Full text: 19. Jahrbuch der K. K. Exportakademie (19)

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Zollzahlung. Diese Berechnung stellt sich analog einer einfachen 
Ausgleichsarbitragerechnung dar, arbitrierend: x Kronen für 
100 ® Zollkronen, wobei der eine Preis, der „Zollwert" der 
Münze jeweils eine Konstante ist. Auf dieser fixen Zollparität 
fußend, kann die Berechnung auch nach Art einer „unmittel 
baren” Margenbestimmung (oder analog der Wechselparimethode 
bei Rimesse oder Tratte) vorgehen. 2. Der zweite häufige Fall 
ist die Ivalkulierung von © In- oder Exporten, deren Frage 
stellung dahin geht, ob die negative Differenz beim Kauf und 
Import von © in Form irgend einer Münze oder in Barren 
(respektive umgekehrt) größer ist als die entstehenden Spesen, 
oder in anderer Formulierung: ob die Kaufparität sich unter 
den Goldpoint stellt (respektive vice versa). Meist wird eine 
derartige Transaktion als selbständiges, in seinem Wesen der 
direkten Differenzarbitrage ähnliches, Geschäft^ vollzogen,_ an 
welches sich sekundär ein Ausgleich durch Wechsel schließt. 
Sollte aber eine solche Berechnung zwecks Ausgleiches einer 
Schuld oder Forderung vorgenommen werden, so fällt die Aus 
gleichsparitätsberechnung auf Grund des vorbereiteten Kurs 
materiales eben unter die obige Formel. 
IV. Abschnitt. 
Mischformen der Ausgleichsarbitrage. 
1. Wie eingangs erwähnt, wären Mischformen der verschiedenen 
Arbitragearten, bei denen Ausgleichsparitäten mit Objekten ver 
schiedener Kategorien gebildet würden, theoretisch wohl möglich, 
doch sind sie praktisch nicht gebräuchlich. Wohl die einzige 
Kombination, die von Bedeutung ist, stellt eine indirekte Arbi 
trage dar, bei der der Ausgleich zwischen Gegen- und Zwischen- 
platz durch Effekten (eventuell Valuten) und der zwischen arbi- 
trierendem und Zwischenplatz durch direkte Rimesse oder Tratte 
vorgenommen wird. Eine analoge Kombination stellt es vor, 
wenn bei der Methode der unmittelbaren Mnrgenbestimmung 
bei Effekten oder Valuten der Tageskurs als Basisparität ver 
wendet wird. 
Theoretisch ist zu unterscheiden in Mischformon innerhalb 
eines direkten Ausgleiches und in solche Formen der indirekten 
Arbitrage, bei denen die direkten Einzelausgleiehe nach Objekts 
kategorien in sich wohl einheitlich geschlossen, untereinander 
aber verschieden sind, wofür der obenerwähnte Fall ein Bei 
spiel wäre. 
Für die erste Art von Mischformen ergeben sich selbst 
verständlich keine besonderen mathematischen Formulierungen, 
indem eben jede einzelne Ausgleichsparität nach der Formel 
ihres Objektes zu errechnen wäre.
	        
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