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nützung von « für Marge und P für Ausgleichsparität, sowie q
für Quotient:
P
—j— = q ; ferner q verglichen mit 1:
q— l =fi
>
q — 1 g wobei, da </ 1 sein kann, sich
= 0 ergibt.
Werden nun für P die betreffenden Formeln, die ja alle geo
metrische Verhältnisse, Brüche, darstellen, substituiert und dio
Divisionen durch A& unter gemeinsamem Bruchstriche vorge
nommen, so ergeben sich für die Grundgleichung
P
Aa ~ 1 " r **
folgende Formulierungen:
für die direkte Ausgleichsarbitrage:
Ao .
für die indirekte Ausgleichsarbitrage:
A-o Ao,
G 0 Z 0 ,Ag ~~ _t ' ft
für die indirekte Ausgleichsarbitrage 2 ton (etc.) Grades:
ZqZ'o, Ao„
■ (i (etc.)
G'oAo, Z'o,,Ag
Am bequemsten werden dann die 1 + ft verglichen; es könnten
aber selbstverständlich auch die ft, gefunden aus der allgemeinen
Formel
P
die Grundlage des Arbitriums sein. Da also diese Methode in
einer eventuellen Erweiterung der Arbitragerechnung besteht,
die auf alle Paritäten gleichartig anzuwenden ist, braucht sie in
den späteren speziellen Ausführungen, die sich mit den Besonder
heiten der Paritäten je nach Ausgleichsobjekt zu befassen haben
werden, wohl nicht immer wiederholt werden.
B) Die bisherigen Ableitungen haben sich, dem oben erwähnten
abstrakten Sinn des Wortes „Arbitragerechnung” entsprechend,
mit dem Rechenvorgang beim einzelnen Objekt und bei der
einzelnen Platzkombination beschäftigt. Zu untersuchen ist nun
mehr die Frage, wie viele konkrete Möglichkeiten können sich
unter Zugrundelegung von n in Betracht kommenden Objekten,