Full text: 20. Jahrbuch der Exportakademie (20)

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Santos ist zu 2 / 6 der Superiortype, zuJ/ 6 der Goodtype, zu 7e 
der Regulartype gleichwertig. Good Rio entspricht der hiefür 
aufgestellten Termintype. 
Kommt es aus dem Geschäfte zur tatsächlichen Lieferung, 
so wird der Verkäufer in den seltensten Fällen in der Lage sein, 
den Kaffee in genau' der Qualitätszusammenstellung zu liefern, 
wie sie die Basis des Abschlusses bildet. Die Bestimmungen tragen 
diesem Umstande Rechnung, indem sie Verschiebungen in dem 
Verhältnis der Qualitäten gegen Preisvergütungen zulassen, __ ohne 
jedoch eine wesentliche Verschlechterung der Gesamtqualität zu 
zugestehen. Es darf nämlich Santoskaffee, der im Termine zur 
Andienung gelangt, nicht weniger als 2 ,/ 6 von der Qualität Superior, 
nicht weniger als 3 /§ von der Qualität Good, höchstens Vs ^on 
der Qualität Regular enthalten; überdies darf der darin vor 
kommende Regularkaffee nicht schlechter sein als die festgesetzte 
Minimaltype. Analog darf im Riokaffee höchstens Vs von der 
Qualität der aufgestellten Minimaltype enthalten sein. 
Wird besserer Kaffee angedient als dem Good average Santos 
oder dem Good Rio entspricht, so hat der Übernehmer den Mehr 
wert bis zu K 6-— für 50 kg dem Verkäufer zu vergüten. Mindere 
Qualität ist nur bis zu einem Minderwerte von K 2‘ für 50 % 
lieferbar; die Qualitätsdifferenz ist bis zu dieser Grenze vom 
Verkäufer dem Käufer zu vergüten. Schlechterer Kaffee darf nicht 
angedient werden. 
5. Die Sohlußeinheit. 
Jeder Terminschluß kann nur auf 260 Sack oder ein Viel 
faches davon lauten. Man nennt diese Einheit ein Los. Der Sack 
wird dabei usancemäßig mit 58Vs kg, das Los mit 14.625 kg ange 
nommen. Das Los bildet auch insoferne die Einheit des Geschäftes, 
als die vorgenannte Qualitätszusammenstellung für Jedes Los se 
parat geprüft wird, als die Kasse über jedes Los einen separaten 
Liquidationsschein ausstellt und als jedes Los für sich gekündigt 
und angedient wird. 
Bei der tatsächlichen Lieferung eines Terminschlusses wird 
das angediente Los nie das genaue Gewicht von 14.626 kg auf- 
weisen. Der Abschluß und die gesamte Verrechnung bis zum 
Tage der wirklichen Lieferung konnte aber der Einheitlichkeit 
wegen nur auf Basis dieses Durchschnittsgewichtes erfolgen. Es 
muß daher, um eine Schädigung des Liefernden oder des Über 
nehmers zu vermeiden, die Differenz des Gewichtes gegen 
über dem genannten Durchschnittsgewichte ausgeglichen werden; 
doch erfolgt dies nicht zum Preise des Geschäftsabschlusses, 
sondern zum Liquidationskurse des Lieferungstages. Hiefür sind zwei 
Gründe maßgebend: Erstens stammen die Lieferungsverpflichtung 
des Verkäufers und die Übernahmsverpflichtung des Käufers in 
der Regel aus verschiedenen Geschäftsabschlüssen, die wahr 
scheinlich nicht zum gleichen Preise getätigt wurden; die Differenz-
	        
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