Full text: 19. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (19)

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erforderlich sein, den Begriff der indirekten Arbitrage so 
eng abzugrenzen wie es zumeist geschieht. Die direkte Arbi 
trage vergleicht mehrere Objekte auf dem arbitrierenden 
und 1 Gegenplatze, wird also als eine „Objektswahl” be 
zeichnet. Demgegenüber wird die indirekte oft als reine 
„Platzwahl” aufgefaßt, bei der nur 1 Objekt über ver 
schiedene Zwischenplätze verfolgt, der sekundäre Ausgleich 
zwischen dem arbitrierenden und dem gewählten Zwischen 
platze dann immer durch die elementarste Deckungsart, 
Rimesse oder Tratte durchgeführt wird. Mag dies auch der 
häufigste Fall sein, so ist ein solcher Rahmen doch wohl zu 
eng; die indirekte Arbitrage kann jederzeit auch als gemischte 
Platz- und Objektswahl auftreten, indem sie zwar selbstver 
ständlich nie alle theoretisch möglichen Fälle, wohl aber 
mehr als ein Objekt auf den Zwischenplätzen untersucht und 
den sekundären Ausgleich auch in anderer als der elemen 
tarsten Weise vornimmt. Die indirekte Arbitrage braucht 
deshalb der direkten Objektswahl nicht als Platzwahl gegen 
übergestellt, sondern sie kann als deren Erweiterung zur 
Objekts- und Platzwahl aufgefaßt werden. 
In diesen Ausführungen soll daher die indirekte Aus 
gleichsarbitrage in diesem Sinne behandelt und eine Syste 
matik ihrer theoretisch möglichen Fälle aufgestellt werden; 
letzteres in dem Bewußtsein, daß dieser weite Rahmen im 
einzelnen Falle gewiß nie auch nur annährond voll ausgenützt, 
daß aber jederzeit irgend eine seiner Kombinationsmöglich 
keiten herangezogen werden kann. 
Bei der indirekten Arbitrage ist ferner zu erwähnen, 
daß hier oft Veranlassung gegeben sein wird, die Beschrän 
kung der direkten auf 1 Objektskategorie zu durchbrechen 
und zu Mischformen zu greifen (wobei eigentlich wieder auf 
die Spesenuntersehiede zu achten ist). Wird man beispiels 
weise bei einer direkten Effektenausgleichsarbitrage wohl nie 
auch die direkte Rimesse oder Tratte ins Arbitrium ein 
beziehen, so geschieht es doch sehr häufig, ja im oben er 
wähnten Fall der reinen Platzwahl immer, daß bei der 
indirekten Effekten-Ausgleichsarbitrage diese elementarsten 
Fälle der Devisenarbitrage zum sekundären Ausgleich zwischen 
arbitrierendem und Zwischenplatz herangezogen werden. 
5. Was endlich den theoretisch möglichen Fall einer indirekten 
Ausgleichsarbitrage betrifft, die mehrere Zwischenpiätze an 
einander knüpft, indem der Ausgleich des ersten Zwischen 
platzes nicht direkt, sondern neuerdings indirekt über einen 
sekundären Zwischenplatz erfolgt, so hat eine solche im allge 
meinen wohl nur akademisches Interesse. Theoretisch würde 
durch sie der Rahmen der Ausgleichsmöglichkeiten selbstver 
ständlich noch bedeutend erweitert, da wieder alle Kombinationen 
mit Berücksichtigung der sinngemäß hierauf angewandten obigen
	        
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