Full text: 19. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (19)

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führungskosten wie Telegramm- oder Telephonspesen, Courtage, 
Provision, Stempel etc. Die Rolle, die sie spielen, ist bei der 
Differenz- und der Ausgleichsarbitrage eine prinzipiell ver 
schiedene. Kommt bei der ersteren ihre absolute 1 ) Höhe in 
Betracht, so ist hier bei der Ausgleichsarbitrage die relative 
Höhe von Bedeutung, der Vergleich, wie sie sich bei den ein 
zelnen Objekten zueinander stellen. Sind sie also bei allen 
Vergleichsobjekten von vornherein dieselben, dann brauchen 
sie überhaupt nicht in Betracht gezogen werden. Daher ist der 
gesonderte Vergleich von Wechseln untereinander, von Effekten 
etc. untereinander, bei — im allgemeinen — gleichen Spesen 
innerhalb jeder Kategorie der natürlichste. Die usuelle Eintei 
lung in Devisen-, Effekten-, Valutenarbitrage etc. erscheint daher 
als eine praktisch gerechtfertigte Systematik. Schon bei Valuten, 
insbesondere aber bei Waren (die im allgemeinen ein zwar wenig 
geeignetes schwerfälliges, aber immerhin mögliches Ausgleichs 
objekt darstellen) sind die Spesen keineswegs so uniformiert, 
sie werden daher wohl jeweils zu berücksichtigen sein. 
3. Jede Ausgleichsarbitrage besteht wie erwähnt aus der Berech 
nung der einzelnen Ausgleichsarten und aus der Wahl der 
günstigsten derselben. 
a) Die Berechnung, die für jedes zur Arbitrage herangezogene 
Objekt separat und parallel vorzunehmen ist, teilt sich wieder 
in die vorbereitenden Operationen und die eigentliche Arbi 
tragerechnung. 
a) Die vorbereitenden Operationen werden dadurch nötig, 
daß die Preisnotierungen an den beiden Gegenplätzen sich 
zumeist für verschiedene Preisbasis und abweichende 
Konditionen verstehen, daher auf gemeinsame Grundlage 
gebracht werden müssen, bevor sie in ein Verhältnis zu 
einander zu stellen sind. Solche Verschiedenheiten können 
dem Wesen der Preisnotierungen nach beispielsweise in 
der verschiedenen Fälligkeit der Devisenkurse bestehen; 
diese müssen dann alle auf 0 Tage gebracht werden. Theo 
retisch ist jeder beliebige Einheitskursverfalltag möglich, 
am natürlichsten erscheint aber als Basis die reine Sicht, 
0 Tage. Ähnlich verhält es sich mit der verschiedenen 
Organisation der Effektenknrse in bezng auf die Einheit, 
für welche sich der Kurs versteht; die verschiedenen Kurse 
müssen wieder auf dieselbe Basis gebracht werden, am 
natürlichsten (aber wieder keine theoretische Notwendig 
keit) auf die des arbitrierenden Platzes. 
Keineu Gegenstand der Vorarbeiten braucht hin 
gegen der Unterschied der indirekten Devisen-Notierung zu 
bilden, da diese der direkten gegenüber ja keine organische 
*) „Absolut” im Sinne von: „bei jedem Objekt für sieh, ohne Bezug auf 
die anderen”. In bezug auf das einzelne Objekt ist selbstverständlich die Höhe 
der Spesen „relativ” zur nutzbaren Kursdifferenz maßgebend.
	        
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