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erforderlich sein, den Begriff der indirekten Arbitrage so
eng abzugrenzen wie es zumeist geschieht. Die direkte Arbi
trage vergleicht mehrere Objekte auf dem arbitrierenden
und 1 Gegenplatze, wird also als eine „Objektswahl” be
zeichnet. Demgegenüber wird die indirekte oft als reine
„Platzwahl” aufgefaßt, bei der nur 1 Objekt über ver
schiedene Zwischenplätze verfolgt, der sekundäre Ausgleich
zwischen dem arbitrierenden und dem gewählten Zwischen
platze dann immer durch die elementarste Deckungsart,
Rimesse oder Tratte durchgeführt wird. Mag dies auch der
häufigste Fall sein, so ist ein solcher Rahmen doch wohl zu
eng; die indirekte Arbitrage kann jederzeit auch als gemischte
Platz- und Objektswahl auftreten, indem sie zwar selbstver
ständlich nie alle theoretisch möglichen Fälle, wohl aber
mehr als ein Objekt auf den Zwischenplätzen untersucht und
den sekundären Ausgleich auch in anderer als der elemen
tarsten Weise vornimmt. Die indirekte Arbitrage braucht
deshalb der direkten Objektswahl nicht als Platzwahl gegen
übergestellt, sondern sie kann als deren Erweiterung zur
Objekts- und Platzwahl aufgefaßt werden.
In diesen Ausführungen soll daher die indirekte Aus
gleichsarbitrage in diesem Sinne behandelt und eine Syste
matik ihrer theoretisch möglichen Fälle aufgestellt werden;
letzteres in dem Bewußtsein, daß dieser weite Rahmen im
einzelnen Falle gewiß nie auch nur annährond voll ausgenützt,
daß aber jederzeit irgend eine seiner Kombinationsmöglich
keiten herangezogen werden kann.
Bei der indirekten Arbitrage ist ferner zu erwähnen,
daß hier oft Veranlassung gegeben sein wird, die Beschrän
kung der direkten auf 1 Objektskategorie zu durchbrechen
und zu Mischformen zu greifen (wobei eigentlich wieder auf
die Spesenuntersehiede zu achten ist). Wird man beispiels
weise bei einer direkten Effektenausgleichsarbitrage wohl nie
auch die direkte Rimesse oder Tratte ins Arbitrium ein
beziehen, so geschieht es doch sehr häufig, ja im oben er
wähnten Fall der reinen Platzwahl immer, daß bei der
indirekten Effekten-Ausgleichsarbitrage diese elementarsten
Fälle der Devisenarbitrage zum sekundären Ausgleich zwischen
arbitrierendem und Zwischenplatz herangezogen werden.
5. Was endlich den theoretisch möglichen Fall einer indirekten
Ausgleichsarbitrage betrifft, die mehrere Zwischenpiätze an
einander knüpft, indem der Ausgleich des ersten Zwischen
platzes nicht direkt, sondern neuerdings indirekt über einen
sekundären Zwischenplatz erfolgt, so hat eine solche im allge
meinen wohl nur akademisches Interesse. Theoretisch würde
durch sie der Rahmen der Ausgleichsmöglichkeiten selbstver
ständlich noch bedeutend erweitert, da wieder alle Kombinationen
mit Berücksichtigung der sinngemäß hierauf angewandten obigen