Full text: 20. Jahrbuch der Exportakademie (20)

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Der Fall tritt praktisch nie ein. Der Käufer hat, wenn er die 
Ware nicht übernehmen will, und sie selbst im Momente der An 
dienung noch nicht verkauft hat, noch immer zwei Stunden Zeit, 
einen solchen Verkauf durchzuführen und er wird dies jeden 
falls einem Zwangsverkaufe durch die Kasse vorziehen. 
Die Liquidationskasse aber ist durch diese strengen Bestim 
mungen im allgemeinen vollständig gesichert, denn im Falle eines 
Zwangsverkaufes mit Verlust ist sie für die Preisdifferenz durch 
die Ein- und Nachschüsse gedeckt, welche erst mit der Bezahlung 
des Kaufpreises frei werden. Selbstverständlich haften ihr auch in 
diesem Falle alle Depots der Partei. 
5. Einfluß von Elementarereignissen. 
Die Bestimmungen des Triester Terminhandels sehen auch 
den Fall voraus, daß ein wesentlicher Teil der am Triester Platze 
lagernden und für den Terminmarkt bestimmten Kaffeevorräte 
Elementarereignissen zum Opfer fällt. Die Eigentümer der zu 
grunde gegangenen Ware, welche auf dem Terminmarkte als Ver 
käufer erscheinen, können nicht andienen und ein Eindecken am 
Markte wäre ihnen nur mit beträchtlichen Verlusten möglich, weil 
ein sofortiges Emporschnellen der Preise unausbleiblich ist. Es 
sind für diesen Fall Erleichterungen für die Verkäufer festgesetzt, 
welche eintreten, wenn mindestens ein Drittel des in Triest lagern 
den arbitrierten Kaffees vernichtet oder lieferungsunfähig wird. 
Geschäfte, für welche der vernichtete Kaffee bestimmt war, 
kommen nicht zur Ausführung, sondern werden von der Kasse 
für Käufer und Verkäufer abgerechnet. Um dieser Rücksicht teil 
haftig zu werden, muß der Verkäufer, dessen Ware betroffen ist, 
innerhalb der nächsten drei Werktage nachweisen, daß diese Ware 
zur Andienung am Terminmarkte im laufenden Monate bestimmt 
war und die Abrechnung beantragen. Findet das Elementar 
ereignis in der zweiten Hälfte eines Monats statt, so tritt die an 
geführte Erleichterung auch für Lieferungsverpflichtungen für den 
nächsten Monat ein. 
Die Abrechnung erfolgt in diesem Falle zum Durchschnitts 
preise zwischen der letzten Notierung vor dem Elementarereignisse 
und der Notierung am Tage der Einreichung des Antrages des 
Verkäufers. Auch dieser Durchschnittspreis wird schon höher sein 
als der Marktpreis sonst wäre, so daß der Verkäufer einem Ver 
luste in der Regel immerhin nicht entgehen wird. 
6, Ersatzkaffees. 
Das Regulativ gesteht dem Verkäufer das Recht zu, bei der 
Andienung statt des abgeschlossenen Santos- oder Rio-Kaffees 
solchen anderer Provenienz anzudienen. Zum Schutze des Käufers 
sind aber in diesem Falle besonders strenge Bedingungen fest-
	        
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