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vorgenommen. Als Symbol für das Arbitrageobjekt soll hier im
allgemeinen der Buchstabe 0 gewählt werden, während im
speziellen für Devisen die Bezeichnung nach dem Fälligkeits
platze mit F, für Effekten E und für Valuten *F benützt
werden wird.
. Die direkte Arbitragerechnung hat also die Parität zwischen
dem Kurse eines Objektes 0 auf dem Platze A, der durch A 0
bezeichnet werden soll, und dem Kurse dioses Objektes auf dem
Platze 0, also G 0 , zu ermitteln. Die Frage lautet dann präzise:
„Wieviele Geldeinheiten wertet für Ä 1 Nominaleinheit Schuld
oder Forderung in G, wenn der Preis des Objektes dort G 0 ,
hier Ao ist.”
a) Diese Frage kann am natürlichsten durch direkten, Schluß
gelöst werden, der als Schluß von der Mehrheit auf die Ein
heit sich als Division darstellt. Der Vorgang hiebei ist
folgender: :
Eine gewisse Objektseinheit hat einerseits den Preis G 0 ,
anderseits Ao
Go Geldeinheiten in G werten also .1,» Geldeinheiten in A
1 Geldeinheit in ff wertet demnach —^-„GeldeinheiÄ in A
*
Die direkte Ausgleichsparität ist-~-
b) Die Arbitragerechnung kann aber nicht nur durch Schluß
rechnung, sondern auch durch einfache Regeldetri^ gelöst
werden. Es wird nämlich das Verhältnis zwischen Go, dem
Preis des Objektes in Geldeinheiten von ff, und zwischen
1 Geldeinheit in ff das gleiche sein wie zwischen A 0 , dem
Preis in Geldeinheiten von A, und zwischen der gesuchten
Parität in Geldeinheiten von A für 1 Geld-(Nominal-)Einheit
von A.; also in mathematischer Formulierung:
x \ Ao—1 :G 0 woraus sich ergibt
x —
Ap
Go
c) Wie alle Beispiele der Schlußrechnung und der Regeldetri,
deren Vex-hältnisse gerade proportioniert sind, kann auch die
Arbitragerechnung der formellen Lösung durch Kettensatz
zugeführt werden, wie es wohl in der Praxis neben dem
direkten Schlüsse zumeist geschieht. Dabei ist folgender
Rechnungsgang einzuhalten:
x Geldeinheiten in A werdet lGeld-(Nom.-)Einheitinff,wenn
Go Geldeinheiten in ff ent sprechen [1 Objektseinheit, u. wenn
1 Objektseinheit entspricht] A 0 Geldeinheiten in A
woraus sich ergibt: x ■■
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