Full text: 19. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (19)

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ZoZ'n.A 
0, -n. o„ 
Go Zo, ,/,j 'o,, 
Akademisch ließe sich das weiter fortsetzen (bei drei Zwischen- 
platzen: 
Zo Z' ö „ Z"o„A o„ 
■Go Z< 
o, Z'o, Z"o m 
etc.) aber bei der erwähnten prakti 
schen Wertlosigkeit solcher 
keinen Sinn. 
Kombinationen hätte dies wohl 
5. Methode der unmittelbaren Margenbestimmung. 
Die einzelnen Paritäten was immer für einer Art der Aus 
gleichsarbitrage können nun unmittelbar untereinander ver 
glichen werden, wie dies der normalen Frage der Praxis, nämlich 
der nach der absolut günstigsten Ausgleichsart entspricht. Ge 
legentlich kann aber auch das Ziel weiter gesteckt und gefragt 
worden um wie viel, um welche Marge, günstiger (respektive 
ungünstiger) sich die einzelne Ausgleichsart stellt, als eine ge 
wisse fixe Basis. Einer solchen Problemstellung entspricht die 
Methode der unmittelbaren Margenbestimmung, die ihres zum 
mindest theoretischen Interesses halber erwähnt werden soll. 
Bei diesem Vorgang werden nicht die Paritäten, sondern erst 
die aus diesen, noch unter dem Titel „ArbitragereehnUng”, er 
mittelten Margen ins Arbitrium eingeführt. Für die einzelne Parität 
ergibt sich nun die Marge, indem diese Ausgleiehsparität in ein 
Verhältnis zur fixen Basisparität (die sich selbstverständlich für 
die selbe Relation verstehen muß) gestellt und der Quotient 
dann mit 1, dem Quotienten des pari-Falles verglichen wird. 
Als Basisparität, die sich der Relation der Ausgleichsparität 
entsprechend als Kurs des arSitri er enden Platzes für den Gegen 
platz, also ,ie”, darstellt, kann der effektive Tageskurs ge 
nommen werden, der ja jeweils für eine Arbitrage eine konstante 
Größe vorstellt, oder man wählt hiezu eine fixe Umrechnungs 
zahl, bei der dann auch der Fall der direkten Rimesse (respek 
tive Tratte) eine Marge ergibt. Für beide Annahmen könnte man 
Vorteile nominieren. So erscheint die Benützung des direkten 
Tageskurses als Basis deshalb logisch, weil ja der direkte Wechsel 
immer der natürlichste, näehstliegende Weg des Ausgleiches ist; 
anderseits zeigt eine auf dieser relativ wohl konstanten, absolut 
aber variablen Basis berechnete Marge nur die relative Günstig 
keit des betreffenden Ausgleiches im Verhältnis zum direkten 
Wechsel an, die je nach dem Stand des Tageskurses einen ab 
solut mehr oder minder hohen Günstigkeitsgrad vorstellen kann. 
Bei einem Ausgleich, den der Arbitrageur nicht gezwungen ist, 
gerade an dem bestimmten Tage vorzunehmen, wird aber immer 
der absolute Günstigkeitsgrad von Interesse sein. 
Welcher Charakter auch dem Ä G hier unterlegt wird, die 
Formel zur Berechnung der Marge lautet allgemein unter Be-
	        
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