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Der Triester Kaffeeterminhandel.
Das Kaffeetermingeschäft in Triest beruht auf dem bedeuten
den Effektivumsatz des Platzes, an dem sich ständig ein großes
Warenlager, darunter ein entsprechender Stock brasilianischen
Valorisationskaffees befindet. Der Handel in diesem Rahmen wurde
zum großen Teil durch die staatliche Bevorzugung der Einfuhr
zur See' gegenüber der Einfuhr auf dem Landwege erreicht.
Erst durch die "Einführung des Differentialzolles wurde es dem
Triestiner Händler möglich, auch in den Kronländern nördlich der
Donau erfolgreich gegen die Konkurrenz von Hamburg und
Bremen anzukämpfen und bis heute war der Kaffeehandel der Mon
archie fast ausschließlich in Triest zentralisiert. Das sehr bedeutende
Reexportgeschäft nach dem Balkan und der Levante bot dem
Triester Kaffeehandel einen weiteren Halt.
I. Die Grundlagen des Geschäftes.
1. Die Liquidationskasse.
Das ganze Termingeschäft in Kaffee an der Triester Börse
wird von der „Liquidationskasse” durchgeführt. Es ist dies eine
selbständige, von Banken gegründete Unternehmung in der Form
einer Aktiengesellschaft, die gleich jeder andern auf ErzieluDg
von Gewinn hinarbeitet und eigens zu dem Zwecke ins Leben
gerufen wurde, die sichere Abwicklung der am Terminmarkt ge
schlossenen Geschäfte durchzuführen. Sie darf für eigene Rechnung
keine Kaffeetermingeschäfte machen, bietet aber dem einzelnen
Kontrahenten die Sicherheit für die ordnungsmäßige Erfüllung
in der Weise, daß sie selbst als jeweiliger Gegenkontrahent in
das Geschäft eintritt und für die richtige Einhaltung aller aus
dem Abschluß hervorgehenden Verpflichtungen haftet. Da sie
hiebei besonders in Zeiten bewegter Marktverhältnisse stets Ge
fahr läuft, daß dieser oder jener der Teilnehmer seinen Ver
pflichtungen ihr gegenüber nicht nachkommt, oder nicht nach-
kommen kann, während sie selbst die bezüglichen Kontrakte zur
ordnungsmäßigen Erfüllung bringen muß, sichert sie sich durch
Einhebung von Einschüssen aller Kontrahenten sowie von Nach
schüssen derjenigen, deren Obligo sich durch die jeweilige Markt
lage erhöht. Durch die Einschüsse ist sie für jeden Kontrakt bis
zu einem gewissen Grade gedeckt; nähert sich das Obligo des
einzelnen Kontrahenten durch die Preisbewegung am Markte der
Grenze dieser Deckung, so fordert sie Nachschüsse ein. Sollte
ein solcher Nachschuß nicht geleistet werden, so bringt sie den
betreffenden Kontrakt sogleich zwangsweise zur Abwicklung und
hat dabei eine gewisse Deckung immer noch in dem Reste des
früheren Ein- oder Nachschusses. Eine weitgehende Geschäfts-