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Einschränkung möglich wären. Natürlich wäre aber die Verar
beitung eines so umfangreichen Kursmateriales in der kurzen
Zeit, die dem Arbitrageur zur Verfügung steht, undenkbar und
außerdem eine so umständliche technische Durchführung mit zu
viel Risiko verbunden. Die praktische Grenze der Kompliziert
heit ist zwar nicht apodiktisch allgemein festzulegen, aber ge
wiß fällt sie höchstens noch in den Rahmen der "normalen in
direkten Arbitrage mit Platz- und Objektswahl, vielleicht sogar
zumeist nur in den der indirekten Arbitrage als Platzwahl
Ausnahmsweise könnte eine derartige „indirekte Arbitrage
zweiten Grades”, wie sie vielleicht kurz zu nennen wäre, in
dem allerdings recht gekünstelt amnutenden Palle verwendbar
erscheinen, wenn sich auf einem Platze eine besonders augen
fällige Chance in einem Kurse ergäbe, mit dem dieser Hatz
jedoch keinen Anschluß an den Gegenplatz (respektive arbi-
frierenden) hat, wohl aber an einen dritten Platz, der seiner
seits über die nötigen Notierungen verfügt, um als Zwischen
platz zwischen dem erstgenannten Platz und dem Gegen- (re
spektive arbitrierenden) Platze zu dienen. Aber selbst in einem
derartigen Falle würde ein solcher Rattenkönig von Arbitragen
dem eingefleischten Praktiker als ein Unding erscheinen, wie ja
überhaupt die Durchführung der Arbitrage nur bei einfachster
Organisation glatt und sicher funktionieren kann.
I. Abschnitt.
Die Ausgleichsarbitrage in allgemeiner Form.
1. Als Ausgangsmaterial werden in die eigentliche Arbitragerech
nung die durch die vorbereitenden Operationen auf gleiche
Lasis gestellten Kurse der Arbitrageobjekte eingeführt. Das Re
sultat, das sie zu ermitteln hat, sind die Ausgleichsparitäten für
diese Objekte, die besagen, wie hoch sich dem arbitrierenden
Hatze in seinem Geld« eine Nominäleinheit seiner Schuld oder
Forderung am Gegenplatze erstellt. „ Ausgleichsarbitragerech-
nung” als konkreter Begriff umfaßt daher die Ermittlung aller
Ausgleichsparitäten auf Grund des gegebenen Kursmateriales,
aus denen dann — wie erwähnt, nicht mehr zur eigentlichen
Arbitragerechnung gehörend — das Arbitrium die Wahl der
Günstigsten trifft. Als abstrakter Begriff wird darunter der
Rechnungsvorgang beim einzelnen Objekt verstanden, der ja für
ÄJ alle Objekte parallel vorzunehmen ist. In diesem Sinne soll
vorerst auch hier die Arbitragerechnung behandelt werden.
3 - Direkte Ausgleichsarbitrage.
Bei der direkten Arbitrage wird der Ausgleich unmittelbar
zwischen dem arbitrierenden Platze A und dem Gegenplatze G