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führungskosten wie Telegramm- oder Telephonspesen, Courtage,
Provision, Stempel etc. Die Rolle, die sie spielen, ist bei der
Differenz- und der Ausgleichsarbitrage eine prinzipiell ver
schiedene. Kommt bei der ersteren ihre absolute 1 ) Höhe in
Betracht, so ist hier bei der Ausgleichsarbitrage die relative
Höhe von Bedeutung, der Vergleich, wie sie sich bei den ein
zelnen Objekten zueinander stellen. Sind sie also bei allen
Vergleichsobjekten von vornherein dieselben, dann brauchen
sie überhaupt nicht in Betracht gezogen werden. Daher ist der
gesonderte Vergleich von Wechseln untereinander, von Effekten
etc. untereinander, bei — im allgemeinen — gleichen Spesen
innerhalb jeder Kategorie der natürlichste. Die usuelle Eintei
lung in Devisen-, Effekten-, Valutenarbitrage etc. erscheint daher
als eine praktisch gerechtfertigte Systematik. Schon bei Valuten,
insbesondere aber bei Waren (die im allgemeinen ein zwar wenig
geeignetes schwerfälliges, aber immerhin mögliches Ausgleichs
objekt darstellen) sind die Spesen keineswegs so uniformiert,
sie werden daher wohl jeweils zu berücksichtigen sein.
3. Jede Ausgleichsarbitrage besteht wie erwähnt aus der Berech
nung der einzelnen Ausgleichsarten und aus der Wahl der
günstigsten derselben.
a) Die Berechnung, die für jedes zur Arbitrage herangezogene
Objekt separat und parallel vorzunehmen ist, teilt sich wieder
in die vorbereitenden Operationen und die eigentliche Arbi
tragerechnung.
a) Die vorbereitenden Operationen werden dadurch nötig,
daß die Preisnotierungen an den beiden Gegenplätzen sich
zumeist für verschiedene Preisbasis und abweichende
Konditionen verstehen, daher auf gemeinsame Grundlage
gebracht werden müssen, bevor sie in ein Verhältnis zu
einander zu stellen sind. Solche Verschiedenheiten können
dem Wesen der Preisnotierungen nach beispielsweise in
der verschiedenen Fälligkeit der Devisenkurse bestehen;
diese müssen dann alle auf 0 Tage gebracht werden. Theo
retisch ist jeder beliebige Einheitskursverfalltag möglich,
am natürlichsten erscheint aber als Basis die reine Sicht,
0 Tage. Ähnlich verhält es sich mit der verschiedenen
Organisation der Effektenknrse in bezng auf die Einheit,
für welche sich der Kurs versteht; die verschiedenen Kurse
müssen wieder auf dieselbe Basis gebracht werden, am
natürlichsten (aber wieder keine theoretische Notwendig
keit) auf die des arbitrierenden Platzes.
Keineu Gegenstand der Vorarbeiten braucht hin
gegen der Unterschied der indirekten Devisen-Notierung zu
bilden, da diese der direkten gegenüber ja keine organische
*) „Absolut” im Sinne von: „bei jedem Objekt für sieh, ohne Bezug auf
die anderen”. In bezug auf das einzelne Objekt ist selbstverständlich die Höhe
der Spesen „relativ” zur nutzbaren Kursdifferenz maßgebend.