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und bei der indirekten Arbitrage auch von m Zwischenplätzen,
ergeben.
6. Direkte Ausgleichsarbitrage.
Bei der direkten Arbitrage erscheint es wohl ohneweiters klar,
daß es soviele Ausgleichsmöglichkeiten als Objekte gibt, also-
bei n Objekten — n Fälle
(z. B. 4 Objekte — 4 Fälle).
7. indirekte Ausgleichsarbitrage.
Bei der indirekten Arbitrage muß der Ausgleich zwischen dem
jeweiligen Z und A — wie schon begründet — stets mit einem
andern Objekt, als der zwischen Zund G, vorgenommen werden.
a) Daher resultierenbei Benützung eines Zwischenplatzes
bei n Objekten n.(n — 1)
n 2 — n Fälle
b)
c)
12 Fälle).
(die primäre, nicht
(z. B. bei 4 Objekten 4 2 — 4 = 16 — 4 =
Bei Benützung von m Zwischenfällen
hintereinander zu schaltende Zwischenplätze sind) ergibt sich
für die Zahl der möglichen Fälle die Formel der „gemischten.
Platz und Objektswahl” wie folgt:
a)
bei m Zwischenplätzenl , 2
und bei n Objekten j m ' n
■n):
= m n z
■mn
(z. B. bei 4 Objekten auf 5 Zwischenplätzen 5.12 = 60 Fälle)..
Über die praktische Bedeutung dieser Formel sowie der
der reinen Platzwahl, die 1 Objekt über m Zwischenplätze
verfolgt, also
ß) bei m Zwischenplätzen — m Fälle ergibt
(z. B. 5 Plätze — ä Fälle),
wurde ebenfalls schon gesprochen.
Werden, wie dies in Praxis ja zumeist geschieht, bei der in
direkten Arbitrage auch die Fälle des direkten Ausgleiches
in Berücksichtigung gezogen, so ergeben sich folgende Er
weiterungen der obigen Formeln
direkter und indirekter Ausgleich mit 1 Zwischenplatz
n -j- n 2 — n— n 2 Fälle
(z. B. bei 4 Objekten 16 Fälle),
direkter und indirekter Ausgleich mit m Zwischenplätzen
bei n Objekten n 4- m (n 2 — n) = n -j~ mn 2 — mn = n (1 -f- mn —
— n) Fälle ~
bei 1 Objekt 1 4- m Fälle
(z. B. 5 Plätze 4 Objekte 4 + 5 .12 = 64 (4 . [1 + 20 — 5] ==.
= 4.16 = 64) 5 Plätze 1 Objekt = 6 Fälle).