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see; nur darf er dann eine Umlagerung des Kaffees nicht mehr
vornehmen*).
7. Andienung an die Käufer und Lieferung.
Die Kasse gibt die Andienung des Verkäufers an einen
Terminkontrahenten weiter, der nach ihren Vormerkungen als
Saldokäufer für den betreffenden Monat erscheint. Sie übergibt
ihm einfach den Kündigungsschein unter Nennung der Nummer
des Liquidationsscheines, auf Grund dessen der Käufer zur über
nähme verpflichtet ist. Die Kasse geht in der Verteilung der
Kündigungen nach der Reihe ihrer Buchungsnummern, d. i. in
der Reihenfolge der Nummern der ausgegebenen Liquidations-
Scheine vor.
Der Käufer hat demnach gar keine Möglichkeit, den genauen
Zeitpunkt innerhalb des Lieferungsmonats zu bestimmen, zu dem
er die Ware beziehen möchte. Dagegen hat er die Möglichkeit,
der Übernahme auszuweichen, falls ihm dieselbe nicht konveniert;
er muß nur innerhalb zweier Stunden nach Erhalt des Kündigungs
scheines weiter verkaufen, der Kasse den Verkauf anzeigen und
den Kündigungsschein samt dem bezüglichen Liquidationsscheine
unter Nennung des Sensals, durch den er weiter verkauft hat,
zurückstellen. Die Kasse rechnet ihm dann nur die Differenz ab’
diö er, wenn es ein Verlust ist, sofort einzuzahlen hat; den Kün
digungsschein aber gibt sie an ihren nächsten Käufer weiter. Der
Vordruck des Kündigungsscheines ist auch für wiederholte derlei
ZedieruDgen an Käufer und wieder an die Kasse zurück einge
richtet.
Auf diese Weise entwickelt sich häufig ein lebhaftes Geschäft,
besonders in den letzten Tagen des Monats, wenn die letzten An
dienungen an die Kasse erfolgt sind. Die Geschäftsabwicklung ist
aber hier eine einfachere: Der Verkäufer erhält keinen Liquidations-
schein mehr, sondern er liefert gleichzeitig mit der Anmeldung
seines Verkaufes auch die Kündigung in der Form des erhaltenen
Kündigungsscheines zur Differenzabrechnung an die Kasse ein.
An den drei letzten Werktagen des Monats können überhaupt nur
solche Kündigungsscheine eingereicht werden, welche vorher schon
bei der Kasse durchgelaufen sind.
Liefert der Käufer die Andienung nicht innerhalb zweier
Stunden zurück, so nimmt die Kasse an, daß er die Ware beziehen
will und bereitet für ihn die Abrechnung über 14.625 kg Kaffee und
über die durch die Arbitration festgestellte Qualitätsdifferenz vor.
Ü Gebühr für die Arbitration eines Kaffeeloses laut Beschluß der Börse
direktion seit 1909 K 25~-Im Falle eine bereits arbitrierte Partie Kaffee um
gelagert wird, tritt an Stelle einer neuerlichen Arbitrierung eine Identifizierung
der X’roben durch eine gleiche Sachverständigenkommission. Gebühr hiefür
K 10*- - pro Los.