Full text: 19. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (19)

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Einschränkung möglich wären. Natürlich wäre aber die Verar 
beitung eines so umfangreichen Kursmateriales in der kurzen 
Zeit, die dem Arbitrageur zur Verfügung steht, undenkbar und 
außerdem eine so umständliche technische Durchführung mit zu 
viel Risiko verbunden. Die praktische Grenze der Kompliziert 
heit ist zwar nicht apodiktisch allgemein festzulegen, aber ge 
wiß fällt sie höchstens noch in den Rahmen der "normalen in 
direkten Arbitrage mit Platz- und Objektswahl, vielleicht sogar 
zumeist nur in den der indirekten Arbitrage als Platzwahl 
Ausnahmsweise könnte eine derartige „indirekte Arbitrage 
zweiten Grades”, wie sie vielleicht kurz zu nennen wäre, in 
dem allerdings recht gekünstelt amnutenden Palle verwendbar 
erscheinen, wenn sich auf einem Platze eine besonders augen 
fällige Chance in einem Kurse ergäbe, mit dem dieser Hatz 
jedoch keinen Anschluß an den Gegenplatz (respektive arbi- 
frierenden) hat, wohl aber an einen dritten Platz, der seiner 
seits über die nötigen Notierungen verfügt, um als Zwischen 
platz zwischen dem erstgenannten Platz und dem Gegen- (re 
spektive arbitrierenden) Platze zu dienen. Aber selbst in einem 
derartigen Falle würde ein solcher Rattenkönig von Arbitragen 
dem eingefleischten Praktiker als ein Unding erscheinen, wie ja 
überhaupt die Durchführung der Arbitrage nur bei einfachster 
Organisation glatt und sicher funktionieren kann. 
I. Abschnitt. 
Die Ausgleichsarbitrage in allgemeiner Form. 
1. Als Ausgangsmaterial werden in die eigentliche Arbitragerech 
nung die durch die vorbereitenden Operationen auf gleiche 
Lasis gestellten Kurse der Arbitrageobjekte eingeführt. Das Re 
sultat, das sie zu ermitteln hat, sind die Ausgleichsparitäten für 
diese Objekte, die besagen, wie hoch sich dem arbitrierenden 
Hatze in seinem Geld« eine Nominäleinheit seiner Schuld oder 
Forderung am Gegenplatze erstellt. „ Ausgleichsarbitragerech- 
nung” als konkreter Begriff umfaßt daher die Ermittlung aller 
Ausgleichsparitäten auf Grund des gegebenen Kursmateriales, 
aus denen dann — wie erwähnt, nicht mehr zur eigentlichen 
Arbitragerechnung gehörend — das Arbitrium die Wahl der 
Günstigsten trifft. Als abstrakter Begriff wird darunter der 
Rechnungsvorgang beim einzelnen Objekt verstanden, der ja für 
ÄJ alle Objekte parallel vorzunehmen ist. In diesem Sinne soll 
vorerst auch hier die Arbitragerechnung behandelt werden. 
3 - Direkte Ausgleichsarbitrage. 
Bei der direkten Arbitrage wird der Ausgleich unmittelbar 
zwischen dem arbitrierenden Platze A und dem Gegenplatze G
	        
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