Full text: 19. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (19)

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das or an seinem Platze erworben hat, hinaussendet und 
am Gegenplatze verwerten läßt. Bei einer Forderung ist der 
Ausgleich dahin zu lesen, wie viele Einheiten seiner Wäh 
rung der Arbitrageur an seinem Platze für je eine Ein 
heit Nominale seiner Forderung einlöst, wenn er das 
betreffende Objekt am 
Gegenplatze erwerben, hersenden läßt und es an seinem 
Platze verwertet. 
b) Zur Vornahme der Wahl der rationellsten Ausgleichsart werden 
nun die errechneten Ausgleichsparitäten (unter eventueller 
Berücksichtigung der Spesen) für die einzelnen Objekte zu 
sammenzustellen sein, woran sich der Vergleich und die 
Wahl schließt. Dieses „Arbitrium” entzieht sich selbstver 
ständlich der mathematischen Darstellung. Es können allge 
mein nur die Prinzipien angegeben werden, nach denen die 
Wahl erfolgt. Diese drücken das natürliche wirtschaftliche 
Bestreben aus, eine Schuld mit. möglichst geringem Aufwand 
zu decken, aus einer Forderung aber einen möglichst hohen 
Ertrag zu ziehen. Ist die Arbitrage bis zur Errechnung der 
Paritäten ganz gleichartig vorgegangen, so wird sie sich nun 
im Arbitrium nach Schuld und Forderung teilen, indem bei 
einer Schuld die niedrigste, bei einer Forderung die höchste 
Ausgleichsparität gewählt wird. 
4. Alle diese allgemeinen Untersuchungen handelten bisher nur 
von der direkten Ausgleichsarbitrage zwischen arbitriorendem 
und Gegenplatze. Sie gelten aber in gleicher Weise auch 
a) für die indirekte, die bei Einführung je eines Zwischen 
platzes immer zwei direkte Arbitragen aneinanderknüpft. 
Hatte nämlich die direkte Ausgleichsarbitrage die Kurse von 
verschiedenen Objekten auf den beiden Gegenplätzen unter 
sucht und so ihre Ausgleichsparitäten direkt vom arbitrie- 
renden zum Gegenplatz gespannt, so erweitert die indirekte 
den Kreis ihres Arbitriums darüber hinaus, indem sie Aus 
gleichsparitäten einerseits zwischen dem arbitrierenden und 
verschiedenen Zwischenplätzen, anderseits zwischen diesen 
und dem Gegenplatze aufstellt. So bildet dann je ein Paar 
direkter eine indirekte Ausgleichsparität. Trifft das Arbitrium 
auf einen der Zwischenplätze (es könnte ja auch auf den 
direkten Ausgleich fallen), so regelt der Arbitrageur seine 
Schuld oder Forderung nicht selbst mit dem Gegensatz im 
Sinne der obenerwähnten Bedeutung der Ausgleichsparitäten. 
Er läßt sie vielmehr auf Grund der günstigsten Parität zwi 
schen Gegen- und Zwischenplatz von diesem regeln und 
gleicht die neu entstandene Schuld oder Forderung auf dem 
Zwischenplatz dann auf Grund der günstigsten Parität zwi 
schen diesem und seinem Platze aus. Die indirekte Ausgleichs 
arbitrage ist also weder prinzipiell noch in ihrer Anwendung 
der direkten als eine selbständige Art gegenüberzustellen, 
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