Full text: 20. Jahrbuch der Exportakademie (20)

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see; nur darf er dann eine Umlagerung des Kaffees nicht mehr 
vornehmen*). 
7. Andienung an die Käufer und Lieferung. 
Die Kasse gibt die Andienung des Verkäufers an einen 
Terminkontrahenten weiter, der nach ihren Vormerkungen als 
Saldokäufer für den betreffenden Monat erscheint. Sie übergibt 
ihm einfach den Kündigungsschein unter Nennung der Nummer 
des Liquidationsscheines, auf Grund dessen der Käufer zur über 
nähme verpflichtet ist. Die Kasse geht in der Verteilung der 
Kündigungen nach der Reihe ihrer Buchungsnummern, d. i. in 
der Reihenfolge der Nummern der ausgegebenen Liquidations- 
Scheine vor. 
Der Käufer hat demnach gar keine Möglichkeit, den genauen 
Zeitpunkt innerhalb des Lieferungsmonats zu bestimmen, zu dem 
er die Ware beziehen möchte. Dagegen hat er die Möglichkeit, 
der Übernahme auszuweichen, falls ihm dieselbe nicht konveniert; 
er muß nur innerhalb zweier Stunden nach Erhalt des Kündigungs 
scheines weiter verkaufen, der Kasse den Verkauf anzeigen und 
den Kündigungsschein samt dem bezüglichen Liquidationsscheine 
unter Nennung des Sensals, durch den er weiter verkauft hat, 
zurückstellen. Die Kasse rechnet ihm dann nur die Differenz ab’ 
diö er, wenn es ein Verlust ist, sofort einzuzahlen hat; den Kün 
digungsschein aber gibt sie an ihren nächsten Käufer weiter. Der 
Vordruck des Kündigungsscheines ist auch für wiederholte derlei 
ZedieruDgen an Käufer und wieder an die Kasse zurück einge 
richtet. 
Auf diese Weise entwickelt sich häufig ein lebhaftes Geschäft, 
besonders in den letzten Tagen des Monats, wenn die letzten An 
dienungen an die Kasse erfolgt sind. Die Geschäftsabwicklung ist 
aber hier eine einfachere: Der Verkäufer erhält keinen Liquidations- 
schein mehr, sondern er liefert gleichzeitig mit der Anmeldung 
seines Verkaufes auch die Kündigung in der Form des erhaltenen 
Kündigungsscheines zur Differenzabrechnung an die Kasse ein. 
An den drei letzten Werktagen des Monats können überhaupt nur 
solche Kündigungsscheine eingereicht werden, welche vorher schon 
bei der Kasse durchgelaufen sind. 
Liefert der Käufer die Andienung nicht innerhalb zweier 
Stunden zurück, so nimmt die Kasse an, daß er die Ware beziehen 
will und bereitet für ihn die Abrechnung über 14.625 kg Kaffee und 
über die durch die Arbitration festgestellte Qualitätsdifferenz vor. 
Ü Gebühr für die Arbitration eines Kaffeeloses laut Beschluß der Börse 
direktion seit 1909 K 25~-Im Falle eine bereits arbitrierte Partie Kaffee um 
gelagert wird, tritt an Stelle einer neuerlichen Arbitrierung eine Identifizierung 
der X’roben durch eine gleiche Sachverständigenkommission. Gebühr hiefür 
K 10*- - pro Los.
	        
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