Full text: 19. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (19)

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nützung von « für Marge und P für Ausgleichsparität, sowie q 
für Quotient: 
P 
—j— = q ; ferner q verglichen mit 1: 
q— l =fi 
> 
q — 1 g wobei, da </ 1 sein kann, sich 
= 0 ergibt. 
Werden nun für P die betreffenden Formeln, die ja alle geo 
metrische Verhältnisse, Brüche, darstellen, substituiert und dio 
Divisionen durch A& unter gemeinsamem Bruchstriche vorge 
nommen, so ergeben sich für die Grundgleichung 
P 
Aa ~ 1 " r ** 
folgende Formulierungen: 
für die direkte Ausgleichsarbitrage: 
Ao . 
für die indirekte Ausgleichsarbitrage: 
A-o Ao, 
G 0 Z 0 ,Ag ~~ _t ' ft 
für die indirekte Ausgleichsarbitrage 2 ton (etc.) Grades: 
ZqZ'o, Ao„ 
■ (i (etc.) 
G'oAo, Z'o,,Ag 
Am bequemsten werden dann die 1 + ft verglichen; es könnten 
aber selbstverständlich auch die ft, gefunden aus der allgemeinen 
Formel 
P 
die Grundlage des Arbitriums sein. Da also diese Methode in 
einer eventuellen Erweiterung der Arbitragerechnung besteht, 
die auf alle Paritäten gleichartig anzuwenden ist, braucht sie in 
den späteren speziellen Ausführungen, die sich mit den Besonder 
heiten der Paritäten je nach Ausgleichsobjekt zu befassen haben 
werden, wohl nicht immer wiederholt werden. 
B) Die bisherigen Ableitungen haben sich, dem oben erwähnten 
abstrakten Sinn des Wortes „Arbitragerechnung” entsprechend, 
mit dem Rechenvorgang beim einzelnen Objekt und bei der 
einzelnen Platzkombination beschäftigt. Zu untersuchen ist nun 
mehr die Frage, wie viele konkrete Möglichkeiten können sich 
unter Zugrundelegung von n in Betracht kommenden Objekten,
	        
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