Full text: 19. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (19)

SP 
Indirekte Devisen-Ausgleichsarbitrage zweiten Grades: 
aaa baa fc caa 
aab bab cab 
aac bac cac 
aba bba cba 
abb bbb ebb 
abc bbc ebc 
aca bca eca 
acb beb ccb 
aeo bcc eoo 
27 Fälle. 
Als Beispiel für die Ableitung der entsprechenden Formeln 
soll der Fall „abc” herausgegriffen werden: 
Die allgemeine Formel lautet für diese Arbitragerechnung 
ty r/i • 
rp /jf , f,, 
Die spezielle, durch Einse'tzen der betreffenden Einzelaus 
gleichsformeln konstruierte Formel des Falles „abc" für eine 
Zc Z z' ZqÄjr,, 
Schuld: 
Ga Z z , Z',,. 
Zz■ Z'j, 
F„ 
Forderung: 
ZzZ'zA f „ _ Z z, • < / „ 
Gz Zz. Z p fi G z Z'X,*" 
Eine Durchführung aller 27 Fälle würde, besondere bei 
dem geringen praktischen Wert derselben, wohl zu weit führen. 
5. Indirekte Kursnotierung. 
a) Die hier aufgestellten Formeln der Devisen-Ausgleichs- 
arbitrage verstanden sich sämtlich für direkte Kursnotierun 
gen. Die indirekte Kursnotierung bedingt folgende Ände 
rungen: 
Besagt ein direkter Kurs A F wieviel Geldeinheiten in A 
1 Wechseleinheit auf F wertet, so würde ein entsprechender 
indirekter von A für die Devise F bedeuten, wieviele Wechsel 
einheiten auf jF 1 Geldeinheit In Ä wertet. Er müßte also den 
reziproken Wert des direkten Kurses, nämlich —5— darstellen. 
Aj- 
Wo ein indirekter Kurs bei einer Arbitrage vorkommt, 
ist er also in dieser Weise an die betreffende Stelle der all 
gemeinen Formel einzusetzen, wodurch die entsprechende 
spezielle Formel gebildet wird. Auch hier wäre die Durch 
führung sämtlicher Fälle mit dieser Variante eine unnötige 
Weiterung und es soll wieder nur ein Fall zur Illustration 
gewählt werden. 
6*
	        
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