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Der Fall tritt praktisch nie ein. Der Käufer hat, wenn er die
Ware nicht übernehmen will, und sie selbst im Momente der An
dienung noch nicht verkauft hat, noch immer zwei Stunden Zeit,
einen solchen Verkauf durchzuführen und er wird dies jeden
falls einem Zwangsverkaufe durch die Kasse vorziehen.
Die Liquidationskasse aber ist durch diese strengen Bestim
mungen im allgemeinen vollständig gesichert, denn im Falle eines
Zwangsverkaufes mit Verlust ist sie für die Preisdifferenz durch
die Ein- und Nachschüsse gedeckt, welche erst mit der Bezahlung
des Kaufpreises frei werden. Selbstverständlich haften ihr auch in
diesem Falle alle Depots der Partei.
5. Einfluß von Elementarereignissen.
Die Bestimmungen des Triester Terminhandels sehen auch
den Fall voraus, daß ein wesentlicher Teil der am Triester Platze
lagernden und für den Terminmarkt bestimmten Kaffeevorräte
Elementarereignissen zum Opfer fällt. Die Eigentümer der zu
grunde gegangenen Ware, welche auf dem Terminmarkte als Ver
käufer erscheinen, können nicht andienen und ein Eindecken am
Markte wäre ihnen nur mit beträchtlichen Verlusten möglich, weil
ein sofortiges Emporschnellen der Preise unausbleiblich ist. Es
sind für diesen Fall Erleichterungen für die Verkäufer festgesetzt,
welche eintreten, wenn mindestens ein Drittel des in Triest lagern
den arbitrierten Kaffees vernichtet oder lieferungsunfähig wird.
Geschäfte, für welche der vernichtete Kaffee bestimmt war,
kommen nicht zur Ausführung, sondern werden von der Kasse
für Käufer und Verkäufer abgerechnet. Um dieser Rücksicht teil
haftig zu werden, muß der Verkäufer, dessen Ware betroffen ist,
innerhalb der nächsten drei Werktage nachweisen, daß diese Ware
zur Andienung am Terminmarkte im laufenden Monate bestimmt
war und die Abrechnung beantragen. Findet das Elementar
ereignis in der zweiten Hälfte eines Monats statt, so tritt die an
geführte Erleichterung auch für Lieferungsverpflichtungen für den
nächsten Monat ein.
Die Abrechnung erfolgt in diesem Falle zum Durchschnitts
preise zwischen der letzten Notierung vor dem Elementarereignisse
und der Notierung am Tage der Einreichung des Antrages des
Verkäufers. Auch dieser Durchschnittspreis wird schon höher sein
als der Marktpreis sonst wäre, so daß der Verkäufer einem Ver
luste in der Regel immerhin nicht entgehen wird.
6, Ersatzkaffees.
Das Regulativ gesteht dem Verkäufer das Recht zu, bei der
Andienung statt des abgeschlossenen Santos- oder Rio-Kaffees
solchen anderer Provenienz anzudienen. Zum Schutze des Käufers
sind aber in diesem Falle besonders strenge Bedingungen fest-