SP
Indirekte Devisen-Ausgleichsarbitrage zweiten Grades:
aaa baa fc caa
aab bab cab
aac bac cac
aba bba cba
abb bbb ebb
abc bbc ebc
aca bca eca
acb beb ccb
aeo bcc eoo
27 Fälle.
Als Beispiel für die Ableitung der entsprechenden Formeln
soll der Fall „abc” herausgegriffen werden:
Die allgemeine Formel lautet für diese Arbitragerechnung
ty r/i •
rp /jf , f,,
Die spezielle, durch Einse'tzen der betreffenden Einzelaus
gleichsformeln konstruierte Formel des Falles „abc" für eine
Zc Z z' ZqÄjr,,
Schuld:
Ga Z z , Z',,.
Zz■ Z'j,
F„
Forderung:
ZzZ'zA f „ _ Z z, • < / „
Gz Zz. Z p fi G z Z'X,*"
Eine Durchführung aller 27 Fälle würde, besondere bei
dem geringen praktischen Wert derselben, wohl zu weit führen.
5. Indirekte Kursnotierung.
a) Die hier aufgestellten Formeln der Devisen-Ausgleichs-
arbitrage verstanden sich sämtlich für direkte Kursnotierun
gen. Die indirekte Kursnotierung bedingt folgende Ände
rungen:
Besagt ein direkter Kurs A F wieviel Geldeinheiten in A
1 Wechseleinheit auf F wertet, so würde ein entsprechender
indirekter von A für die Devise F bedeuten, wieviele Wechsel
einheiten auf jF 1 Geldeinheit In Ä wertet. Er müßte also den
reziproken Wert des direkten Kurses, nämlich —5— darstellen.
Aj-
Wo ein indirekter Kurs bei einer Arbitrage vorkommt,
ist er also in dieser Weise an die betreffende Stelle der all
gemeinen Formel einzusetzen, wodurch die entsprechende
spezielle Formel gebildet wird. Auch hier wäre die Durch
führung sämtlicher Fälle mit dieser Variante eine unnötige
Weiterung und es soll wieder nur ein Fall zur Illustration
gewählt werden.
6*