeder wirtschaftlich berechtigte Handel fußt also auf einer
oder mehreren der Funktionen, welche durch die zwischen Pro
duktion und Konsumtion liegenden Unterschiede des Ortes, der
Zeit, der Quantität, der Qualität, der Kultur und der Liquidität
ausgelöst werden. Stehen sie auch untereinander in engen Bezie
hungen, so ist im einzelnen Betriebe, oder doch bei der einzelnen
Transaktion ein stärkeres Hervortreten der einen oder anderen
Funktion unschwer zu erkennen. Wo Unterschiede der genannten
Arten vorhanden sind, vermag sie die Ausschaltung nicht aus der
Welt zu schaffen. Der Handel oder vielmehr seine Zwischenglieder
können wohl von der Ausschaltung getroffen werden, diese setzt
jedoch die Angliederung der Handelsfunktionen voraus.
Dieser Gesichtspunkt wäre jedenfalls für die Schöpfung von
Organisationen beachtenswert gewesen, die bestimmt waren, auf
die Dauer des Krieges den sogenannten freien Handel zu ersetzen.
Noch ein weiterer Umstand fällt hier in die Wagschale.
Die Triebfeder, die den Handel zur Ausübung seiner wirt
schaftlichen Funktionen drängt, ist allem voran die Gewinnabsicht
und gerade sie verleiht ihm jene Beweglichkeit und Anpassungs
fähigkeit, die den „Ersatzorganisationen'' des Handels eben nicht
im genügenden Maße zu eigen sind. Die Gewinnmöglichkeit des
Handels wächst aber mit der Intensität seiner Funktionen und —
das freie Spiel der Kräfte vorausgesetzt - mit der Vollkommen
heit ihrer Ausübung. Sie allein ist es daher, welche Eigenschaften
großzuziehen vermag, die die Aufgäben des Handels und mit ihnen
sie selbst zu erfüllen vermögen.
1) Z. B. Kleider, Möbel, landwirtsehaltliche Maschinen.
2) In manchen Ki’eisen gilt prompte Zahlung nicht als vornehm.